Bei einer Ladestation für Elektrofahrzeuge handelt es sich um eine speziell für Elektrofahrzeuge konzipierte Ladestation, die in ihrer Bauweise meist einer Zapfsäule für konventionelle Kraftstoffe nachempfunden ist.
Umgangssprachlich wird sie daher auchStromtankstelle, Ladesäule sowie in behördlichen Dokumenten Ladepunkt genannt. Die Verbreitung von Ladestationen zur Förderung der Elektromobilität ist ein wichtiger Baustein der Verkehrswende. /wiki weiß alles
16. Juni 2019
14. Juni 2019
Positionspapier
Die Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -Gestaltung (GVG) hat ein Positionspapier zu Digitalisierung und E-Health vorgelegt, das sich mit der Frage beschäftigt, wie digitale Gesundheitsanwendungen in den ersten Gesundheitsmarkt kommen und möglichst zügig den Patienten zur Verfügung gestellt werden können. Erstellt hat es die im Juni 2017 gegründete Facharbeitsgruppe Digitalisierung und E-Health. Im ersten Schritt wurden neun Hindernisse identifiziert, die dazu beitragen, dass digitale Innovationen nicht in der Regelversorgung ankommen. Zu diesen Hindernissen zählen laut GVG, dass sich digitale Innovationen zu wenig am Versorgungsbedarf orientieren, dass Entwicklern keine übergreifende Beratung zur Verfügung steht und dass kein strukturiertes, öffentliches Verzeichnis über digitale Innovationen existiert.
Das Positionspapier, das auch an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) übermittelt wurde, fordert dementsprechend unter anderem eine unabhängige, öffentlich zugängliche Transparenzstelle für alle digitalen Gesundheitsanwendungen, die Zugang in den ersten Gesundheitsmarkt erhalten sollen. Hier bietet die GVG auch Unterstützung an. Die Anbieter sollen in diesem Zusammenhang eine strukturierte Selbstauskunft zu ihrem Produkt veröffentlichen, die unter anderem Anwendungsziele, Funktionalität, CE-Zertifizierung, Nutzen, Evidenz, Kostenübernahme sowie Datenschutz und Datensicherheit umfasst.
Außerdem sollen Beratungsstellen für Anbieter und Hersteller von digitalen Gesundheitsanwendungen geschaffen werden. Zudem soll ein Verfahren definiert werden, das den Versicherten einen schnellen Zugang zu geeigneten digitalen Gesundheitsanwendungen ermöglicht. Dazu sei es notwendig, klare Bewertungsregeln für digitale Gesundheitsanwendungen zu entwickeln, die einen solchen „Kollektiv-Zugang“ erhalten.
Unabhängig davon plädiert die GVG dafür, die Erprobung und das Angebot digitaler Gesundheitsanwendungen über Selektivverträge auszubauen, insbesondere Selektivverträge der besonderen Versorgung nach §140a SGB V. Selektivverträge böten eine geeignete Umgebung für eine Evaluation digitaler Anwendungen in kontrollierten Studien. Die Verpflichtung einer sektoren- oder interdisziplinär fachübergreifenden Versorgung sollte bei der Erprobung digitaler Gesundheitsanwendungen demnach entfallen, so die GVG.
Der Prozess, an dessen vorläufigem Ende das Positionspapier steht, hat auch dazu geführt, dass die Idee einer eigenen Veranstaltung zur Digitalisierung entstand. Diese soll gemeinsam von der GVG und der Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung (TMF) organisiert werden und voraussichtlich im Spätherbst in Berlin stattfinden. Ziel ist es, eine gemeinsame Austauschplattform zu schaffen, in der Rahmenbedingungen für digitale Innovationen, Anforderungen an digitale Innovationen und die Umsetzung digitaler Innovationen thematisiert werden.
» GVG Positionspapier Digitale Innovationen für die medizinische Versorgung
Urheberrechtsverletzung
Die
Betreiberin einer internationalen Internet-Plattform, die Literatur
frei zugänglich macht, haftet für Urheberrechtsverletzungen in
Deutschland, wenn in deutscher Sprache angebotene Werke nach deutschem
Urheberrecht noch nicht gemeinfrei sind und die Betreiberin sich die von
Dritten eingestellten Werke zu eigen macht. Das hat das OLG Frankfurt
am Main nun klargestellt.
Zum Sachverhalt
Die Klägerin ist ein deutscher Verlag, der u.a. Werke von Thomas Mann, Heinrich Mann und Alfred Döblin herausgibt. Die Beklagte ist die Project Gutenberg Literary Archive Foundation, eine „non-for-profit-Corporation“ nach US-amerikanischem Recht, die eine auch in Deutschland abrufbare Website betreibt. Ziel der Internetseite ist die Veröffentlichung von in den USA gemeinfreien Werken. Über die Website sind über 50.000 Bücher als E-Books kostenlos abrufbar, u.a. 18 Werke der genannten drei Autoren auch in deutscher Sprache. Eingestellt werden die Bücher dabei von freiwillig für die Beklagte tätigen Dritten. Vor der Veröffentlichung veranlasst die Beklagte jeweils eine Prüfung, die ausschließlich auf Grundlage des US-amerikanischen Urheberrechts erfolgt.
Die Klägerin nahm die Beklagte wegen Veröffentlichung noch nicht gemeinfreier Werke, an denen ihr die Nutzungsrechte zustehen, auf Unterlassung in Anspruch. Das LG Frankfurt a.M. gab der Klage statt. Dagegen legte die Beklagte Berufung ein.
Entscheidung
Die Berufung hatte keinen Erfolg.
Zunächst stellt das OLG die Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit fest, da die Inhalte der Website auch im Bundesgebiet abrufbar seien. Nach den Regelungen des internationalen Privatrechts richte sich die Frage, ob Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen bestehen, im Übrigen nach dem Recht des Schutzlandes, hier also der Bundesrepublik Deutschland; anwendbar sei daher deutsches Recht.
Die Beklagte verletze durch das Bereitstellen in Deutschland noch nicht gemeinfreier Werke die ausschließlichen Nutzungsrechte der Klägerin. Sie hafte für die über ihre Plattform abrufbaren Werke als Täterin. Die Betreiberin einer Internet-Plattform sei für dort zugänglich gemachte Inhalte auch dann verantwortlich, wenn sie die Inhalte nicht selbst geschaffen, sondern sich diese (lediglich) zu eigen gemacht habe. Das sei hier der Fall. Die Beklagte bezeichne die von den sogenannten Volunteers auf ihrer Plattform eingestellten Werke als „our books“ und verweise auf eine mit der angebotenen Literatur verbundene „Project … License“. Zudem habe die Foundation – trotz eines Hinweises der Klägerin auf den in Deutschland noch bestehenden Urheberrechtsschutz – willentlich an dem Angebot ihrer Website für deutsche Nutzer festgehalten. Im Übrigen sei das Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht der Beklagten für die Frage einer unzulässigen öffentlichen Wiedergabe ohne Bedeutung.
Schließlich stellt das OLG auch die Haftung des Geschäftsführers der Foundation fest. Grundsätzlich treffe einen Geschäftsführer zwar nicht die Verpflichtung, jegliches deliktisches Verhalten – im konkreten Fall also eine Urheberrechtsverletzung – zu verhindern, das aus seinem Unternehmen heraus begangen wird. Beruhe die Rechtsverletzung aber auf einer typischerweise auf Geschäftsführerebene entschiedenen Maßnahme, sei von einer Veranlassung durch den Geschäftsführer auszugehen. Vorliegend habe der Geschäftsführer das Konzept der Beklagten, die angebotenen Werke vor Veröffentlichung lediglich nach US-amerikanischen Urheberrecht zu prüfen, obwohl sich die Seite bestimmungsgemäß auch an deutsche Nutzer richte, selbst erarbeitet und auch praktiziert.
Fazit
Das OLG bestätigt mit seinem Urteil die Entscheidung der Vorinstanz. Diese hatte der Plattform 2018 durch Urteil die Verbreitung der 18 Werke untersagt, an denen der klägerische Verlag die Urheberrechte hält. Das US-Portal war jedoch nicht bereit, die betreffenden Werke von der Website zu nehmen und sperrte stattdessen alle Seiten und Unterseiten für Nutzer mit einer deutschen IP. Nach der erneuten Niederlage vor Gericht wird sich an dieser Handhabe auf absehbare Zeit wohl nichts ändern, was aus Sicht der Nutzer der Plattform in Deutschland bedauernswert sein mag. In rechtlicher Hinsicht ist die Entscheidung im Sinne der Wahrung geistiger Eigentumsrechte in einer zunehmend globalisierten Welt gleichwohl zu begrüßen, da sich der Schutz der Rechteinhaber anderenfalls nur allzu leicht aushebeln ließe.
Zum Sachverhalt
Die Klägerin ist ein deutscher Verlag, der u.a. Werke von Thomas Mann, Heinrich Mann und Alfred Döblin herausgibt. Die Beklagte ist die Project Gutenberg Literary Archive Foundation, eine „non-for-profit-Corporation“ nach US-amerikanischem Recht, die eine auch in Deutschland abrufbare Website betreibt. Ziel der Internetseite ist die Veröffentlichung von in den USA gemeinfreien Werken. Über die Website sind über 50.000 Bücher als E-Books kostenlos abrufbar, u.a. 18 Werke der genannten drei Autoren auch in deutscher Sprache. Eingestellt werden die Bücher dabei von freiwillig für die Beklagte tätigen Dritten. Vor der Veröffentlichung veranlasst die Beklagte jeweils eine Prüfung, die ausschließlich auf Grundlage des US-amerikanischen Urheberrechts erfolgt.
Die Klägerin nahm die Beklagte wegen Veröffentlichung noch nicht gemeinfreier Werke, an denen ihr die Nutzungsrechte zustehen, auf Unterlassung in Anspruch. Das LG Frankfurt a.M. gab der Klage statt. Dagegen legte die Beklagte Berufung ein.
Entscheidung
Die Berufung hatte keinen Erfolg.
Zunächst stellt das OLG die Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit fest, da die Inhalte der Website auch im Bundesgebiet abrufbar seien. Nach den Regelungen des internationalen Privatrechts richte sich die Frage, ob Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen bestehen, im Übrigen nach dem Recht des Schutzlandes, hier also der Bundesrepublik Deutschland; anwendbar sei daher deutsches Recht.
Die Beklagte verletze durch das Bereitstellen in Deutschland noch nicht gemeinfreier Werke die ausschließlichen Nutzungsrechte der Klägerin. Sie hafte für die über ihre Plattform abrufbaren Werke als Täterin. Die Betreiberin einer Internet-Plattform sei für dort zugänglich gemachte Inhalte auch dann verantwortlich, wenn sie die Inhalte nicht selbst geschaffen, sondern sich diese (lediglich) zu eigen gemacht habe. Das sei hier der Fall. Die Beklagte bezeichne die von den sogenannten Volunteers auf ihrer Plattform eingestellten Werke als „our books“ und verweise auf eine mit der angebotenen Literatur verbundene „Project … License“. Zudem habe die Foundation – trotz eines Hinweises der Klägerin auf den in Deutschland noch bestehenden Urheberrechtsschutz – willentlich an dem Angebot ihrer Website für deutsche Nutzer festgehalten. Im Übrigen sei das Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht der Beklagten für die Frage einer unzulässigen öffentlichen Wiedergabe ohne Bedeutung.
Schließlich stellt das OLG auch die Haftung des Geschäftsführers der Foundation fest. Grundsätzlich treffe einen Geschäftsführer zwar nicht die Verpflichtung, jegliches deliktisches Verhalten – im konkreten Fall also eine Urheberrechtsverletzung – zu verhindern, das aus seinem Unternehmen heraus begangen wird. Beruhe die Rechtsverletzung aber auf einer typischerweise auf Geschäftsführerebene entschiedenen Maßnahme, sei von einer Veranlassung durch den Geschäftsführer auszugehen. Vorliegend habe der Geschäftsführer das Konzept der Beklagten, die angebotenen Werke vor Veröffentlichung lediglich nach US-amerikanischen Urheberrecht zu prüfen, obwohl sich die Seite bestimmungsgemäß auch an deutsche Nutzer richte, selbst erarbeitet und auch praktiziert.
Fazit
Das OLG bestätigt mit seinem Urteil die Entscheidung der Vorinstanz. Diese hatte der Plattform 2018 durch Urteil die Verbreitung der 18 Werke untersagt, an denen der klägerische Verlag die Urheberrechte hält. Das US-Portal war jedoch nicht bereit, die betreffenden Werke von der Website zu nehmen und sperrte stattdessen alle Seiten und Unterseiten für Nutzer mit einer deutschen IP. Nach der erneuten Niederlage vor Gericht wird sich an dieser Handhabe auf absehbare Zeit wohl nichts ändern, was aus Sicht der Nutzer der Plattform in Deutschland bedauernswert sein mag. In rechtlicher Hinsicht ist die Entscheidung im Sinne der Wahrung geistiger Eigentumsrechte in einer zunehmend globalisierten Welt gleichwohl zu begrüßen, da sich der Schutz der Rechteinhaber anderenfalls nur allzu leicht aushebeln ließe.
Quellenangabe:Alle Rechte vorbehalten. "Hogan Lovells" oder die "Sozietät" ist eine internationale Anwaltssozietät, zu der Hogan Lovells International LLP, Hogan Lovells US LLP und ihnen nahestehende Gesellschaften, die jeweils eigene Rechtspersönlichkeit besitzen, gehören. Anwaltswerbung. Vorherige Ergebnisse garantieren keinen ähnlichen Ausgang. | |
12. Juni 2019
Als Gott Mann und Frau schuf
Die katholische Kirche bezeichnet es als "konfuses Konzept", Frauen und Männer im Diskurs gleichzustellen. Verbände kritisieren eine Rückkehr ins Mittelalter.
Als "einseitige Denkschule", als "fiktive Konstruktion" und als "Ideologie, die den Unterschied und die natürliche Wechselseitigkeit zwischen Mann und Frau leugnet" – so hat der Vatikan sich zu Gender-Theorie geäußert. Die Bildungskongregation für die katholische Lehre veröffentlichte am Pfingstmontag ein Papier, in dem sie vor einer Aufweichung von Geschlechtergrenzen warnte: Gender-Theorie ziele darauf ab, eine "Gesellschaft ohne geschlechtliche Unterschiede" zu schaffen und eliminiere damit "die anthropologische Grundlage der Familie", hieß es darin. /weiterlesen
Stellungnahme Vatican
Frage: Was ist schon normal in dieser Welt?
″WhatsApp ist eine private Messaging-Plattform, die ursprünglich
entwickelt wurde, um Menschen zu helfen, ihre Freunde und Liebsten zu
benachrichtigen. Im Laufe der Zeit haben wir bemerkt, wie Menschen
Messaging mit Unternehmen immer mehr zu schätzen wissen. Deshalb haben
wir zwei Tools entwickelt – WhatsApp Business App und die WhatsApp
Business API -, die Unternehmen bei der Verwaltung von
Kundeninteraktionen unterstützen. Unsere Produkte sind nicht für Massen-
oder automatisierte Nachrichten bestimmt, die beide schon immer einen
Verstoß gegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen darstellten.″
11. Juni 2019
Europäische Badegewässer größtenteils ohne Fäkalbakterien
95,4 Prozent aller bewerteten Badestellen in Europa erfüllten 2018 die Mindestqualitätsanforderungen für Badegewässer mit Bezug auf Fäkalbakterien. Über 85 Prozent der Badestellen haben laut dem jüngsten EU-Jahresbericht über die Qualität der Badegewässer die höchsten Anforderungen für „ausgezeichnete“ Wasserqualität erfüllt.
Bei der Bewertung der Qualität gemäß europäischer Badegewässerrichtlinie werden die Werte zweier mikrobiologischer Parameter herangezogen: intestinale Enterokokken und Escherichia coli. Die Qualität der Badegewässer wird entsprechend der nachgewiesenen Menge von Fäkalbakterien als "ausgezeichnet", "gut", "ausreichend" oder "mangelhaft" eingestuft.
Die drei Länder mit der höchsten Zahl an Badestellen mit "mangelhafter" Wasserqualität befanden sich in Italien (89 Badestellen bzw. 1,6 Prozent), Frankreich (54 Badestellen bzw. 1,6 Prozent) und Spanien (50 Badestellen bzw. 2,2 Prozent). Im Vergleich zu 2017 ist die Zahl der Badegewässer mit mangelhafter Wasserqualität in Frankreich zurückgegangen (von 80 im Jahr 2017 auf 54 im Jahr 2018), während sie in Italien (von 79 auf 89) und in Spanien (von 38 auf 50) gestiegen ist. In vier Ländern wiesen 95 Prozent oder mehr der Badestellen eine ausgezeichnete Wasserqualität auf: Zypern (99,1 Prozent), Malta (98,9 Prozent), Österreich (97,3 Prozent) und Griechenland (97 Prozent).
98 Prozent der Badegewässer in Deutschland erfüllten laut Umweltbundesamt (UBA) in der Badesaison 2018 die Qualitätsanforderungen der EG-Badegewässerrichtlinie. Etwa 93 Prozent wurden sogar mit der besten Note "ausgezeichnet" bewertet.
98 Prozent der Badegewässer in Deutschland erfüllten laut Umweltbundesamt (UBA) in der Badesaison 2018 die Qualitätsanforderungen der EG-Badegewässerrichtlinie. Etwa 93 Prozent wurden sogar mit der besten Note "ausgezeichnet" bewertet.
Sechs deutsche Badegewässer waren 2018 von mangelhafter Qualität (im Länderbericht mit roten Punkten gekennzeichnet): Tremt an der Ostsee (Mecklenburg-Vorpommern), Kolmar an der Elbe (Schleswig-Holstein), Elfrather See (Nordrhein-Westfalen), Goldscheuer Badesee (Baden-Württemberg), Klostersee (Bayern) und Stausee Kelbra (Sachsen-Anhalt). 74 Badegewässer waren während der Badesaison ganz oder zeitweise geschlossen, davon 45 wegen Cyanobakterien (sogenannte Blaualgen). Insgesamt wurden 2.289 deutsche Badegewässer untersucht und 13.371 Wasserproben ausgewertet. Von den Badegewässern lagen 366 an der Küste von Nord- und Ostsee, 1.923 an Binnengewässern.
Erfreulich: In den letzten 40 Jahren seit Existieren der Richtlinie hat die Badegewässerqualität kontinuierlich zugenommen. Was aber nach wie vor bedenklich ist: Fast alle Meere Europas haben ein massives Kontaminationsproblem mit Schwermetallen, Insektiziden und anderen Gefahrenstoffen (EU-News 17.05.2019).
Monetarisierung digitaler Nachrichten
Im Zentrum der LIM Studie steht die Beantwortung der Frage, welchen Einfluss die User-Loyalität auf die Marktentwicklung, sprich Monetarisierung von digitalen Newsangeboten ausübt. Geschaffen wird eine umfangreiche Wissensbasis für die digitale Newsbranche. Diese dient als Standortbestimmung für jeden einzelnen Player und ist zugleich Roadmap individueller Handlungsstrategien.
Als etablierte Metrik zur Erhebung der User-Loyalität wird der Net Promoter Score (NPS) in Kombination mit weiteren qualitativen Datenerhebungen über eine Onsite-Befragung angewendet. Aus den User-Feedbacks werden individuelle Medienprofile für die einzelnen Nachrichten-Portale erstellt. Die Ergebnisse werden mit relevanten Monetarisierungs-KPIs der Portale angereichert und individuell ausgewertet. Vorausgewählt für die Teilnahme sind 200 journalistisch-orientierte, regionale und nationale News-Anbieter in Deutschland.
Teilnehmer an dieser Studie erhalten Erkenntnisse über
- Aussagekräftige Benchmarking-Ergebnisse zur Orientierung und Standortbestimmung
- Individuelle Ergebnisse zur Weiterentwicklung des eigenen Newsportals:
- Zusammenhang von User-Loyalität und Marktperformance (individuell und im Benchmarking)
- Stärken und Schwächen aus User-Sicht, dargestellt im Medienprofil
- User-zentrierte Innovationsfelder werden herausgearbeitet
Auch von Interesse: Instagram bei jungen Leuten für Nachrichten wichtiger als Facebook
10. Juni 2019
Mehrwert digitaler Angebote
Die dpa-digital services GmbH und die Mehrwertmacher haben eine Zusammenarbeit beim digitalen Publizieren von Tageszeitungen vereinbart. Dabei geht es nach Angaben beider Unternehmen darum, die digitalen Varianten der Tageszeitungen durch neue Technologien und Analyse-Leistungen so weiterzuentwickeln, dass Verlage die Nutzungsintensität, die Loyalität und die Auflagenzahlen deutlich steigern können. Im Fokus stehen e-Paper und Tablet Ausgaben - vor allem junge Zielgruppen, die einen Mehrwert digitaler Angebote erwarten, sollen von dieser Kooperation profitieren. Dabei steht nach Angaben der Unternehmen das richtige redaktionelle Inhalte-Konzept im Vorderung. /dpa
8. Juni 2019
Gefällt Ihnen unsere Makro-Anordnung ?
Wir haben uns viel Mühe gemacht, damit Auge des Betrachters Text-Bild-Komposition gut folgen kann. |
Der Henri Nannen2² Preis 2019 ist dieses Jahr in sieben Kategorien verliehen worden: Sieger in der Kategorie „Reportage“ ist Bastian Berbner mit
seinem Beitrag „Ich und der ganz andere“, erschienen im „Süddeutsche
Zeitung Magazin“. Darin geht es um die Freundschaft zweier Iren, von
denen der eine homosexuell und der andere homophob ist.
Neben den Preisen in den regulären Kategorien hat die Jury auch einen Sonderpreis vergeben. Dieser ging an das Autorenteam Annette Ramelsberger, Rainer Stadler, Wiebke Ramm und Tanjev Schultz von der „Süddeutschen Zeitung“. Geehrt wurde deren Berichterstattung und fünfjährige Begleitung des NSU-Prozesses in den Jahren 2013 bis 2018
Karsten Krogmann und Christian Ahlers gewannen in der Kategorie „Dokumentation“ mit ihrem Beitrag „Die Akte Högel“, der bei NWZ Online veröffentlicht wurde. Mit dem Nannen Preis 2019 in der Kategorie „Web-Projekt“ wurden Katharina Brunner, Sabrina Ebitsch, Sebastian Gierke und Martina Schories ausgezeichnet. Ihre Arbeit „Das gespaltene Parlament“ ist auf der „SZ“-Webseite erschienen. Als beste Reportage-Fotografie wurde „Opioide vergiften die ganze Gesellschaft. Arbeiter, Manager, jeden. Pausenlos. Jeden Tag. Und es sieht nicht danach aus, dass es besser wird“ von James Nachtwey ausgezeichnet, erschienen ist diese im „Stern“. In der Kategorie „Inszenierte Fotografie“ wurde Stephan Vanfleteren für seine in „mare“ erschienene Arbeit „Wie stellst Du Dir Deine Zukunft vor?“ geehrt.
Für ihren Beitrag „Vergewaltigt auf Europas Feldern“ auf buzzfeed.com zeichnete die Jury Pascale Müller und Stefania Prandi in der Kategorie „Investigative Leistung“ aus. Die Recherche zum Text war eine Kooperation mit dem Netzwerk Correctiv. Die beste „lokale investigative Leistung“ wurde von Oliver Schmetz und Stephan Mohne erbracht. Sie wurden für ihren Text „Teure Bande: Die dubiosen Gehälter von Personalräten“, erschienen in der „Aachener Zeitung“, ausgezeichnet.
2² Wer ist HenriHannen? - Henri Nannen war ein deutscher Verleger und Publizist.
Neben den Preisen in den regulären Kategorien hat die Jury auch einen Sonderpreis vergeben. Dieser ging an das Autorenteam Annette Ramelsberger, Rainer Stadler, Wiebke Ramm und Tanjev Schultz von der „Süddeutschen Zeitung“. Geehrt wurde deren Berichterstattung und fünfjährige Begleitung des NSU-Prozesses in den Jahren 2013 bis 2018
Karsten Krogmann und Christian Ahlers gewannen in der Kategorie „Dokumentation“ mit ihrem Beitrag „Die Akte Högel“, der bei NWZ Online veröffentlicht wurde. Mit dem Nannen Preis 2019 in der Kategorie „Web-Projekt“ wurden Katharina Brunner, Sabrina Ebitsch, Sebastian Gierke und Martina Schories ausgezeichnet. Ihre Arbeit „Das gespaltene Parlament“ ist auf der „SZ“-Webseite erschienen. Als beste Reportage-Fotografie wurde „Opioide vergiften die ganze Gesellschaft. Arbeiter, Manager, jeden. Pausenlos. Jeden Tag. Und es sieht nicht danach aus, dass es besser wird“ von James Nachtwey ausgezeichnet, erschienen ist diese im „Stern“. In der Kategorie „Inszenierte Fotografie“ wurde Stephan Vanfleteren für seine in „mare“ erschienene Arbeit „Wie stellst Du Dir Deine Zukunft vor?“ geehrt.
Für ihren Beitrag „Vergewaltigt auf Europas Feldern“ auf buzzfeed.com zeichnete die Jury Pascale Müller und Stefania Prandi in der Kategorie „Investigative Leistung“ aus. Die Recherche zum Text war eine Kooperation mit dem Netzwerk Correctiv. Die beste „lokale investigative Leistung“ wurde von Oliver Schmetz und Stephan Mohne erbracht. Sie wurden für ihren Text „Teure Bande: Die dubiosen Gehälter von Personalräten“, erschienen in der „Aachener Zeitung“, ausgezeichnet.
2² Wer ist HenriHannen? - Henri Nannen war ein deutscher Verleger und Publizist.
6. Juni 2019
Alle haben mehr. Wirklich?
Was wollen die Forscher der Elfenbeinbehhöre aus Nürnberg damit bloss ausdrücken?
Weniger Geld für mehr "Arbeitnehmer" bzw, "Mitarbeiter". Der Einzelne hat zwar weniger in der Tasche. Dafür haben alle, also die Gesamtheit der Erwerbstätigen, mehr. Schön wäre doch einmal hinzusehen, wer der Einzelne eigentlich ist.
Wenn diese Erkenntnis gut für sozialen Frieden wäre, wäre alles gut im Verteilungskampf ums liebe Geld, glauben wir. Da sind wohl ein paar Menschen einfach mal verschwunden. Einfach weg aus dieser amtlichen Statistik. Das teilen diese BAGger allerings nicht mit. Vielleicht mit dem Lover einfach mal abgesetzt, wohin, egal. Statistik stimmt. Wunder bare Familydays.
5. Juni 2019
Lang Lang wird romantischer "JA" -Sager
Jetzt müssen wir alle ganz stark sein. Es tut uns leid, sorry dies mitteilen zu müssen: Lang Lang ist vom Markt.
Paris. Er hat sie gefunden: Der Mann mit dem wohl weltweit romantischsten Anschlag am Flügel, Lang Lang, hat seine Alice gefunden und in der Stadt der Liebe geheiratet. Romantik pur im Garten von Schloss Versaille. Das Leben kann wirklich schön romantisch sein, betrachtet man die Bilder der Vermählten.
Wer ist die glückliche Braut?
Die deutsch-koreanische Pianistin aus dem hessischen Wiesbaden.
Er habe seine Alice gefunden, schreibt der 36 Jahre Chinese auf Weibo. Die Braut ist 24 Jahre alt und stammt aus Wiesbaden. Sie ist wie ihr
weltberühmter Ehemann selbst eine Virtuosin am Klavier. Redlinger lernte bereits als Vierjährige das Klavierspiel und
absolvierte im zarten Alter von acht bereits erste öffentliche Soloauftritte. Studiert hat sie in Hamburg.
Zwischen den beiden hats wohl in Deutschlands Hauptstadt das erste Mal gefunkt. Nicht in einer belanglosen Gartenlaube an Wassertonne, bei Aldi am Kühlregal oder im Tante-Emma-Laden auf Prenzelberg - versteht sich. Wo genau, das überlassen wir Ihren Recherchekünsten. Bloss soviel: was Gott vereint, darf der Mensch nicht trennen.
Das Zusammenspiel nennt man musikalisches Matchspiel, wenn zwei hochbegabte Menschen privates und öffentliches professionell miteinander in Einklang bringen. Da darf man nur sagen: GLÜCKWUNSCH an beide. Machts was draus. Die Vorgabe ist 3. Foto:© weibo.com/langlang
Paris. Er hat sie gefunden: Der Mann mit dem wohl weltweit romantischsten Anschlag am Flügel, Lang Lang, hat seine Alice gefunden und in der Stadt der Liebe geheiratet. Romantik pur im Garten von Schloss Versaille. Das Leben kann wirklich schön romantisch sein, betrachtet man die Bilder der Vermählten.
Wer ist die glückliche Braut?
Die deutsch-koreanische Pianistin aus dem hessischen Wiesbaden.
Lang Lang und Gina sind nun Mann und Frau. |
Zwischen den beiden hats wohl in Deutschlands Hauptstadt das erste Mal gefunkt. Nicht in einer belanglosen Gartenlaube an Wassertonne, bei Aldi am Kühlregal oder im Tante-Emma-Laden auf Prenzelberg - versteht sich. Wo genau, das überlassen wir Ihren Recherchekünsten. Bloss soviel: was Gott vereint, darf der Mensch nicht trennen.
Hand aufs Herz. Nachricht trifft Sie wie aus heiterem Himmel - Lang Lang hat Ja-gesagt. Verdammt schade.
Das Zusammenspiel nennt man musikalisches Matchspiel, wenn zwei hochbegabte Menschen privates und öffentliches professionell miteinander in Einklang bringen. Da darf man nur sagen: GLÜCKWUNSCH an beide. Machts was draus. Die Vorgabe ist 3. Foto:© weibo.com/langlang
4. Juni 2019
Wir munkeln, für Liebe wegen
Fluglotsen am Rande des Wahnsinns
Auf die Frage "Erwarten Sie diesen Sommer viele Verspätungen infolge der Überlastung des EU-Luftraums?" antwortet Carsten Spohr, Konzernchef der Lufthansa:
Carsten Spohr, Deutsche Luft hansa AG |
3. Juni 2019
Vorbild verschwendet nicht Jugend
Während andere in ihrem Alter zur Uni gehen, um Informatik zu studieren, blau machen oder nicht wissen, was sie tun sollen, hat sich die 16-jährige Schwedin Greta Thunberg entschieden, ab Sommer ein Jahr nicht zur Schule zu gehen, um sich ganz gegen die Verschwendung des Klimas und internationalen Klimschutz zu konzentrieren. Diese Pause können Schüler in Schweden einlegen, da die Schulpflicht nur in den ersten neun Jahren besteht.
Im September will Aktivistin Greta am Klimagipfel der Vereinten Nationen in New York teilnehmen, im Dezember dann an der Weltklimakonferenz in Santiago de Chile. Dieses Engagement überzeugt nicht nur ihre Altersgenossen, auch Menschen - wie das geistige Oberhaupt der Tibeter - Dalai Lama - sind von Greta´s Engagement fasziniert.
Um ihre Schulzeit macht sich Greta ganz offensichtlich keine Sorgen. Sie will einfach ein Jahr später aufs Gymnasium wechseln.
Nach New York und Chile wird die junge Aktivistin wohl mit dem Schiff kommen. Fliegen steht aus bekannten Gründen nicht auf ihrer Verkehrs-Liste. Aber auch die moderne Technik ließe es zu, sich per Video-Klick einfach zu den jeweiligen Terminen in Übersee zuzuschalten.
Viel Erfolg, Greta!
Im September will Aktivistin Greta am Klimagipfel der Vereinten Nationen in New York teilnehmen, im Dezember dann an der Weltklimakonferenz in Santiago de Chile. Dieses Engagement überzeugt nicht nur ihre Altersgenossen, auch Menschen - wie das geistige Oberhaupt der Tibeter - Dalai Lama - sind von Greta´s Engagement fasziniert.
Um ihre Schulzeit macht sich Greta ganz offensichtlich keine Sorgen. Sie will einfach ein Jahr später aufs Gymnasium wechseln.
Nach New York und Chile wird die junge Aktivistin wohl mit dem Schiff kommen. Fliegen steht aus bekannten Gründen nicht auf ihrer Verkehrs-Liste. Aber auch die moderne Technik ließe es zu, sich per Video-Klick einfach zu den jeweiligen Terminen in Übersee zuzuschalten.
Viel Erfolg, Greta!
2. Juni 2019
Digitales hat Vorrang
Sprachrohr der Partei vermeldet "Ende"
Das Traditionsblatt des Südens sagt "Wiedersehen im Internet". Wie das Hamburger Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL meldet, wird die Printausgabe des CSU-Blattes Bayernkurier eingestellt. Das kündigte CSU-Generalsekretär Markus Blume nach einer Vorstandssitzung seiner Partei in München an. Grund ist, dass die CSU ihre Ressourcen künftig voll auf die digitale Kommunikation legen will. Entscheidend sei, wie man maximale Reichweiten erziele. Zwar sollten analoge Formate weiter dazugehören, aber die Zeiten, wo man sich ein sehr gut gemachtes Hochglanzmagazin leisten könne, während man im Digitalen tatsächlich noch weitere Gehhilfen brauche, diese Zeiten seien vorbei. Orienntierung gibts nun künftig auf Youtube und anderen Kanälen.
1. Juni 2019
Redaktion und Marketing
IVAN Promotion-Team
Geschäftsleitung Ivan Hagili
Email: ivanhagili@gmail.com
chatten via 200-937-3XX
Geschäftsleitung Ivan Hagili
Email: ivanhagili@gmail.com
chatten via 200-937-3XX
skypen: ivanhagili
Termin für Aktionäre
Am 12. Juni findet die Ordentliche Hauptversammlung der ProSiebenSat.1 Media SE in München statt.
- Audio hier
- Aktionärsportal dort
- Aktionärs-Hotline: + 49 (0)89 - 309 036 355 und 08000 - 777 117
- Aktie im Blick
- Filmhandel Business informieren
- Berlusconi Einstieg
- Auskommen CO2-Bilanz
- Presse-Kontakt
- Kommunikation für Reichweiten
- Wer ist dieser Hübsche denn?
- Argumente für Wert-Schöffungs-Kette
Netikette und Datenschutz
Kommentare dienen der Meinungsäußerung und Diskussion zu den in den jeweiligen Themen, Beiträge müssen sich also auf diese Themen beziehen. Grundsätzlich behalten wir uns vor, unangemessene Beiträge zu löschen. Folgende Inhalte werden in jedem Fall, ohne Rücksicht auf den Kontext sowie ohne weitere Ankündigung gelöscht: sexuelle Belästigungen, persönliche Beleidigungen, Drohungen, Diskriminierungen, antisemitische und rassistische Aussagen und jede Art von strafbaren Äußerungen. Beiträge, die keinen sinnvollen Inhalt haben und offensichtlich nur dafür gedacht sind, den Betrieb zu stören, werden gelöscht.
Wir verlinken auf Webseiten anderer Anbieter oder haben Elemente von Ihnen bei uns eingebunden. Dafür gilt die Datenschutzerklärung nicht — wir haben keinen Einfluss auf diese Seiten und können nicht kontrollieren, dass andere die geltenden Datenschutzbestimmungen einhalten.
Wir verlinken auf Webseiten anderer Anbieter oder haben Elemente von Ihnen bei uns eingebunden. Dafür gilt die Datenschutzerklärung nicht — wir haben keinen Einfluss auf diese Seiten und können nicht kontrollieren, dass andere die geltenden Datenschutzbestimmungen einhalten.
Insiderwissen
Wir könnten es auch so formulieren
Du schreibst uns eine Mail mit einem kurzen Exposé. Darin beschreibst du, was das Thema ist, mit wem du sprichst und was in dem Beitrag erzählt wird.
Du schreibst uns eine Mail mit einem kurzen Exposé. Darin beschreibst du, was das Thema ist, mit wem du sprichst und was in dem Beitrag erzählt wird.
- Warum passt das Thema zu uns?
- Was ist die Kernaussage des Beitrags?
- Wen triffst du oder mit wem sprichst du für deinen Text?
- Gibt es Fotos oder Videos, die wir nutzen können?
- Bis wann kannst du uns den Beitrag schicken?
- Bitte schicke uns keine Word-Datei und im ersten Schritt auch noch keinen komplett fertigen Artikel.
- Kannst du ein Thema vorschlagen, auch wenn es schon woanders stand? Ja, klar. Aber sag uns das gleich am Anfang. Sag uns, warum wir das Thema trotzdem machen sollen und was anders oder neu ist.
- Kannst du regelmäßig bei uns schreiben? Gerne! Viele freie Autor:innen bieten regelmäßig Themen an.
- Noch Fragen? Schreib uns einfach!
Leserbriefe
Wir sind noch ein neues Medium und bereits im Dialog mit unseren Lesern. Wir bauen hier ein Archiv mit den Zuschriften unserer Leser:innen auf. Die Zuschriften geben die Meinung der Einsender wieder. Kürzungen behalten wir uns vor.
ARCHIV LESERBRIEFE
2019
Abonnieren
Posts (Atom)