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28. April 2020

Verbrauchertipp: Geld zurück

Seien es geschlossenen Geschäfte oder stornierte Flüge. Die Corona-Pandemie hat unser Leben irgendwie verändert. Auch Konzerte, Sportveranstaltungen oder andere Events mit großen Menschenansammlungen ( z.B. Oktoberfeste) sind wegen der Gesundheitsgefahren für 2020 wohl überwiegend abgesagt. Ist das Event ersatzlos gestrichen, sollte der Ticketpreis erstattet werden - oder der Kunde muss einen Gutschein akzeptieren.

Oft planen die Veranstalter aber schon neue Termine als Ersatz für abgesagte Events. Nicht jedem passt aber dieser Ausweichtermin und Kunden wollen ihr Geld zurück. Die Verlegung einer Veranstaltung müssen die Verbraucher grundsätzlich nicht akzeptieren und können die Eintrittskarte zurückgeben und den Kaufpreis und angefallene weitere Kosten (z. B. Versandkosten, Vorverkaufsgebühr) zurückverlangen, sagen Verbraucherschützer. Betroffenen stellt die Verbraucherzentrale sogar ein Muster-Schreiben für genau diese Fälle zur Verfügung. (gb)