30. März 2021
Finanzmarktstabilität in Coronazeiten
15. März 2021
Zugriffsrechte: Monetarisierung digitaler Kultur
Aufgrund ihrer beliebigen Reproduzierbarkeit tat sich der klassische Kunstmarkt lange schwer mit digitalen Kunstwerken. Dass Non-Fungible-Token - NFTs* - die Authentizität einer Datei beweisen können, kommt nun erstmals auch Sammlern digitaler Kunst und dem traditionellen Kunstmarkt zugute.
* Vereinfacht könnte man NFTs als digitale Echtheitszertifikate bezeichnen: Mithilfe der Blockchain-Technologie werden die Dateien über ein Netzwerk von Rechnern fälschungssicher verschlüsselt. NFTs sind nicht austauschbar („non-fungible“). So können sie die Echtheit einer Datei zertifizieren und den Käufer als Besitzer des Originals ausweisen. (DF)12. März 2021
EuGH: Einbetten digitaler Medien
EuGH-Urteil
Einbetten digitaler Medien als anklickbarer Link bleibt erlaubt
Allerdings schränkte das höchste EU-Gericht die Möglichkeit des so genannten Framings mit seinem Urteil vom Dienstag ein. Wenn der Rechteinhaber technische Schutzmaßnahmen gegen ein Einbetten getroffen habe, brauche es dafür seine Erlaubnis. Ansonsten nehme man demjenigen die Möglichkeit, eine angemessene Vergütung für die Nutzung seiner Werke zu verlangen (Rechtssache C-392/19). Beim Framing werden Teilbereiche einer Webseite - etwa Bilder oder Videos - als anklickbarer Link in einem Rahmen auf einer anderen Webseite angezeigt.
Hintergrund ist ein Lizenzstreit zwischen der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) und der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst. Die zur Stiftung Preußischer Kulturbesitz gehörende DDB zeigt auf ihrer Internetseite Vorschaubilder urheberrechtlich geschützter Werke, die auch auf anderen Webseiten eingebettet werden können. Die VG Bild-Kunst verlangt für den Abschluss eines Lizenzierungsvertrags, dass die DDB technische Schutzmaßnahmen gegen das sogenannte Framing der Vorschaubilder trifft. Diese hält den Aufwand jedoch für zu hoch.
Der Bundesgerichtshof rief in dem Rechtsstreit den EuGH an und wollte unter anderem wissen, ob das Framing eine öffentliche Wiedergabe nach EU-Recht ist. Nach dem Urteil vom Dienstag dürfte der BGH es nun für zulässig erklären, dass die VG Bild-Kunst technische Schutzmaßnahmen gegen das Framing verlangt.
Der EuGH argumentierte, der Rechteinhaber habe der Veröffentlichung seiner Werke durch Dritte nicht zugestimmt, wenn er derlei Maßnahmen gegen das Framing getroffen habe. Vielmehr wolle er das Publikum in diesem Fall auf die Nutzer einer bestimmten Webseite begrenzen. (pol)
9. März 2021
Tillack weiter unterwegs - Suche nach ....
Umbau beim Stern hinterlässt tiefe Spuren. Hans-Martin Tillack verlässt das G+J-Magazin nach 27 Jahren. Zuletzt war er im Berliner Büro des stern für investigative Recherche verantwortlich.
"Über 27 Jahre war ich beim stern, in Bonn, in Brüssel, in Berlin. Viele Jahre hat mir diese Redaktion sehr gute Recherchebedingungen geboten. Dafür bin ich dankbar. Jetzt freue ich mich darauf neue Wege zu gehen. Beruflich bin ich künftig hier zu erreichen: hmt(at)hmtillack.de"
2. März 2021
Erst mal wech
14. Februar 2021
Zukunft mit Ausblick
Create your own Valentine Text
7. Februar 2021
Aufgabe für die Gegenwart
- Wichtige Entscheidungen nicht hinauszögern. Langfristige Ziele nicht aus den Augen verlieren und gute Absichten in die Tat umsetzen – und zwar jetzt und nicht „nach Corona“.
- Sich selbst und das Team motivieren: In diesen Zeiten bedeutet das mehr denn je, dass sich die Mitarbeiter*innen gewertschätzt und verständen fühlen wollen. Wer einfach nur schnell von einem Tagesordnungspunkt zum anderen eilt, mit Zahlen und Tabellen um sich wirft und Meetings so schnell wie möglich beendet, wird dieses Gefühl kaum transportieren. Stattdessen lieber auch mal zuhören und Mitgefühl zeigen – ohne dass dabei alle in kollektives Selbstmitleid verfallen. Ziel ist es, sich gegenseitig zu stärken und sich allen Widrigkeiten zum Trotz auf gemeinsame Herausforderungen konzentrieren.
- Schluss mit Wohlfühlfloskeln. „Wir schaffen das schon“ oder „Wir müssen alle an einem Strang ziehen“ kann nach beinahe einem Jahr Ausnahmezustand nun wirklich niemand mehr hören. Besser ist es, möglichst konkret zu kommunizieren: Was genau müssen wir jetzt tun? Gelingen kann das zum Beispiel, indem man ein großes Projekt in mehrere kleine Sprints unterteilt. So können öfter auch kleinere Erfolgserlebnisse des Teams genossen werden.
- Teams sollten sich aber auch gegenseitige Pausen für eine gesunde Life-Work-Balance gönnen dürfen, ohne Angst vor Jobverlust zu haben oder um nicht zu denken, das Team zu vernachlässigen. Der sogenannte Autscheffekt sollte vorher klar im Team werden.
- Das aller wichtigste ist allerdings, dass Führungskraft von allen Beschäftigten des Teams akzeptiert wird. Ansonsten ist es besser, den Boss auszutauschen. Auch diese Maßnahme kann ein Team wieder motivieren.
5. Februar 2021
Un d - exotische Bios?
2. Februar 2021
Hallo Frau Nahles, wussten Sie eigentlich ...
Lindgren-Erben gewinnen im Streit um Pippi-Langstrumpf-Lied In einem kürzlich ergangenen Urteil des LG Hamburg (Az. 308 O 431/17) sprach das Gericht den Erben der Kinderbuchautorin Astrid Lindgren einen Auskunfts-, Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch gegenüber dem Musikverlag und Textdichter des Liedes „Hey, Pippi Langstrumpf“ zu. Das Lied „Hey, Pippi Langstrumpf“, welches 1969 unter dem Namen „Hei, Pippi Langstrumpf“ für die deutsche Filmversion der Kultfigur geschrieben wurde, verletze das Urheberrecht an der literarischen Figur, so das Gericht. (HL) Am 19. Januar 2021 tagte der Widerspruchsausschuss der KSK. Es wurde über 71 Fälle beraten, davon 50 Widersprüche von Versicherten und 21 von Unternehmen. In 3 Fällen von Versicherten konnte Abhilfe geleistet werden. (BBK) |