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19. Juni 2019

Wer darf was?

Pedelec, S-Pedelec, E-Bike, E-Scooter, E-Roller:
Was ist eigentlich was und wo darf wer fahren?


Pedelec (Pedal Electric Cycle)
  • Motor: maximal 250 Watt Dauerleistung
  • Höchstgeschwindigkeit: maximal 25 km/h
  • Rechtliche Einstufung: Wie ein Fahrrad
  • Mindestalter für Fahrer: Keines
  • Wo fahren: Radweg
  • Betriebserlaubnis: Nein
  • Kennzeichenpflicht: Nein
  • Haftpflichtversicherungspflicht: Nein
  • Führerscheinpflicht: Nein
  • Helmpflicht: Nein, aber dringend empfohlen
  • Sonstiges: Das Pedelec bewegt sich nur, wenn der Fahrer auch in die Pedale tritt, der Elektro-Motor dient also nur zur Unterstützung. Bei Erreichen von 25 km/h schaltet sich der E-Motor ab. Pedelecs machen den Löwenanteil unter den Fahrrädern mit Elektro-Motor-Unterstützung aus. Kinderanhänger und Kindersitze sind erlaubt.


    S-Pedelec
    • Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h bis 45 km/h
    • Rechtliche Einstufung: Kleinkraftrad/Mofa
    • Mindestalter für Fahrer: 16 Jahre
    • Wo fahren: Straße, aber nicht auf Degenerate
    • Betriebserlaubnis: Ja 
    • Kennzeichenpflicht: Ja, Versicherungskennzeichen
    • Haftpflichtversicherungspflicht: Ja
    • Führerscheinpflicht: Ja, Fahrerlaubnis für Kleinkrafträder der Klasse M oder PKW-Führerschein
    • Helmpflicht: Ja
    • Sonstiges: Auch beim S-Pedelec dient der E-Motor nur zur Unterstützung der Muskelkraft. Bei Erreichen von 45 km/h schaltet sich der E-Motor ab. Es dürfen keine Kindersitze oder Kinderanhänger angebracht werden. S-Pedelecs werden auch als schnelle Pedelecs, S-Klasse oder Schweizer Klasse bezeichnet


      E-Bike (tretunabhängiges Elektrofahrrad)
      • Motor: maximal 500 Watt
      • Höchstgeschwindigkeit: 6 km/h bis 20 km/h
      • Rechtliche Einstufung: Leichtmofa/ Kleinkraftrad
      • Mindestalter für Fahrer: 15 Jahre
      • Wo fahren: Radwege nur, wenn diese für Mofas freigegeben sind
      • Betriebserlaubnis: Ja
      • Kennzeichenpflicht: Ja, Versicherungskennzeichen
      • Haftpflichtversicherungspflicht: Nein
      • Führerscheinpflicht: Ja (Mofa-Führerschein)
      • Helmpflicht: Nein, aber dringend empfohlen
      • Sonstiges: E-Bikes fahren auf Knopfdruck auch völlig ohne Krafteinsatz des Fahrers, so lange der Strom im Akku reicht. Sie haben derzeit kaum eine Marktdurchdringung.

      E-Bike bis 45 km/h
      Wie bei E-Bike, aber zusätzlich:

      Ein E-Scooter oder Elektro-Tretroller oder City-Scooter oder Elektrostehroller ist ein Tretroller mit Elektro-Antrieb. Ein E-Scooter ist nach der in Deutschland geltenden Definition aber kein E-Roller beziehungsweise Elektro-Roller! Denn ein E-Roller ist in Deutschland ein Motorroller (also zum Beispiel eine Vespa) mit E-Antrieb!
      Ein E-Scooter ist nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) folgendermaßen definiert: Ein „elektrisch betriebenes Fahrzeug ohne Sitz und selbstbalancierendes Fahrzeug“. Elektrokleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge im Sinne des § 1 Absatz 2 StVG, da sie über einen elektrischen Antriebsmotor verfügen. Deshalb gelten für sie dieselben rechtlichen Rahmenbedingungen wie für andere Kraftfahrzeuge. E-Scooter dürfen höchstens 20 km/h schnell fahren.

⛜ Wo Rikschas mit Außenspiegel fahren sollen, k.A., fragen Sie bitte den Verkehrsminister selbst,
      wenn Sie ihn treffen.