News, Kunst und Unterhaltung

26. Juni 2019

Lustiges aus dem Cybernetz

Cool: unsere Minister für Digitales und Verkehr als Filmstatisten

Boris Johnson, a leadership candidate for Britain's Conservative Party,
and Britain's former Brexit Minister Dominic Raab visit a butcher's shop
in Oxshott, Surrey, Britain. REUTERS/Peter Nicholls

25. Juni 2019

Regionale Tageszeitungen - gesellschaftliches Bindeglied ?


BDZV-Studie zur Rolle der Zeitung für Region

Wer sich an seinem Wohnort heimisch fühlen möchte, muss wissen, was dort vor sich geht. Für knapp zwei Drittel der Menschen gehört es daher zum Alltag, sich regelmäßig über das Geschehen vor Ort auf dem Laufenden zu halten. Das mit Abstand wichtigste Medium hierfür sind die Zeitungen: 61 Prozent nutzen die regionalen Tageszeitungen gedruckt und digital, um sich über die Ereignisse daheim oder in der näheren Umgebung zu informieren. Die Zeitungen rangieren damit sogar vor persönlichen Gesprächen (49 Prozent) und anderen Internetangeboten (53 Prozent), kostenlosen Anzeigenblättern (51 Prozent), Radio (37 Prozent), Amts- und Gemeindeblättern (31 Prozent) sowie Regionalfernsehen (30 Prozent).




Das sind Ergebnisse einer aktuellen Studie, die die Zeitungsmarktforschung Gesellschaft (ZMG) im Auftrag des BDZV durchgeführt hat. „Die Rolle der Zeitung für die Region“ zeigt, wie stark das Bedürfnis der Menschen nach Heimat und regionaler Identität ist: Für neun von zehn Deutschen ist „Heimat“ eine wichtige Kategorie. Sie definieren sie in erster Linie emotional: „Meine Heimat ist dort, wo ich mich wohlfühle“, sagen 91 Prozent. „Ein Ort, den ich in meinem Herzen trage“ (82 Prozent), „wo die Menschen sind, die ich liebe“ und „wo ich das Gefühl habe, dazuzugehören“ (jeweils 81 Prozent).

Für das subjektive Empfinden spielt auch die räumliche Zugehörigkeit eine Rolle: 82 Prozent verbinden mit Heimat die Umgebung, die vertraut und bekannt ist bzw. den eigenen Wohnort 
(76 Prozent). Eine Heimat finden 63 Prozent auch dort, wo sie gemeinsame Interessen teilen 
(63 Prozent), sich aktiv engagieren und Einfluss nehmen können (jeweils 46 Prozent). Heimat steht also für Nähe, Vertrautheit, Zugehörigkeit. Eine (emotionale) Heimat zu haben, gewinnt in Zeiten der Globalisierung offenbar an Bedeutung.

Zeitung schafft Integration
Zum Gefühl von Lebensqualität und zur Zufriedenheit am Wohnort trägt wesentlich auch eine Infrastruktur mit Wohnungsangebot, Einkaufsmöglichkeiten, Freizeit und Verkehr und nicht zuletzt ein funktionierendes kommunales Umfeld mit Bürgerengagement und Informationsmedien bei. Tatsächlich ist das Vorhandensein von lokalen Informationsangeboten, in erster Linie der Tageszeitung, laut der repräsentativen Studie für die meisten Menschen ein wichtiges Element von Lebensqualität.

„Heimat und Zeitung gehören zusammen. Aber regionale Zeitungen sind mehr als ein Wohlfühlfaktor – sie fördern auch wesentlich Integration und Identifikation mit der Wohnumgebung. Das macht sie zu einem unverzichtbaren lokalen Akteur und gesellschaftlichen Bindeglied“, sagt dazu 
Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des BDZV.
So zeigt die BDZV-Studie einen Zusammenhang zwischen Heimatgefühl, regionaler Verbundenheit und Zeitungslektüre auf. Denn Zeitungsleser informieren sich nicht nur häufiger über das Geschehen vor Ort (Index 124 im Vergleich zur Gesamtbevölkerung), sie empfinden sich auch qualitativ deutlich besser mit Nachrichten über die Ereignisse am Wohnort versorgt (Index 143) und fühlen sich sehr viel stärker mit der Region verbunden (Index 112). Das zeigt sich nicht zuletzt an einem äußerst hohen Aktivitätsindex: Zeitungsleser legen ein weit überdurch-schnittliches Engagement in Vereinen, lokalen Institutionen und Initiativen an den Tag (Index 144).

Bei fast allen Befragten genießt die Zeitung eine hohe Wertschätzung und Relevanz. Ihre Rolle in der Region gilt als nahezu unverzichtbar: 91 Prozent stimmen der Aussage zu, dass die regionale Tageszeitung über alle wichtigen lokalen Akteure berichtet, eine vertraute Institution in der Region (90 Prozent) und feste Größe (89 Prozent) ist. Außerdem enthält sie seriöse Werbung (88 Prozent), ist ein Sprachrohr für die Menschen in der Region (85 Prozent) und gibt ganz allgemein Orientierungshilfe am eigenen Wohnort (85 Prozent).
Hinweis zur Methode: Für die Studie wurden im März und April 2019 3.048 Personen befragt. Die Grundgesamtheit umfasst deutschsprachige Internetnutzer ab 14 Jahren. Durchgeführt wurde die Studie als Online-Befragung. Konzept und Analyse erfolgte durch die ZMG Zeitungsmarktforschung Gesellschaft, Frankfurt am Main. /BDZV

24. Juni 2019

Einrichten, ausrichten - bezahlbar bleiben


Hoch- und Tiefstapler 
für Offices, Baderäume und Kinderzimmer 

HINGUCKER SIND SIE ALLEMAL


Völlig unterschätzt, aber dennoch sehr nützlich und irgendwie aus keinem Büro mehr wegzudenken. Mobile Rollcontainer. Günstig sind sie - für das was sie bieten - allemal, schön noch dazu und können offen, geschlossen, mit und ohne Hängerigister erworben werden. Sie sind vielfältig einsetzbar. Nicht nur im Arbeitszimmer, auch in der Küche, im Schlafzimmer - sogar im Bad machen sie was her. Es gibt sie groß und hochgewachsen, klein und quadratisch, in Holz geleimt, aus Edelstahl und Aluminium - auch in Keramik haben wir sie bereits in verschiedenen ausgewählten Läden gesehen. Am besten gefallen uns - bitte nicht als versteckte Werbung betrachten, sondern als reine Meinungsäußerung (wir kriegen kein Geld dafür) - die Vario Rollcontainer. Das liegt wohl an deren Qualität. Manche sind sogar mit einem Sitzkissen ausgestattet. Material ist pflegeleicht und gut abwaschbar.





Auf diese Weise wird jedes Büro luftdurchlässig, wirkt Lichtdurchflutet und reinlich geputzt. Vor allem die adretten Glascontainer der gleichnamig bereits erwähnten Firma sind ein wahrer Augenschmaus. 

Und muss man das Möbel einmal rasch aus dem Weg haben, werden sie einfach - ganz praktisch - unter den Tisch geschoben. Sie verlieren nie ihre Funktion dabei.

Und schauen Sie mal, wie schön aufgeräumt dieses Modell seine Wirkung verbreitet: Der Rollcontainer fürs Badezimmer - egal wie klein oder gross es ist. Der schöne Stück passt in jede Ecke des Raums.
 

Wer nicht ganz soviel Geld für ein Markenprodukt ausgeben möchte, für den haben auch Möbelhersteller wie beispielsweise aus Schweden schöne Bausätze fürs kleine Portmonaie zum zusammen Friemeln. Tauchen Sie ab in die Welt der Marken- und Noname-Produkte - 24 Stunden, rund um die Uhr bereitgestellt vom Googler.

Denken Sie dran beim nächsten Besuch eines Einrichtungshaus's: Some thinks you should have must. Wir haben keine Schuld an Ihrer Ignoranz.

Und das Beste zum Ende: Für diese Dinger benötigen Sie noch nicht einmal einen gültigen Führerschein.Geschweige denn eine Rechtsschutzversicherung. Auch eine Helmpflicht hat
Herr Verkehrsminister Andreas Scheuer bislang dafür noch nicht eingepreist.

23. Juni 2019

Einmal kommen reicht

 
um Wahrheit ans Licht zu bringen



Wer war zuerst da, das Huhn oder das Ei? Das ist unsere PR1-Frage.
Komische Frage. Ich denke das Ei. Aber wissen tue ich es nicht. Ich denke einfach nur logisch. Glaube ich.
Daher treffe ich mich mit Wissenschaft.  
Natürlich war zuerst das Ei da! Hühner gehören zu den Vögeln - 
und die gibt es auf der Erde erst seit rund 150 Millionen Jahren.

Und der Räder Aristoteles meint, wenn es einen ersten Menschen gegeben hat,
dann musste er ohne Vater oder Mutter geboren worden sein, – was der Natur
zuwiderläuft, denn es könnte kein erstes Ei gegeben haben, um Vögel zu gebären,
oder es hätte einen ersten Vogel geben müssen, der Eiern den Anfang gab;
denn der Vogel kommt aus einem Ei.

Quark, meinen Sie. Warum sollte es nicht bereits damals - also vor vielen Millionen Jahren - wie heute Eier mit zwei Müttern oder zwei Vätern gegeben haben. Die Natur ist begabter als der Mensch es zu sein scheint. Erst die Evolutionstheorie hat aus Menschwerdung, sprich Entstehung von Leben auf Erden - und dem Ei eine Frau-Mann-Beziehung und damit eine Huhn-Ei-Problematik gemacht.

Für die christlichen Kirchen und die meisten Menschen hatte Gott alle Arten von Tieren geschaffen und damit auch Henne bzw. Huhn. Nach der Begattung durch den ersten Hahn legte die Henne das erste Ei, aus dem dann der erste Nachwuchs in Form von Hühnerküken schlüpfte. Mit derselben Begründung wurde auch argumentiert, dass Adam und Eva wohl keinen Bauchnabel hatten. Ein „Henne-Ei-Problem“ existierte damit noch gar nicht.  

In der jüdischen und christlichen Tradition gilt die Frage also als gelöst. Nach dem biblischen Schöpfungsbericht erschuf Gott Fische und Vögel:„Gott segnete sie und sprach: Seid fruchtbar und vermehrt euch und bevölkert das Wasser im Meer und die Vögel sollen sich auf dem Land vermehren.“

Und dann treffe ich Evolutionsgenetiker John Brookfield von der University of Nottingham, der erläutert, dass sich das Erbgut eines Tieres im Laufe des Lebens nicht ändere: "Das erste lebende Ding, das man unzweifelhaft zur Spezies der Hühner zählen konnte, wäre also das erste Ei." Damit schloss er aus, dass ein anderes Tier sich irgendwann zum ersten Huhn verwandelt haben könnte.

# Ok. Sprachverpeilert?
Wenn Ihnen intellektuelle Gedankenspiel bereits mit zuviel Quellangaben für die Antwort auf diese banale Frage zu sein scheint, ok. Uns geht es ganz genau so. Daher trinken wir jetzt erstmal ein Bierchen im Sonnenschein des Abendhimmels, entspannen uns und kommen später wieder zur PR1-Frage vorbei.

#Pause vorbei. 
Ok. warum ist diese Frage eigentlich interessant?
Frage ich mich im Grand Hotel nahe Jerusalem mit einer Ringparabel sitzend.   
Eigentlich ist es doch egal. Huhn oder Ei. Erster oder zweiter, interessiert mich, nicht wirklich. Total egal. Gleichgültig. Was stelle ich mir für Fragen. 
Friedlich ein schmackhaftes Mahl verzehrend, kommt eine kleine, zierlich Dame vorbei und bietet mir eine Tour im Alten Stadtteil an. Ich lehne ab. Ich denke nach - wie ein Denker eben denkt. Über Hühner eben.



Ich merke wie ich mich in meinen Hirnleiterwindungen verlaufe. Auch meine Synapsen haben keine Lust auf weiteré Gedankenspiele dieser Coleur. 

Nach dem Urlaub werde ich ein Buch schreiben. Titel: "Hühner sollten nuhr mit Waffeln zum Gespräch bitten, wenn sie wissen, wo die Eier herkommen und wohin sie eigentlich noch wollen."

Dann halte ich noch ein Plakat Richtung Irans Hauptstadt mit der Aufschrift: Israel liebt euch. Ehrlich
Jussuf Islam ist toll

Ende.






22. Juni 2019

Das Sex-Labor: erfunden, erlogen und erstunken?

Im Gespräch mit Harmony, der ersten Sexroboterin mit künstlicher Intelligenz - glauben Sie nicht? Dann lesen Sie weiter - ganz in Ruhe

Zig "Freunde" bei Facebook, aber niemanden zum Kuscheln oder Kopulieren: Die Tech-Branche bietet gegen Vereinsamung allerlei digitale Erfindungen. Aber hat sie das Problem nicht selbst erschaffen?

Es ist erstaunlich, was das Gehirn mit einem Menschen anstellt, der sich auf ein Virtual-Reality-Erlebnis einlässt. Die Installation Carne y Arena von Alejandro Iñárritu über Flüchtlinge an der mexikanisch-amerikanischen Grenze zum Beispiel kommt derart realistisch daher, dass der Besucher verschreckt und verstört am Boden kauert und um sein Leben fürchtet. Das kürzlich vorgestellte Videospiel Sniper Elite VR über einen Scharfschützen im Zweiten Weltkrieg verursacht Herzrasen, Schweißausbrüche und Magengrummeln. Und dann gibt es die Experimente der Pornoindustrie, seit jeher Katalysator technologischer Entwicklungen.

Es ist nur ein Film, ein Schauspiel, produziert von der Firma Naughty America: Drei Frauen knien vor dem Betrachter, zwei Studentinnen in Schuluniform und die Professorin, die sich ihrer Kleidung bereits entledigt hat. Sie haben barbiepuppenhafte Körper, sind platinblond und - darf man das heute noch sagen? - geradezu grotesk attraktiv. Sie sind wild auf Geschlechtsverkehr, das ist die Botschaft, und das Gehirn will dem Betrachter einreden, dass es sich nicht um eine ziemlich plumpe Fantasie handelt, sondern um verführerische Realität.

Es klingt schmuddelig, ist aber postmoderner Eskapismus: raus aus der Wirklichkeit und ohne eigenes Zutun wie Flirten oder gar Verlieben (und damit die Gefahr, sich auf einen anderen Menschen einlassen zu müssen) eine niedere Ebene der Bedürfnispyramide befriedigen. Es ist doch so: Die Leute haben Tausende Freunde bei Facebook, Instagram oder Snapchat - aber niemanden zum Knutschen, Kuscheln und Kopulieren. Sie sind: gemeinsam einsam, und die Technikbranche sieht ein lukratives Geschäft.
Der Mensch wird zum Einzelgänger, einer Studie der Universität von Chicago zufolge hat sich die Zahl der Amerikaner im Alter von 18 bis 29 Jahren, die in den zwölf Monaten vor der jeweiligen Befragung keinen Sex hatten, in den vergangenen zehn Jahren verdreifacht, auf 25 Prozent. Dafür ist die Zahl derer, die mindestens ein Mal pro Woche masturbieren, kräftig angestiegen, auf 54 Prozent bei den Männern und 26 Prozent bei den Frauen. In der New York Times war bereits von der "Epidemie der Einsamkeit" die Rede, das Magazin Atlantic veröffentlichte eine monothematische Ausgabe mit dem Titel "Die Sex-Rezession".

Die Technikbranche gibt selten einen Fehler zu, aber vielleicht ist alles ohnehin eher Kalkül


In Großbritannien ist Tracey Couch seit einem Jahr "Minister of Loneliness", Einsamkeitsministerin. In Japan verkündet eine Untersuchung des Think Tanks NLI Research Institute fürs nächste Jahr überwiegend Single-Haushalte. Und zugleich gibt es ein eigenes Wort dafür, dass Leute alleine sterben und ihr Tod wochenlang unbemerkt bleibt: Kdokushi. In Deutschland gaben bei einer Studie der Uni Bochum 14,8 Prozent der Befragten von 26 bis 35 Jahren an, sich häufig einsam zu fühlen.

Moment mal: Ist das nicht die vernetzte Generation? Der gerne mal vorgeworfen wird, dass sie mit stets gezücktem Smartphone durchs Leben läuft? Die Leute, die aufgrund permanenter Vernetzung kaum noch eine Sekunde allein sind in ihrem Leben, fühlen sich offenbar sehr häufig einsam. Facebook, Snapchat, Instagram und all die anderen Netzwerke suggerieren zwar, dass man andauernd in Kontakt mit anderen stünde - sie selbst aber tragen durchaus zur Vereinsamung bei.
Die Technikbranche gibt nur sehr selten einen Fehler zu, aber vielleicht müssen wir ohnehin eher über Kalkül reden. Mit der technikgemachten Einsamkeit lässt sich Geschäft machen, und das nicht zu knapp. Es gibt keine verlässlichen Zahlen, wie viel Geld die Technikbranche mit Produkten gegen Einsamkeit umsetzt, in den USA schwanken die Schätzungen zwischen 30 und 150 Milliarden Dollar pro Jahr. Jedenfalls: Es ist ein gigantisches Business.

Wie im Labor von Doktor Frankenstein:
 An den Wänden hängen Köpfe 
von Frauenpuppen. (Foto: Jürgen Schmieder)


Im Gespräch mit Harmony, der ersten Sexroboterin mit künstlicher Intelligenz

19. Juni 2019

Wer darf was?

Pedelec, S-Pedelec, E-Bike, E-Scooter, E-Roller:
Was ist eigentlich was und wo darf wer fahren?


Pedelec (Pedal Electric Cycle)
  • Motor: maximal 250 Watt Dauerleistung
  • Höchstgeschwindigkeit: maximal 25 km/h
  • Rechtliche Einstufung: Wie ein Fahrrad
  • Mindestalter für Fahrer: Keines
  • Wo fahren: Radweg
  • Betriebserlaubnis: Nein
  • Kennzeichenpflicht: Nein
  • Haftpflichtversicherungspflicht: Nein
  • Führerscheinpflicht: Nein
  • Helmpflicht: Nein, aber dringend empfohlen
  • Sonstiges: Das Pedelec bewegt sich nur, wenn der Fahrer auch in die Pedale tritt, der Elektro-Motor dient also nur zur Unterstützung. Bei Erreichen von 25 km/h schaltet sich der E-Motor ab. Pedelecs machen den Löwenanteil unter den Fahrrädern mit Elektro-Motor-Unterstützung aus. Kinderanhänger und Kindersitze sind erlaubt.


    S-Pedelec
    • Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h bis 45 km/h
    • Rechtliche Einstufung: Kleinkraftrad/Mofa
    • Mindestalter für Fahrer: 16 Jahre
    • Wo fahren: Straße, aber nicht auf Degenerate
    • Betriebserlaubnis: Ja 
    • Kennzeichenpflicht: Ja, Versicherungskennzeichen
    • Haftpflichtversicherungspflicht: Ja
    • Führerscheinpflicht: Ja, Fahrerlaubnis für Kleinkrafträder der Klasse M oder PKW-Führerschein
    • Helmpflicht: Ja
    • Sonstiges: Auch beim S-Pedelec dient der E-Motor nur zur Unterstützung der Muskelkraft. Bei Erreichen von 45 km/h schaltet sich der E-Motor ab. Es dürfen keine Kindersitze oder Kinderanhänger angebracht werden. S-Pedelecs werden auch als schnelle Pedelecs, S-Klasse oder Schweizer Klasse bezeichnet


      E-Bike (tretunabhängiges Elektrofahrrad)
      • Motor: maximal 500 Watt
      • Höchstgeschwindigkeit: 6 km/h bis 20 km/h
      • Rechtliche Einstufung: Leichtmofa/ Kleinkraftrad
      • Mindestalter für Fahrer: 15 Jahre
      • Wo fahren: Radwege nur, wenn diese für Mofas freigegeben sind
      • Betriebserlaubnis: Ja
      • Kennzeichenpflicht: Ja, Versicherungskennzeichen
      • Haftpflichtversicherungspflicht: Nein
      • Führerscheinpflicht: Ja (Mofa-Führerschein)
      • Helmpflicht: Nein, aber dringend empfohlen
      • Sonstiges: E-Bikes fahren auf Knopfdruck auch völlig ohne Krafteinsatz des Fahrers, so lange der Strom im Akku reicht. Sie haben derzeit kaum eine Marktdurchdringung.

      E-Bike bis 45 km/h
      Wie bei E-Bike, aber zusätzlich:

      Ein E-Scooter oder Elektro-Tretroller oder City-Scooter oder Elektrostehroller ist ein Tretroller mit Elektro-Antrieb. Ein E-Scooter ist nach der in Deutschland geltenden Definition aber kein E-Roller beziehungsweise Elektro-Roller! Denn ein E-Roller ist in Deutschland ein Motorroller (also zum Beispiel eine Vespa) mit E-Antrieb!
      Ein E-Scooter ist nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) folgendermaßen definiert: Ein „elektrisch betriebenes Fahrzeug ohne Sitz und selbstbalancierendes Fahrzeug“. Elektrokleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge im Sinne des § 1 Absatz 2 StVG, da sie über einen elektrischen Antriebsmotor verfügen. Deshalb gelten für sie dieselben rechtlichen Rahmenbedingungen wie für andere Kraftfahrzeuge. E-Scooter dürfen höchstens 20 km/h schnell fahren.

16. Juni 2019

Thema VERKEHRWENDE

Bei einer Ladestation für Elektrofahrzeuge handelt es sich um eine speziell für Elektrofahrzeuge konzipierte Ladestation, die in ihrer Bauweise meist einer Zapfsäule für konventionelle Kraftstoffe nachempfunden ist. 
Umgangssprachlich wird sie daher auchStromtankstelleLadesäule sowie in behördlichen Dokumenten Ladepunkt genannt. Die Verbreitung von Ladestationen zur Förderung der Elektromobilität ist ein wichtiger Baustein der Verkehrswende. /wiki weiß alles

14. Juni 2019

Positionspapier


Die Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -Gestaltung (GVG) hat ein Positionspapier zu Digitalisierung und E-Health vorgelegt, das sich mit der Frage beschäftigt, wie digitale Gesundheitsanwendungen in den ersten Gesundheitsmarkt kommen und möglichst zügig den Patienten zur Verfügung gestellt werden können. Erstellt hat es die im Juni 2017 gegründete Facharbeitsgruppe Digitalisierung und E-Health. Im ersten Schritt wurden neun Hindernisse identifiziert, die dazu beitragen, dass digitale Innovationen nicht in der Regelversorgung ankommen. Zu diesen Hindernissen zählen laut GVG, dass sich digitale Innovationen zu wenig am Versorgungsbedarf orientieren, dass Entwicklern keine übergreifende Beratung zur Verfügung steht und dass kein strukturiertes, öffentliches Verzeichnis über digitale Innovationen existiert.

Das Positionspapier, das auch an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) übermittelt wurde, fordert dementsprechend unter anderem eine unabhängige, öffentlich zugängliche Transparenzstelle für alle digitalen Gesundheitsanwendungen, die Zugang in den ersten Gesundheitsmarkt erhalten sollen. Hier bietet die GVG auch Unterstützung an. Die Anbieter sollen in diesem Zusammenhang eine strukturierte Selbstauskunft zu ihrem Produkt veröffentlichen, die unter anderem Anwendungsziele, Funktionalität, CE-Zertifizierung, Nutzen, Evidenz, Kostenübernahme sowie Datenschutz und Datensicherheit umfasst.

Außerdem sollen Beratungsstellen für Anbieter und Hersteller von digitalen Gesundheitsanwendungen geschaffen werden. Zudem soll ein Verfahren definiert werden, das den Versicherten einen schnellen Zugang zu geeigneten digitalen Gesundheitsanwendungen ermöglicht. Dazu sei es notwendig, klare Bewertungsregeln für digitale Gesundheitsanwendungen zu entwickeln, die einen solchen „Kollektiv-Zugang“ erhalten.

Unabhängig davon plädiert die GVG dafür, die Erprobung und das Angebot digitaler Gesundheitsanwendungen über Selektivverträge auszubauen, insbesondere Selektivverträge der besonderen Versorgung nach §140a SGB V. Selektivverträge böten eine geeignete Umgebung für eine Evaluation digitaler Anwendungen in kontrollierten Studien. Die Verpflichtung einer sektoren- oder interdisziplinär fachübergreifenden Versorgung sollte bei der Erprobung digitaler Gesundheitsanwendungen demnach entfallen, so die GVG.

Der Prozess, an dessen vorläufigem Ende das Positionspapier steht, hat auch dazu geführt, dass die Idee einer eigenen Veranstaltung zur Digitalisierung entstand. Diese soll gemeinsam von der GVG und der Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung (TMF) organisiert werden und voraussichtlich im Spätherbst in Berlin stattfinden. Ziel ist es, eine gemeinsame Austauschplattform zu schaffen, in der Rahmenbedingungen für digitale Innovationen, Anforderungen an digitale Innovationen und die Umsetzung digitaler Innovationen thematisiert werden.

» GVG Positionspapier Digitale Innovationen für die medizinische Versorgung 

Urheberrechtsverletzung

Die Betreiberin einer internationalen Internet-Plattform, die Literatur frei zugänglich macht, haftet für Urheberrechtsverletzungen in Deutschland, wenn in deutscher Sprache angebotene Werke nach deutschem Urheberrecht noch nicht gemeinfrei sind und die Betreiberin sich die von Dritten eingestellten Werke zu eigen macht. Das hat das OLG Frankfurt am Main nun klargestellt.

Zum Sachverhalt
Die Klägerin ist ein deutscher Verlag, der u.a. Werke von Thomas Mann, Heinrich Mann und Alfred Döblin herausgibt. Die Beklagte ist die Project Gutenberg Literary Archive Foundation, eine „non-for-profit-Corporation“ nach US-amerikanischem Recht, die eine auch in Deutschland abrufbare Website betreibt. Ziel der Internetseite ist die Veröffentlichung von in den USA gemeinfreien Werken. Über die Website sind über 50.000 Bücher als E-Books kostenlos abrufbar, u.a. 18 Werke der genannten drei Autoren auch in deutscher Sprache. Eingestellt werden die Bücher dabei von freiwillig für die Beklagte tätigen Dritten. Vor der Veröffentlichung veranlasst die Beklagte jeweils eine Prüfung, die ausschließlich auf Grundlage des US-amerikanischen Urheberrechts erfolgt.
Die Klägerin nahm die Beklagte wegen Veröffentlichung noch nicht gemeinfreier Werke, an denen ihr die Nutzungsrechte zustehen, auf Unterlassung in Anspruch. Das LG Frankfurt a.M. gab der Klage statt. Dagegen legte die Beklagte Berufung ein.

Entscheidung
Die Berufung hatte keinen Erfolg.

Zunächst stellt das OLG die Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit fest, da die Inhalte der Website auch im Bundesgebiet abrufbar seien. Nach den Regelungen des internationalen Privatrechts richte sich die Frage, ob Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen bestehen, im Übrigen nach dem Recht des Schutzlandes, hier also der Bundesrepublik Deutschland; anwendbar sei daher deutsches Recht.

Die Beklagte verletze durch das Bereitstellen in Deutschland noch nicht gemeinfreier Werke die ausschließlichen Nutzungsrechte der Klägerin. Sie hafte für die über ihre Plattform abrufbaren Werke als Täterin. Die Betreiberin einer Internet-Plattform sei für dort zugänglich gemachte Inhalte auch dann verantwortlich, wenn sie die Inhalte nicht selbst geschaffen, sondern sich diese (lediglich) zu eigen gemacht habe. Das sei hier der Fall. Die Beklagte bezeichne die von den sogenannten Volunteers auf ihrer Plattform eingestellten Werke als „our books“ und verweise auf eine mit der angebotenen Literatur verbundene „Project … License“. Zudem habe die Foundation – trotz eines Hinweises der Klägerin auf den in Deutschland noch bestehenden Urheberrechtsschutz – willentlich an dem Angebot ihrer Website für deutsche Nutzer festgehalten. Im Übrigen sei das Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht der Beklagten für die Frage einer unzulässigen öffentlichen Wiedergabe ohne Bedeutung.

Schließlich stellt das OLG auch die Haftung des Geschäftsführers der Foundation fest. Grundsätzlich treffe einen Geschäftsführer zwar nicht die Verpflichtung, jegliches deliktisches Verhalten – im konkreten Fall also eine Urheberrechtsverletzung – zu verhindern, das aus seinem Unternehmen heraus begangen wird. Beruhe die Rechtsverletzung aber auf einer typischerweise auf Geschäftsführerebene entschiedenen Maßnahme, sei von einer Veranlassung durch den Geschäftsführer auszugehen. Vorliegend habe der Geschäftsführer das Konzept der Beklagten, die angebotenen Werke vor Veröffentlichung lediglich nach US-amerikanischen Urheberrecht zu prüfen, obwohl sich die Seite bestimmungsgemäß auch an deutsche Nutzer richte, selbst erarbeitet und auch praktiziert.

Fazit
Das OLG bestätigt mit seinem Urteil die Entscheidung der Vorinstanz. Diese hatte der Plattform 2018 durch Urteil die Verbreitung der 18 Werke untersagt, an denen der klägerische Verlag die Urheberrechte hält. Das US-Portal war jedoch nicht bereit, die betreffenden Werke von der Website zu nehmen und sperrte stattdessen alle Seiten und Unterseiten für Nutzer mit einer deutschen IP. Nach der erneuten Niederlage vor Gericht wird sich an dieser Handhabe auf absehbare Zeit wohl nichts ändern, was aus Sicht der Nutzer der Plattform in Deutschland bedauernswert sein mag. In rechtlicher Hinsicht ist die Entscheidung im Sinne der Wahrung geistiger Eigentumsrechte in einer zunehmend globalisierten Welt gleichwohl zu begrüßen, da sich der Schutz der Rechteinhaber anderenfalls nur allzu leicht aushebeln ließe.

12. Juni 2019

Als Gott Mann und Frau schuf



Die katholische Kirche bezeichnet es als "konfuses Konzept", Frauen und Männer im Diskurs gleichzustellen. Verbände kritisieren eine Rückkehr ins Mittelalter.
 
Als "einseitige Denkschule", als "fiktive Konstruktion" und als "Ideologie, die den Unterschied und die natürliche Wechselseitigkeit zwischen Mann und Frau leugnet" – so hat der Vatikan sich zu Gender-Theorie geäußert. Die Bildungskongregation für die katholische Lehre veröffentlichte am Pfingstmontag ein Papier, in dem sie vor einer Aufweichung von Geschlechtergrenzen warnte: Gender-Theorie ziele darauf ab, eine "Gesellschaft ohne geschlechtliche Unterschiede" zu schaffen und eliminiere damit "die anthropologische Grundlage der Familie", hieß es darin. /weiterlesen
 Stellungnahme Vatican
 
Frage: Was ist schon normal in dieser Welt?


″WhatsApp ist eine private Messaging-Plattform, die ursprünglich entwickelt wurde, um Menschen zu helfen, ihre Freunde und Liebsten zu benachrichtigen. Im Laufe der Zeit haben wir bemerkt, wie Menschen Messaging mit Unternehmen immer mehr zu schätzen wissen. Deshalb haben wir zwei Tools entwickelt – WhatsApp Business App und die WhatsApp Business API -, die Unternehmen bei der Verwaltung von Kundeninteraktionen unterstützen. Unsere Produkte sind nicht für Massen- oder automatisierte Nachrichten bestimmt, die beide schon immer einen Verstoß gegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen darstellten.″ 

11. Juni 2019

Europäische Badegewässer größtenteils ohne Fäkalbakterien

95,4 Prozent aller bewerteten Badestellen in Europa erfüllten 2018 die Mindestqualitätsanforderungen für Badegewässer mit Bezug auf Fäkalbakterien. Über 85 Prozent der Badestellen haben laut dem jüngsten EU-Jahresbericht über die Qualität der Badegewässer die höchsten Anforderungen für „ausgezeichnete“ Wasserqualität erfüllt.
Bei der Bewertung der Qualität gemäß europäischer Badegewässerrichtlinie werden die Werte zweier mikrobiologischer Parameter herangezogen: intestinale Enterokokken und Escherichia coli. Die Qualität der Badegewässer wird entsprechend der nachgewiesenen Menge von Fäkalbakterien als "ausgezeichnet", "gut", "ausreichend" oder "mangelhaft" eingestuft.
Die drei Länder mit der höchsten Zahl an Badestellen mit "mangelhafter" Wasserqualität befanden sich in Italien (89 Badestellen bzw. 1,6 Prozent), Frankreich (54 Badestellen bzw. 1,6 Prozent) und Spanien (50 Badestellen bzw. 2,2 Prozent). Im Vergleich zu 2017 ist die Zahl der Badegewässer mit mangelhafter Wasserqualität in Frankreich zurückgegangen (von 80 im Jahr 2017 auf 54 im Jahr 2018), während sie in Italien (von 79 auf 89) und in Spanien (von 38 auf 50) gestiegen ist. In vier Ländern wiesen 95 Prozent oder mehr der Badestellen eine ausgezeichnete Wasserqualität auf: Zypern (99,1 Prozent), Malta (98,9 Prozent), Österreich (97,3 Prozent) und Griechenland (97 Prozent).

98 Prozent der Badegewässer in Deutschland erfüllten laut Umweltbundesamt (UBA) in der Badesaison 2018 die Qualitätsanforderungen der EG-Badegewässerrichtlinie. Etwa 93 Prozent wurden sogar mit der besten Note "ausgezeichnet" bewertet.
Sechs deutsche Badegewässer waren 2018 von mangelhafter Qualität (im Länderbericht mit roten Punkten gekennzeichnet): Tremt an der Ostsee (Mecklenburg-Vorpommern), Kolmar an der Elbe (Schleswig-Holstein), Elfrather See (Nordrhein-Westfalen), Goldscheuer Badesee (Baden-Württemberg), Klostersee (Bayern) und Stausee Kelbra (Sachsen-Anhalt). 74 Badegewässer waren während der Badesaison ganz oder zeitweise geschlossen, davon 45 wegen Cyanobakterien (sogenannte Blaualgen). Insgesamt wurden 2.289 deutsche Badegewässer untersucht und 13.371 Wasserproben ausgewertet. Von den Badegewässern lagen 366 an der Küste von Nord- und Ostsee, 1.923 an Binnengewässern.
Erfreulich: In den letzten 40 Jahren seit Existieren der Richtlinie hat die Badegewässerqualität kontinuierlich zugenommen. Was aber nach wie vor bedenklich ist: Fast alle Meere Europas haben ein massives Kontaminationsproblem mit Schwermetallen, Insektiziden und anderen Gefahrenstoffen (EU-News 17.05.2019). 


Monetarisierung digitaler Nachrichten

Im Zentrum der LIM Studie steht die Beantwortung der Frage, welchen Einfluss die User-Loyalität auf die Marktentwicklung, sprich Monetarisierung von digitalen Newsangeboten ausübt. Geschaffen wird eine umfangreiche Wissensbasis für die digitale Newsbranche. Diese dient als Standortbestimmung für jeden einzelnen Player und ist zugleich Roadmap individueller Handlungsstrategien.

Als etablierte Metrik zur Erhebung der User-Loyalität wird der Net Promoter Score (NPS) in Kombination mit weiteren qualitativen Datenerhebungen über eine Onsite-Befragung angewendet. Aus den User-Feedbacks werden individuelle Medienprofile für die einzelnen Nachrichten-Portale erstellt. Die Ergebnisse werden mit relevanten Monetarisierungs-KPIs der Portale angereichert und individuell ausgewertet. Vorausgewählt für die Teilnahme sind 200 journalistisch-orientierte, regionale und nationale News-Anbieter in Deutschland.

Teilnehmer an dieser Studie erhalten Erkenntnisse über
  1. Aussagekräftige Benchmarking-Ergebnisse zur Orientierung und Standortbestimmung 
  2. Individuelle Ergebnisse zur Weiterentwicklung des eigenen Newsportals:
  3. Zusammenhang von User-Loyalität und Marktperformance (individuell und im Benchmarking)
  4. Stärken und Schwächen aus User-Sicht, dargestellt im Medienprofil
  5. User-zentrierte Innovationsfelder werden herausgearbeitet 
Zum Angebot
Auch von Interesse: Instagram bei jungen Leuten für Nachrichten wichtiger als Facebook