14. Februar 2021
Zukunft mit Ausblick
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7. Februar 2021
Aufgabe für die Gegenwart
- Wichtige Entscheidungen nicht hinauszögern. Langfristige Ziele nicht aus den Augen verlieren und gute Absichten in die Tat umsetzen – und zwar jetzt und nicht „nach Corona“.
- Sich selbst und das Team motivieren: In diesen Zeiten bedeutet das mehr denn je, dass sich die Mitarbeiter*innen gewertschätzt und verständen fühlen wollen. Wer einfach nur schnell von einem Tagesordnungspunkt zum anderen eilt, mit Zahlen und Tabellen um sich wirft und Meetings so schnell wie möglich beendet, wird dieses Gefühl kaum transportieren. Stattdessen lieber auch mal zuhören und Mitgefühl zeigen – ohne dass dabei alle in kollektives Selbstmitleid verfallen. Ziel ist es, sich gegenseitig zu stärken und sich allen Widrigkeiten zum Trotz auf gemeinsame Herausforderungen konzentrieren.
- Schluss mit Wohlfühlfloskeln. „Wir schaffen das schon“ oder „Wir müssen alle an einem Strang ziehen“ kann nach beinahe einem Jahr Ausnahmezustand nun wirklich niemand mehr hören. Besser ist es, möglichst konkret zu kommunizieren: Was genau müssen wir jetzt tun? Gelingen kann das zum Beispiel, indem man ein großes Projekt in mehrere kleine Sprints unterteilt. So können öfter auch kleinere Erfolgserlebnisse des Teams genossen werden.
- Teams sollten sich aber auch gegenseitige Pausen für eine gesunde Life-Work-Balance gönnen dürfen, ohne Angst vor Jobverlust zu haben oder um nicht zu denken, das Team zu vernachlässigen. Der sogenannte Autscheffekt sollte vorher klar im Team werden.
- Das aller wichtigste ist allerdings, dass Führungskraft von allen Beschäftigten des Teams akzeptiert wird. Ansonsten ist es besser, den Boss auszutauschen. Auch diese Maßnahme kann ein Team wieder motivieren.
5. Februar 2021
Un d - exotische Bios?
2. Februar 2021
Hallo Frau Nahles, wussten Sie eigentlich ...
Lindgren-Erben gewinnen im Streit um Pippi-Langstrumpf-Lied In einem kürzlich ergangenen Urteil des LG Hamburg (Az. 308 O 431/17) sprach das Gericht den Erben der Kinderbuchautorin Astrid Lindgren einen Auskunfts-, Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch gegenüber dem Musikverlag und Textdichter des Liedes „Hey, Pippi Langstrumpf“ zu. Das Lied „Hey, Pippi Langstrumpf“, welches 1969 unter dem Namen „Hei, Pippi Langstrumpf“ für die deutsche Filmversion der Kultfigur geschrieben wurde, verletze das Urheberrecht an der literarischen Figur, so das Gericht. (HL) Am 19. Januar 2021 tagte der Widerspruchsausschuss der KSK. Es wurde über 71 Fälle beraten, davon 50 Widersprüche von Versicherten und 21 von Unternehmen. In 3 Fällen von Versicherten konnte Abhilfe geleistet werden. (BBK) |