News, Kunst und Unterhaltung

22. Juni 2019

Das Sex-Labor: erfunden, erlogen und erstunken?

Im Gespräch mit Harmony, der ersten Sexroboterin mit künstlicher Intelligenz - glauben Sie nicht? Dann lesen Sie weiter - ganz in Ruhe

Zig "Freunde" bei Facebook, aber niemanden zum Kuscheln oder Kopulieren: Die Tech-Branche bietet gegen Vereinsamung allerlei digitale Erfindungen. Aber hat sie das Problem nicht selbst erschaffen?

Es ist erstaunlich, was das Gehirn mit einem Menschen anstellt, der sich auf ein Virtual-Reality-Erlebnis einlässt. Die Installation Carne y Arena von Alejandro Iñárritu über Flüchtlinge an der mexikanisch-amerikanischen Grenze zum Beispiel kommt derart realistisch daher, dass der Besucher verschreckt und verstört am Boden kauert und um sein Leben fürchtet. Das kürzlich vorgestellte Videospiel Sniper Elite VR über einen Scharfschützen im Zweiten Weltkrieg verursacht Herzrasen, Schweißausbrüche und Magengrummeln. Und dann gibt es die Experimente der Pornoindustrie, seit jeher Katalysator technologischer Entwicklungen.

Es ist nur ein Film, ein Schauspiel, produziert von der Firma Naughty America: Drei Frauen knien vor dem Betrachter, zwei Studentinnen in Schuluniform und die Professorin, die sich ihrer Kleidung bereits entledigt hat. Sie haben barbiepuppenhafte Körper, sind platinblond und - darf man das heute noch sagen? - geradezu grotesk attraktiv. Sie sind wild auf Geschlechtsverkehr, das ist die Botschaft, und das Gehirn will dem Betrachter einreden, dass es sich nicht um eine ziemlich plumpe Fantasie handelt, sondern um verführerische Realität.

Es klingt schmuddelig, ist aber postmoderner Eskapismus: raus aus der Wirklichkeit und ohne eigenes Zutun wie Flirten oder gar Verlieben (und damit die Gefahr, sich auf einen anderen Menschen einlassen zu müssen) eine niedere Ebene der Bedürfnispyramide befriedigen. Es ist doch so: Die Leute haben Tausende Freunde bei Facebook, Instagram oder Snapchat - aber niemanden zum Knutschen, Kuscheln und Kopulieren. Sie sind: gemeinsam einsam, und die Technikbranche sieht ein lukratives Geschäft.
Der Mensch wird zum Einzelgänger, einer Studie der Universität von Chicago zufolge hat sich die Zahl der Amerikaner im Alter von 18 bis 29 Jahren, die in den zwölf Monaten vor der jeweiligen Befragung keinen Sex hatten, in den vergangenen zehn Jahren verdreifacht, auf 25 Prozent. Dafür ist die Zahl derer, die mindestens ein Mal pro Woche masturbieren, kräftig angestiegen, auf 54 Prozent bei den Männern und 26 Prozent bei den Frauen. In der New York Times war bereits von der "Epidemie der Einsamkeit" die Rede, das Magazin Atlantic veröffentlichte eine monothematische Ausgabe mit dem Titel "Die Sex-Rezession".

Die Technikbranche gibt selten einen Fehler zu, aber vielleicht ist alles ohnehin eher Kalkül


In Großbritannien ist Tracey Couch seit einem Jahr "Minister of Loneliness", Einsamkeitsministerin. In Japan verkündet eine Untersuchung des Think Tanks NLI Research Institute fürs nächste Jahr überwiegend Single-Haushalte. Und zugleich gibt es ein eigenes Wort dafür, dass Leute alleine sterben und ihr Tod wochenlang unbemerkt bleibt: Kdokushi. In Deutschland gaben bei einer Studie der Uni Bochum 14,8 Prozent der Befragten von 26 bis 35 Jahren an, sich häufig einsam zu fühlen.

Moment mal: Ist das nicht die vernetzte Generation? Der gerne mal vorgeworfen wird, dass sie mit stets gezücktem Smartphone durchs Leben läuft? Die Leute, die aufgrund permanenter Vernetzung kaum noch eine Sekunde allein sind in ihrem Leben, fühlen sich offenbar sehr häufig einsam. Facebook, Snapchat, Instagram und all die anderen Netzwerke suggerieren zwar, dass man andauernd in Kontakt mit anderen stünde - sie selbst aber tragen durchaus zur Vereinsamung bei.
Die Technikbranche gibt nur sehr selten einen Fehler zu, aber vielleicht müssen wir ohnehin eher über Kalkül reden. Mit der technikgemachten Einsamkeit lässt sich Geschäft machen, und das nicht zu knapp. Es gibt keine verlässlichen Zahlen, wie viel Geld die Technikbranche mit Produkten gegen Einsamkeit umsetzt, in den USA schwanken die Schätzungen zwischen 30 und 150 Milliarden Dollar pro Jahr. Jedenfalls: Es ist ein gigantisches Business.

Wie im Labor von Doktor Frankenstein:
 An den Wänden hängen Köpfe 
von Frauenpuppen. (Foto: Jürgen Schmieder)


Im Gespräch mit Harmony, der ersten Sexroboterin mit künstlicher Intelligenz

19. Juni 2019

Wer darf was?

Pedelec, S-Pedelec, E-Bike, E-Scooter, E-Roller:
Was ist eigentlich was und wo darf wer fahren?


Pedelec (Pedal Electric Cycle)
  • Motor: maximal 250 Watt Dauerleistung
  • Höchstgeschwindigkeit: maximal 25 km/h
  • Rechtliche Einstufung: Wie ein Fahrrad
  • Mindestalter für Fahrer: Keines
  • Wo fahren: Radweg
  • Betriebserlaubnis: Nein
  • Kennzeichenpflicht: Nein
  • Haftpflichtversicherungspflicht: Nein
  • Führerscheinpflicht: Nein
  • Helmpflicht: Nein, aber dringend empfohlen
  • Sonstiges: Das Pedelec bewegt sich nur, wenn der Fahrer auch in die Pedale tritt, der Elektro-Motor dient also nur zur Unterstützung. Bei Erreichen von 25 km/h schaltet sich der E-Motor ab. Pedelecs machen den Löwenanteil unter den Fahrrädern mit Elektro-Motor-Unterstützung aus. Kinderanhänger und Kindersitze sind erlaubt.


    S-Pedelec
    • Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h bis 45 km/h
    • Rechtliche Einstufung: Kleinkraftrad/Mofa
    • Mindestalter für Fahrer: 16 Jahre
    • Wo fahren: Straße, aber nicht auf Degenerate
    • Betriebserlaubnis: Ja 
    • Kennzeichenpflicht: Ja, Versicherungskennzeichen
    • Haftpflichtversicherungspflicht: Ja
    • Führerscheinpflicht: Ja, Fahrerlaubnis für Kleinkrafträder der Klasse M oder PKW-Führerschein
    • Helmpflicht: Ja
    • Sonstiges: Auch beim S-Pedelec dient der E-Motor nur zur Unterstützung der Muskelkraft. Bei Erreichen von 45 km/h schaltet sich der E-Motor ab. Es dürfen keine Kindersitze oder Kinderanhänger angebracht werden. S-Pedelecs werden auch als schnelle Pedelecs, S-Klasse oder Schweizer Klasse bezeichnet


      E-Bike (tretunabhängiges Elektrofahrrad)
      • Motor: maximal 500 Watt
      • Höchstgeschwindigkeit: 6 km/h bis 20 km/h
      • Rechtliche Einstufung: Leichtmofa/ Kleinkraftrad
      • Mindestalter für Fahrer: 15 Jahre
      • Wo fahren: Radwege nur, wenn diese für Mofas freigegeben sind
      • Betriebserlaubnis: Ja
      • Kennzeichenpflicht: Ja, Versicherungskennzeichen
      • Haftpflichtversicherungspflicht: Nein
      • Führerscheinpflicht: Ja (Mofa-Führerschein)
      • Helmpflicht: Nein, aber dringend empfohlen
      • Sonstiges: E-Bikes fahren auf Knopfdruck auch völlig ohne Krafteinsatz des Fahrers, so lange der Strom im Akku reicht. Sie haben derzeit kaum eine Marktdurchdringung.

      E-Bike bis 45 km/h
      Wie bei E-Bike, aber zusätzlich:

      Ein E-Scooter oder Elektro-Tretroller oder City-Scooter oder Elektrostehroller ist ein Tretroller mit Elektro-Antrieb. Ein E-Scooter ist nach der in Deutschland geltenden Definition aber kein E-Roller beziehungsweise Elektro-Roller! Denn ein E-Roller ist in Deutschland ein Motorroller (also zum Beispiel eine Vespa) mit E-Antrieb!
      Ein E-Scooter ist nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) folgendermaßen definiert: Ein „elektrisch betriebenes Fahrzeug ohne Sitz und selbstbalancierendes Fahrzeug“. Elektrokleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge im Sinne des § 1 Absatz 2 StVG, da sie über einen elektrischen Antriebsmotor verfügen. Deshalb gelten für sie dieselben rechtlichen Rahmenbedingungen wie für andere Kraftfahrzeuge. E-Scooter dürfen höchstens 20 km/h schnell fahren.

16. Juni 2019

Thema VERKEHRWENDE

Bei einer Ladestation für Elektrofahrzeuge handelt es sich um eine speziell für Elektrofahrzeuge konzipierte Ladestation, die in ihrer Bauweise meist einer Zapfsäule für konventionelle Kraftstoffe nachempfunden ist. 
Umgangssprachlich wird sie daher auchStromtankstelleLadesäule sowie in behördlichen Dokumenten Ladepunkt genannt. Die Verbreitung von Ladestationen zur Förderung der Elektromobilität ist ein wichtiger Baustein der Verkehrswende. /wiki weiß alles

14. Juni 2019

Positionspapier


Die Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -Gestaltung (GVG) hat ein Positionspapier zu Digitalisierung und E-Health vorgelegt, das sich mit der Frage beschäftigt, wie digitale Gesundheitsanwendungen in den ersten Gesundheitsmarkt kommen und möglichst zügig den Patienten zur Verfügung gestellt werden können. Erstellt hat es die im Juni 2017 gegründete Facharbeitsgruppe Digitalisierung und E-Health. Im ersten Schritt wurden neun Hindernisse identifiziert, die dazu beitragen, dass digitale Innovationen nicht in der Regelversorgung ankommen. Zu diesen Hindernissen zählen laut GVG, dass sich digitale Innovationen zu wenig am Versorgungsbedarf orientieren, dass Entwicklern keine übergreifende Beratung zur Verfügung steht und dass kein strukturiertes, öffentliches Verzeichnis über digitale Innovationen existiert.

Das Positionspapier, das auch an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) übermittelt wurde, fordert dementsprechend unter anderem eine unabhängige, öffentlich zugängliche Transparenzstelle für alle digitalen Gesundheitsanwendungen, die Zugang in den ersten Gesundheitsmarkt erhalten sollen. Hier bietet die GVG auch Unterstützung an. Die Anbieter sollen in diesem Zusammenhang eine strukturierte Selbstauskunft zu ihrem Produkt veröffentlichen, die unter anderem Anwendungsziele, Funktionalität, CE-Zertifizierung, Nutzen, Evidenz, Kostenübernahme sowie Datenschutz und Datensicherheit umfasst.

Außerdem sollen Beratungsstellen für Anbieter und Hersteller von digitalen Gesundheitsanwendungen geschaffen werden. Zudem soll ein Verfahren definiert werden, das den Versicherten einen schnellen Zugang zu geeigneten digitalen Gesundheitsanwendungen ermöglicht. Dazu sei es notwendig, klare Bewertungsregeln für digitale Gesundheitsanwendungen zu entwickeln, die einen solchen „Kollektiv-Zugang“ erhalten.

Unabhängig davon plädiert die GVG dafür, die Erprobung und das Angebot digitaler Gesundheitsanwendungen über Selektivverträge auszubauen, insbesondere Selektivverträge der besonderen Versorgung nach §140a SGB V. Selektivverträge böten eine geeignete Umgebung für eine Evaluation digitaler Anwendungen in kontrollierten Studien. Die Verpflichtung einer sektoren- oder interdisziplinär fachübergreifenden Versorgung sollte bei der Erprobung digitaler Gesundheitsanwendungen demnach entfallen, so die GVG.

Der Prozess, an dessen vorläufigem Ende das Positionspapier steht, hat auch dazu geführt, dass die Idee einer eigenen Veranstaltung zur Digitalisierung entstand. Diese soll gemeinsam von der GVG und der Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung (TMF) organisiert werden und voraussichtlich im Spätherbst in Berlin stattfinden. Ziel ist es, eine gemeinsame Austauschplattform zu schaffen, in der Rahmenbedingungen für digitale Innovationen, Anforderungen an digitale Innovationen und die Umsetzung digitaler Innovationen thematisiert werden.

» GVG Positionspapier Digitale Innovationen für die medizinische Versorgung 

Urheberrechtsverletzung

Die Betreiberin einer internationalen Internet-Plattform, die Literatur frei zugänglich macht, haftet für Urheberrechtsverletzungen in Deutschland, wenn in deutscher Sprache angebotene Werke nach deutschem Urheberrecht noch nicht gemeinfrei sind und die Betreiberin sich die von Dritten eingestellten Werke zu eigen macht. Das hat das OLG Frankfurt am Main nun klargestellt.

Zum Sachverhalt
Die Klägerin ist ein deutscher Verlag, der u.a. Werke von Thomas Mann, Heinrich Mann und Alfred Döblin herausgibt. Die Beklagte ist die Project Gutenberg Literary Archive Foundation, eine „non-for-profit-Corporation“ nach US-amerikanischem Recht, die eine auch in Deutschland abrufbare Website betreibt. Ziel der Internetseite ist die Veröffentlichung von in den USA gemeinfreien Werken. Über die Website sind über 50.000 Bücher als E-Books kostenlos abrufbar, u.a. 18 Werke der genannten drei Autoren auch in deutscher Sprache. Eingestellt werden die Bücher dabei von freiwillig für die Beklagte tätigen Dritten. Vor der Veröffentlichung veranlasst die Beklagte jeweils eine Prüfung, die ausschließlich auf Grundlage des US-amerikanischen Urheberrechts erfolgt.
Die Klägerin nahm die Beklagte wegen Veröffentlichung noch nicht gemeinfreier Werke, an denen ihr die Nutzungsrechte zustehen, auf Unterlassung in Anspruch. Das LG Frankfurt a.M. gab der Klage statt. Dagegen legte die Beklagte Berufung ein.

Entscheidung
Die Berufung hatte keinen Erfolg.

Zunächst stellt das OLG die Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit fest, da die Inhalte der Website auch im Bundesgebiet abrufbar seien. Nach den Regelungen des internationalen Privatrechts richte sich die Frage, ob Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen bestehen, im Übrigen nach dem Recht des Schutzlandes, hier also der Bundesrepublik Deutschland; anwendbar sei daher deutsches Recht.

Die Beklagte verletze durch das Bereitstellen in Deutschland noch nicht gemeinfreier Werke die ausschließlichen Nutzungsrechte der Klägerin. Sie hafte für die über ihre Plattform abrufbaren Werke als Täterin. Die Betreiberin einer Internet-Plattform sei für dort zugänglich gemachte Inhalte auch dann verantwortlich, wenn sie die Inhalte nicht selbst geschaffen, sondern sich diese (lediglich) zu eigen gemacht habe. Das sei hier der Fall. Die Beklagte bezeichne die von den sogenannten Volunteers auf ihrer Plattform eingestellten Werke als „our books“ und verweise auf eine mit der angebotenen Literatur verbundene „Project … License“. Zudem habe die Foundation – trotz eines Hinweises der Klägerin auf den in Deutschland noch bestehenden Urheberrechtsschutz – willentlich an dem Angebot ihrer Website für deutsche Nutzer festgehalten. Im Übrigen sei das Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht der Beklagten für die Frage einer unzulässigen öffentlichen Wiedergabe ohne Bedeutung.

Schließlich stellt das OLG auch die Haftung des Geschäftsführers der Foundation fest. Grundsätzlich treffe einen Geschäftsführer zwar nicht die Verpflichtung, jegliches deliktisches Verhalten – im konkreten Fall also eine Urheberrechtsverletzung – zu verhindern, das aus seinem Unternehmen heraus begangen wird. Beruhe die Rechtsverletzung aber auf einer typischerweise auf Geschäftsführerebene entschiedenen Maßnahme, sei von einer Veranlassung durch den Geschäftsführer auszugehen. Vorliegend habe der Geschäftsführer das Konzept der Beklagten, die angebotenen Werke vor Veröffentlichung lediglich nach US-amerikanischen Urheberrecht zu prüfen, obwohl sich die Seite bestimmungsgemäß auch an deutsche Nutzer richte, selbst erarbeitet und auch praktiziert.

Fazit
Das OLG bestätigt mit seinem Urteil die Entscheidung der Vorinstanz. Diese hatte der Plattform 2018 durch Urteil die Verbreitung der 18 Werke untersagt, an denen der klägerische Verlag die Urheberrechte hält. Das US-Portal war jedoch nicht bereit, die betreffenden Werke von der Website zu nehmen und sperrte stattdessen alle Seiten und Unterseiten für Nutzer mit einer deutschen IP. Nach der erneuten Niederlage vor Gericht wird sich an dieser Handhabe auf absehbare Zeit wohl nichts ändern, was aus Sicht der Nutzer der Plattform in Deutschland bedauernswert sein mag. In rechtlicher Hinsicht ist die Entscheidung im Sinne der Wahrung geistiger Eigentumsrechte in einer zunehmend globalisierten Welt gleichwohl zu begrüßen, da sich der Schutz der Rechteinhaber anderenfalls nur allzu leicht aushebeln ließe.

12. Juni 2019

Als Gott Mann und Frau schuf



Die katholische Kirche bezeichnet es als "konfuses Konzept", Frauen und Männer im Diskurs gleichzustellen. Verbände kritisieren eine Rückkehr ins Mittelalter.
 
Als "einseitige Denkschule", als "fiktive Konstruktion" und als "Ideologie, die den Unterschied und die natürliche Wechselseitigkeit zwischen Mann und Frau leugnet" – so hat der Vatikan sich zu Gender-Theorie geäußert. Die Bildungskongregation für die katholische Lehre veröffentlichte am Pfingstmontag ein Papier, in dem sie vor einer Aufweichung von Geschlechtergrenzen warnte: Gender-Theorie ziele darauf ab, eine "Gesellschaft ohne geschlechtliche Unterschiede" zu schaffen und eliminiere damit "die anthropologische Grundlage der Familie", hieß es darin. /weiterlesen
 Stellungnahme Vatican
 
Frage: Was ist schon normal in dieser Welt?


″WhatsApp ist eine private Messaging-Plattform, die ursprünglich entwickelt wurde, um Menschen zu helfen, ihre Freunde und Liebsten zu benachrichtigen. Im Laufe der Zeit haben wir bemerkt, wie Menschen Messaging mit Unternehmen immer mehr zu schätzen wissen. Deshalb haben wir zwei Tools entwickelt – WhatsApp Business App und die WhatsApp Business API -, die Unternehmen bei der Verwaltung von Kundeninteraktionen unterstützen. Unsere Produkte sind nicht für Massen- oder automatisierte Nachrichten bestimmt, die beide schon immer einen Verstoß gegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen darstellten.″ 

11. Juni 2019

Europäische Badegewässer größtenteils ohne Fäkalbakterien

95,4 Prozent aller bewerteten Badestellen in Europa erfüllten 2018 die Mindestqualitätsanforderungen für Badegewässer mit Bezug auf Fäkalbakterien. Über 85 Prozent der Badestellen haben laut dem jüngsten EU-Jahresbericht über die Qualität der Badegewässer die höchsten Anforderungen für „ausgezeichnete“ Wasserqualität erfüllt.
Bei der Bewertung der Qualität gemäß europäischer Badegewässerrichtlinie werden die Werte zweier mikrobiologischer Parameter herangezogen: intestinale Enterokokken und Escherichia coli. Die Qualität der Badegewässer wird entsprechend der nachgewiesenen Menge von Fäkalbakterien als "ausgezeichnet", "gut", "ausreichend" oder "mangelhaft" eingestuft.
Die drei Länder mit der höchsten Zahl an Badestellen mit "mangelhafter" Wasserqualität befanden sich in Italien (89 Badestellen bzw. 1,6 Prozent), Frankreich (54 Badestellen bzw. 1,6 Prozent) und Spanien (50 Badestellen bzw. 2,2 Prozent). Im Vergleich zu 2017 ist die Zahl der Badegewässer mit mangelhafter Wasserqualität in Frankreich zurückgegangen (von 80 im Jahr 2017 auf 54 im Jahr 2018), während sie in Italien (von 79 auf 89) und in Spanien (von 38 auf 50) gestiegen ist. In vier Ländern wiesen 95 Prozent oder mehr der Badestellen eine ausgezeichnete Wasserqualität auf: Zypern (99,1 Prozent), Malta (98,9 Prozent), Österreich (97,3 Prozent) und Griechenland (97 Prozent).

98 Prozent der Badegewässer in Deutschland erfüllten laut Umweltbundesamt (UBA) in der Badesaison 2018 die Qualitätsanforderungen der EG-Badegewässerrichtlinie. Etwa 93 Prozent wurden sogar mit der besten Note "ausgezeichnet" bewertet.
Sechs deutsche Badegewässer waren 2018 von mangelhafter Qualität (im Länderbericht mit roten Punkten gekennzeichnet): Tremt an der Ostsee (Mecklenburg-Vorpommern), Kolmar an der Elbe (Schleswig-Holstein), Elfrather See (Nordrhein-Westfalen), Goldscheuer Badesee (Baden-Württemberg), Klostersee (Bayern) und Stausee Kelbra (Sachsen-Anhalt). 74 Badegewässer waren während der Badesaison ganz oder zeitweise geschlossen, davon 45 wegen Cyanobakterien (sogenannte Blaualgen). Insgesamt wurden 2.289 deutsche Badegewässer untersucht und 13.371 Wasserproben ausgewertet. Von den Badegewässern lagen 366 an der Küste von Nord- und Ostsee, 1.923 an Binnengewässern.
Erfreulich: In den letzten 40 Jahren seit Existieren der Richtlinie hat die Badegewässerqualität kontinuierlich zugenommen. Was aber nach wie vor bedenklich ist: Fast alle Meere Europas haben ein massives Kontaminationsproblem mit Schwermetallen, Insektiziden und anderen Gefahrenstoffen (EU-News 17.05.2019). 


Monetarisierung digitaler Nachrichten

Im Zentrum der LIM Studie steht die Beantwortung der Frage, welchen Einfluss die User-Loyalität auf die Marktentwicklung, sprich Monetarisierung von digitalen Newsangeboten ausübt. Geschaffen wird eine umfangreiche Wissensbasis für die digitale Newsbranche. Diese dient als Standortbestimmung für jeden einzelnen Player und ist zugleich Roadmap individueller Handlungsstrategien.

Als etablierte Metrik zur Erhebung der User-Loyalität wird der Net Promoter Score (NPS) in Kombination mit weiteren qualitativen Datenerhebungen über eine Onsite-Befragung angewendet. Aus den User-Feedbacks werden individuelle Medienprofile für die einzelnen Nachrichten-Portale erstellt. Die Ergebnisse werden mit relevanten Monetarisierungs-KPIs der Portale angereichert und individuell ausgewertet. Vorausgewählt für die Teilnahme sind 200 journalistisch-orientierte, regionale und nationale News-Anbieter in Deutschland.

Teilnehmer an dieser Studie erhalten Erkenntnisse über
  1. Aussagekräftige Benchmarking-Ergebnisse zur Orientierung und Standortbestimmung 
  2. Individuelle Ergebnisse zur Weiterentwicklung des eigenen Newsportals:
  3. Zusammenhang von User-Loyalität und Marktperformance (individuell und im Benchmarking)
  4. Stärken und Schwächen aus User-Sicht, dargestellt im Medienprofil
  5. User-zentrierte Innovationsfelder werden herausgearbeitet 
Zum Angebot
Auch von Interesse: Instagram bei jungen Leuten für Nachrichten wichtiger als Facebook

10. Juni 2019

Mehrwert digitaler Angebote

Die dpa-digital services GmbH und die Mehrwertmacher haben eine Zusammenarbeit beim digitalen Publizieren von Tageszeitungen vereinbart. Dabei geht es nach Angaben beider Unternehmen darum, die digitalen Varianten der Tageszeitungen durch neue Technologien und Analyse-Leistungen so weiterzuentwickeln, dass Verlage die Nutzungsintensität, die Loyalität und die Auflagenzahlen deutlich steigern können. Im Fokus stehen e-Paper und Tablet Ausgaben - vor allem junge Zielgruppen, die einen Mehrwert digitaler Angebote erwarten, sollen von dieser Kooperation profitieren. Dabei steht nach Angaben der Unternehmen das richtige redaktionelle Inhalte-Konzept im Vorderung. /dpa

8. Juni 2019

Gefällt Ihnen unsere Makro-Anordnung ?

Wir haben uns viel Mühe gemacht, damit Auge des Betrachters Text-Bild-Komposition gut folgen kann.


Der Henri Nannen Preis 2019 ist dieses Jahr in sieben Kategorien verliehen worden: Sieger in der Kategorie „Reportage“ ist Bastian Berbner mit seinem Beitrag „Ich und der ganz andere“, erschienen im „Süddeutsche Zeitung Magazin“. Darin geht es um die Freundschaft zweier Iren, von denen der eine homosexuell und der andere homophob ist.

Neben den Preisen in den regulären Kategorien hat die Jury auch einen Sonderpreis vergeben. Dieser ging an das Autorenteam Annette Ramelsberger, Rainer Stadler, Wiebke Ramm und Tanjev Schultz von der „Süddeutschen Zeitung“. Geehrt wurde deren Berichterstattung und fünfjährige Begleitung des NSU-Prozesses in den Jahren 2013 bis 2018
 
Karsten Krogmann und Christian Ahlers gewannen in der Kategorie „Dokumentation“ mit ihrem Beitrag „Die Akte Högel“, der bei NWZ Online veröffentlicht wurde. Mit dem Nannen Preis 2019 in der Kategorie „Web-Projekt“ wurden Katharina Brunner, Sabrina Ebitsch, Sebastian Gierke und Martina Schories ausgezeichnet. Ihre Arbeit „Das gespaltene Parlament“ ist auf der „SZ“-Webseite erschienen. Als beste Reportage-Fotografie wurde „Opioide vergiften die ganze Gesellschaft. Arbeiter, Manager, jeden. Pausenlos. Jeden Tag. Und es sieht nicht danach aus, dass es besser wird“ von James Nachtwey ausgezeichnet, erschienen ist diese im „Stern“. In der Kategorie „Inszenierte Fotografie“ wurde Stephan Vanfleteren für seine in „mare“ erschienene Arbeit „Wie stellst Du Dir Deine Zukunft vor?“ geehrt.

Für ihren Beitrag „Vergewaltigt auf Europas Feldern“ auf buzzfeed.com zeichnete die Jury Pascale Müller und Stefania Prandi in der Kategorie „Investigative Leistung“ aus. Die Recherche zum Text war eine Kooperation mit dem Netzwerk Correctiv. Die beste „lokale investigative Leistung“ wurde von Oliver Schmetz und Stephan Mohne erbracht. Sie wurden für ihren Text „Teure Bande: Die dubiosen Gehälter von Personalräten“, erschienen in der „Aachener Zeitung“, ausgezeichnet.

2² Wer ist  HenriHannen? - Henri Nannen war ein deutscher Verleger und Publizist.



6. Juni 2019

Alle haben mehr. Wirklich?





Nürnberg. Die schwächere Konjunktur hat zum Jahresbeginn die Zahl der Überstunden in deutschen Betrieben leicht sinken lassen. Im Vergleich zum ersten Quartal 2018 sei der Umfang der Mehrarbeit sowohl in ihrer bezahlten als auch unbezahlten Variante pro Beschäftigtem im Schnitt um 0,4 Stunden zurückgegangen, berichtete jetzt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Das IAB ist das Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit. Die Beschäftigten leisteten von Januar bis März im Schnitt 6,4 bezahlte und 6,0 unbezahlte Überstunden. Das IAB beruft sich dabei auf eine repräsentative Wiederholungsbefragung von 30.000 Personen. Insgesamt registrierten die Arbeitsmarktforscher im ersten Quartal 260,8 Millionen bezahlte und 244,0 Millionen unbezahlte Überstunden. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es noch 273,4 Millionen bezahlte Überstunden und 256,8 Millionen unbezahlte Überstunden gewesen. "Die Zahl der Überstunden geht mit der konjunkturellen Abschwächung seit dem vergangenen Jahr zurück", sagt IAB-Arbeitsmarktforscher Enzo Weber. Echt. Sensationell neue Erkenntnis.
Insgesamt aber arbeiteten die Deutschen gemessen an der Arbeitszeit aller Beschäftigten im ersten Quartal deutlich mehr. Das sogenannte Arbeitsvolumen stieg zum Jahresbeginn 2019 auf 15,606 Milliarden Stunden - laut IAB ein Plus von 1,5 Prozent im Vergleich zum ersten Quartal 2018. Die individuelle Arbeitszeit der Beschäftigten stieg allerdings nur leicht. Die Anstieg der Gesamtarbeitszeit sei vielmehr auf die im Vergleich zum Vorjahr wachsende Zahl der Erwerbstätigen zurückzuführen. Diese kletterte laut IAB binnen Jahresfrist von 44,37 auf 44,851 Millionen. Das entspricht einem Plus von 1,1 Prozent.

Was wollen die Forscher der Elfenbeinbehhöre aus Nürnberg damit bloss ausdrücken?
Weniger Geld für mehr "Arbeitnehmer" bzw, "Mitarbeiter". Der Einzelne hat zwar weniger in der Tasche. Dafür haben alle, also die Gesamtheit der Erwerbstätigen, mehr. Schön wäre doch einmal hinzusehen, wer der Einzelne eigentlich ist.

Wenn diese Erkenntnis gut für sozialen Frieden wäre, wäre alles gut im Verteilungskampf ums liebe Geld, glauben wir. Da sind wohl ein paar Menschen einfach mal verschwunden. Einfach weg aus dieser amtlichen Statistik. Das teilen diese BAGger allerings nicht mit. Vielleicht mit dem Lover einfach mal abgesetzt, wohin, egal. Statistik stimmt. Wunder bare Familydays.

5. Juni 2019

Lang Lang wird romantischer "JA" -Sager

Jetzt müssen wir alle ganz stark sein. Es tut uns leid, sorry dies mitteilen zu müssen: Lang Lang ist vom Markt.  

Paris. Er hat sie gefunden: Der Mann mit dem wohl weltweit romantischsten Anschlag am Flügel, Lang Lang, hat seine Alice gefunden und in der Stadt der Liebe geheiratet. Romantik pur im Garten von Schloss Versaille. Das Leben kann wirklich schön romantisch sein, betrachtet man die Bilder der Vermählten.


Wer ist die glückliche Braut? 
Die deutsch-koreanische Pianistin Gina Alice Redlinger aus dem hessischen Wiesbaden.  
Lang Lang und Gina sind nun Mann und Frau.

Er habe seine Alice gefunden, schreibt der 36 Jahre Chinese auf Weibo. Die Braut ist 24 Jahre alt und stammt aus Wiesbaden. Sie ist wie ihr weltberühmter Ehemann selbst eine Virtuosin am Klavier. Redlinger lernte bereits als Vierjährige das Klavierspiel und absolvierte im zarten Alter von acht bereits erste öffentliche Soloauftritte. Studiert hat sie in Hamburg.
Zwischen den beiden hats wohl
in Deutschlands Hauptstadt das erste Mal gefunkt. Nicht in einer belanglosen Gartenlaube an Wassertonne, bei Aldi am Kühlregal oder im Tante-Emma-Laden auf Prenzelberg - versteht sich. Wo genau, das überlassen wir Ihren Recherchekünsten. Bloss soviel: was Gott vereint, darf der Mensch nicht trennen.



Hand aufs Herz. Nachricht trifft Sie wie aus heiterem Himmel - Lang Lang hat Ja-gesagt. Verdammt schade.

Das Zusammenspiel nennt man musikalisches Matchspiel, wenn zwei hochbegabte Menschen privates und öffentliches professionell miteinander in Einklang bringen. Da darf man nur sagen: GLÜCKWUNSCH an beide. Machts was draus. Die Vorgabe ist 3. Foto:© weibo.com/langlang

4. Juni 2019

Wir munkeln, für Liebe wegen





Altbundeskanzler Gerhard Schröder ist nicht mehr Aufsichtsrats-Chef der Profifußball-Gesellschaft von Hannover 96. Der 75-Jährige legte das Amt "aus persönlichen Gründen und wegen seiner zahlreichen beruflichen und ehrenamtlichen Aktivitäten" nach zweieinhalb Jahren nieder, teilte der Bundesliga-Absteiger am Dienstag in einer Presseerklärung mit. Schröder hatte den Aufsichtsratsvorsitz der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA im Dezember 2016 übernommen. Bis auf weiteres übernimmt der bisherige stellvertretende Aufsichtsrats-Vorsitzende Thomas R. Fischer die Führung des Gremiums. Er ist Vorstandssprecher des Bankhauses Marcard, Stein & Co AG in Hamburg. /dpa

Fluglotsen am Rande des Wahnsinns

Auf die Frage "Erwarten Sie diesen Sommer viele Verspätungen infolge der Überlastung des EU-Luftraums?" antwortet Carsten Spohr, Konzernchef der Lufthansa: 


Carsten Spohr, Deutsche Luft hansa AG
Wir halten allein 37 Flugzeuge über Europa verteilt in Reserve und haben 650 Mitarbeiter für die Stabilisierung unseres Flugprogramms eingestellt. Das kostet uns in Summe etwa 250 Mio Euro. Da sicher auch unsere Partner an den Flughäfen oder in der Flugsicherung ihre Hausaufgaben machen, wage ich die Prognose: Es wird besser als im letzten Sommer. Alles gerechnet, hatten wir für 2018 Sonderkosten im Umfang von einer halben Milliarde Euro. Jetzt haben wir einen halb so grossen Betrag investiert, um den Flugbetrieb stabil halten zu können. Das wird sich hoffentlich für die Kunden und auch für uns auszahlen.

3. Juni 2019

Vorbild verschwendet nicht Jugend

Während andere in ihrem Alter zur Uni gehen, um Informatik zu studieren, blau machen oder nicht wissen, was sie tun sollen, hat sich die 16-jährige Schwedin Greta Thunberg entschieden, ab Sommer ein Jahr nicht zur Schule zu gehen, um sich ganz gegen die Verschwendung des Klimas und internationalen Klimschutz zu konzentrieren. Diese Pause können Schüler in Schweden einlegen, da die Schulpflicht nur in den ersten neun Jahren besteht.

Im September will Aktivistin Greta am Klimagipfel der Vereinten Nationen in New York teilnehmen, im Dezember dann an der Weltklimakonferenz in Santiago de Chile. Dieses Engagement überzeugt nicht nur ihre Altersgenossen, auch Menschen - wie das geistige Oberhaupt der Tibeter - Dalai Lama - sind von Greta´s Engagement fasziniert. 


Um ihre Schulzeit macht sich Greta ganz offensichtlich keine Sorgen. Sie will einfach ein Jahr später aufs Gymnasium wechseln.  

Nach New York und Chile wird die junge Aktivistin wohl mit dem Schiff kommen. Fliegen steht aus bekannten Gründen nicht auf ihrer Verkehrs-Liste. Aber auch die moderne Technik ließe es zu, sich per Video-Klick einfach zu den jeweiligen Terminen in Übersee zuzuschalten. 

Viel Erfolg, Greta! 

 

2. Juni 2019

Digitales hat Vorrang


Sprachrohr der Partei vermeldet "Ende"

Das Traditionsblatt des Südens sagt "Wiedersehen im Internet". Wie das Hamburger Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL meldet, wird die Printausgabe des CSU-Blattes Bayernkurier eingestellt. Das kündigte CSU-Generalsekretär Markus Blume nach einer Vorstandssitzung seiner Partei in München an. Grund ist, dass die CSU ihre Ressourcen künftig voll auf die digitale Kommunikation legen will. Entscheidend sei, wie man maximale Reichweiten erziele. Zwar sollten analoge Formate weiter dazugehören,  aber die Zeiten, wo man sich ein sehr gut gemachtes Hochglanzmagazin leisten könne, während man im Digitalen tatsächlich noch weitere Gehhilfen brauche, diese Zeiten seien vorbei. Orienntierung gibts nun künftig auf Youtube und anderen Kanälen. 

1. Juni 2019

Redaktion und Marketing

IVAN Promotion-Team

Geschäftsleitung Ivan Hagili

Email: ivanhagili@gmail.com
chatten via 200-937-3XX
skypen: ivanhagili

Termin für Aktionäre


Am 12. Juni findet die Ordentliche Hauptversammlung der ProSiebenSat.1 Media SE in München statt. 

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Wir sind noch ein neues Medium und bereits im Dialog mit unseren Lesern. Wir bauen hier ein Archiv mit den Zuschriften unserer Leser:innen auf. Die Zuschriften geben die Meinung der Einsender wieder. Kürzungen behalten wir uns vor. 





ARCHIV LESERBRIEFE

2019


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