Die
Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -Gestaltung (GVG)
hat ein
Positionspapier zu Digitalisierung und E-Health vorgelegt, das
sich mit der
Frage beschäftigt,
wie digitale Gesundheitsanwendungen in
den ersten Gesundheitsmarkt kommen und möglichst zügig den Patienten zur
Verfügung gestellt werden können. Erstellt hat es die im Juni 2017
gegründete
Facharbeitsgruppe Digitalisierung und E-Health. Im ersten
Schritt wurden neun Hindernisse identifiziert, die dazu beitragen, dass
digitale Innovationen nicht in der Regelversorgung ankommen. Zu diesen
Hindernissen zählen laut GVG, dass sich digitale Innovationen zu wenig
am Versorgungsbedarf orientieren, dass Entwicklern keine übergreifende
Beratung zur Verfügung steht und dass kein strukturiertes, öffentliches
Verzeichnis über digitale Innovationen existiert.
Das Positionspapier, das auch an
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
(CDU) übermittelt wurde, fordert dementsprechend unter anderem eine
unabhängige, öffentlich zugängliche Transparenzstelle für alle digitalen
Gesundheitsanwendungen, die Zugang in den ersten Gesundheitsmarkt
erhalten sollen. Hier bietet die GVG auch Unterstützung an. Die Anbieter
sollen in diesem Zusammenhang eine strukturierte Selbstauskunft zu
ihrem Produkt veröffentlichen, die unter anderem Anwendungsziele,
Funktionalität, CE-Zertifizierung, Nutzen, Evidenz, Kostenübernahme
sowie Datenschutz und Datensicherheit umfasst.
Außerdem sollen Beratungsstellen für Anbieter und Hersteller von
digitalen Gesundheitsanwendungen geschaffen werden. Zudem soll ein
Verfahren definiert werden, das den Versicherten einen schnellen Zugang
zu geeigneten digitalen Gesundheitsanwendungen ermöglicht. Dazu sei es
notwendig, klare Bewertungsregeln für digitale Gesundheitsanwendungen zu
entwickeln, die einen solchen „
Kollektiv-Zugang“ erhalten.
Unabhängig davon plädiert die GVG dafür, die
Erprobung und das
Angebot digitaler Gesundheitsanwendungen über Selektivverträge
auszubauen, insbesondere Selektivverträge der besonderen Versorgung nach
§140a SGB V. Selektivverträge böten eine geeignete Umgebung für eine
Evaluation digitaler Anwendungen in kontrollierten Studien. Die
Verpflichtung einer sektoren- oder interdisziplinär fachübergreifenden
Versorgung sollte bei der Erprobung digitaler Gesundheitsanwendungen
demnach entfallen, so die GVG.
Der Prozess, an dessen vorläufigem Ende das Positionspapier steht,
hat auch dazu geführt, dass die Idee einer eigenen Veranstaltung zur
Digitalisierung entstand. Diese soll gemeinsam von der GVG und der
Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische
Forschung (TMF) organisiert werden und voraussichtlich
im Spätherbst in
Berlin stattfinden. Ziel ist es, eine gemeinsame Austauschplattform zu
schaffen, in der Rahmenbedingungen für digitale Innovationen,
Anforderungen an digitale Innovationen und die Umsetzung digitaler
Innovationen thematisiert werden.
» GVG Positionspapier Digitale Innovationen für die medizinische Versorgung