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15. Juli 2019

Automatisiertes fahren

Home-Office für Fernfahrer

Seit Jahren schwärmt die Industrie vom Innovationspotential durch die neue Mobilfunkgeneration 5G. Erste Anwendungen sind bereits im Test-Betrieb zu sehen – sie reichen von ferngesteuerten Fahrzeugen bis zur Hilfe im OP-Saal. 

Seit dem 19. März (bis 12. Juni 2019) lief die Versteigerung der 5G-Frequenzen durch die Bundesnetzagentur am Technikstandort in Mainz. ((Die Auktion endetet nach 497 Runden bei 6.549.651.000 Euro)) Nun ist also entschieden, welcher Netzanbieter den Zuschlag für die nächste Generation des Mobilfunks erhält – von den Anwendungen für künftige 5G-Netze schwärmt die Industrie schon seit Jahren.

Fernfahrer im „Home Office“
Eine mögliche Innovation bietet sich in der Logistik an: Sind die Verkehrswege in Zukunft flächendeckend mit schnellem Mobilfunk versorgt, müssen Fernfahrer nicht zwingend in der Fahrerkabine ihres Lastwagens mit der Ware mitfahren. Stattdessen könnten sie mit Lenkrad und Pedalen vor dem heimischen Fernseher sitzen und das Fahrzeug in Echtzeit aus dem „Home Office“ steuern.

Beim diesjährigen Mobile World Congress in Barcelona Anfang des Jahres konnten Besucher dieses Zukunftsszenario bereits im Test-Betrieb sehen: Der Fahrer saß in Barcelona, das mit Kameras und Sensoren ausgestattete Fahrzeug war rund 2.000 Kilometer entfernt in der Nähe von Göteborg in Schweden unterwegs. Glauben Sie nicht?


13. Juli 2019

Autoindustrie

VW öffnet seinen elektrischen Antriebsbaukasten für Ford

Volkswagen und Ford weiten ihre weltweite Kooperation auf Elektroautos und das autonome Fahren aus. Das teilten beide Unternehmen am Freitag in New York mit. „In Zukunft werden immer mehr Kunden und auch die Umwelt von der wegweisenden E-Fahrzeug-Architektur des Volkswagenkonzerns profitieren“, sagte Herbert Diess, Vorstandsvorsitzender von Volkswagen.

Die Partner prüfen laut Diess noch weitere Formen der Zusammenarbeit. Dabei betonen die Kooperationspartner, dass ihre Allianz keine Kapitalverflechtung der beiden Hersteller vorsieht.Volkswagen wird zusammen mit Ford in das auf autonomes Fahren spezialisierte Unternehmen Argo AI investieren, dessen geschätzter Unternehmenswert dadurch auf mehr als sieben Milliarden US-Dollar steigen soll.

Die beiden Autohersteller können dadurch das System von Argo AI unabhängig voneinander in ihre Modelle einbauen. Davon erhoffen sie sich, den weltweiten Markt effizienter zu bedienen, da Kosten für die Investitionen auf eine größere Zahl von Produkten verteilt werden. Ford-Präsident und CEO Jim Hacket rechnet mit entsprechenden Skaleneffekten (Abhängigkeit der Produktionsmenge von der Menge der eingesetzten Produktionsfaktoren, Anmerkung der Redaktion).

26. Juni 2019

Lustiges aus dem Cybernetz

Cool: unsere Minister für Digitales und Verkehr als Filmstatisten

Boris Johnson, a leadership candidate for Britain's Conservative Party,
and Britain's former Brexit Minister Dominic Raab visit a butcher's shop
in Oxshott, Surrey, Britain. REUTERS/Peter Nicholls

19. Juni 2019

Wer darf was?

Pedelec, S-Pedelec, E-Bike, E-Scooter, E-Roller:
Was ist eigentlich was und wo darf wer fahren?


Pedelec (Pedal Electric Cycle)
  • Motor: maximal 250 Watt Dauerleistung
  • Höchstgeschwindigkeit: maximal 25 km/h
  • Rechtliche Einstufung: Wie ein Fahrrad
  • Mindestalter für Fahrer: Keines
  • Wo fahren: Radweg
  • Betriebserlaubnis: Nein
  • Kennzeichenpflicht: Nein
  • Haftpflichtversicherungspflicht: Nein
  • Führerscheinpflicht: Nein
  • Helmpflicht: Nein, aber dringend empfohlen
  • Sonstiges: Das Pedelec bewegt sich nur, wenn der Fahrer auch in die Pedale tritt, der Elektro-Motor dient also nur zur Unterstützung. Bei Erreichen von 25 km/h schaltet sich der E-Motor ab. Pedelecs machen den Löwenanteil unter den Fahrrädern mit Elektro-Motor-Unterstützung aus. Kinderanhänger und Kindersitze sind erlaubt.


    S-Pedelec
    • Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h bis 45 km/h
    • Rechtliche Einstufung: Kleinkraftrad/Mofa
    • Mindestalter für Fahrer: 16 Jahre
    • Wo fahren: Straße, aber nicht auf Degenerate
    • Betriebserlaubnis: Ja 
    • Kennzeichenpflicht: Ja, Versicherungskennzeichen
    • Haftpflichtversicherungspflicht: Ja
    • Führerscheinpflicht: Ja, Fahrerlaubnis für Kleinkrafträder der Klasse M oder PKW-Führerschein
    • Helmpflicht: Ja
    • Sonstiges: Auch beim S-Pedelec dient der E-Motor nur zur Unterstützung der Muskelkraft. Bei Erreichen von 45 km/h schaltet sich der E-Motor ab. Es dürfen keine Kindersitze oder Kinderanhänger angebracht werden. S-Pedelecs werden auch als schnelle Pedelecs, S-Klasse oder Schweizer Klasse bezeichnet


      E-Bike (tretunabhängiges Elektrofahrrad)
      • Motor: maximal 500 Watt
      • Höchstgeschwindigkeit: 6 km/h bis 20 km/h
      • Rechtliche Einstufung: Leichtmofa/ Kleinkraftrad
      • Mindestalter für Fahrer: 15 Jahre
      • Wo fahren: Radwege nur, wenn diese für Mofas freigegeben sind
      • Betriebserlaubnis: Ja
      • Kennzeichenpflicht: Ja, Versicherungskennzeichen
      • Haftpflichtversicherungspflicht: Nein
      • Führerscheinpflicht: Ja (Mofa-Führerschein)
      • Helmpflicht: Nein, aber dringend empfohlen
      • Sonstiges: E-Bikes fahren auf Knopfdruck auch völlig ohne Krafteinsatz des Fahrers, so lange der Strom im Akku reicht. Sie haben derzeit kaum eine Marktdurchdringung.

      E-Bike bis 45 km/h
      Wie bei E-Bike, aber zusätzlich:

      Ein E-Scooter oder Elektro-Tretroller oder City-Scooter oder Elektrostehroller ist ein Tretroller mit Elektro-Antrieb. Ein E-Scooter ist nach der in Deutschland geltenden Definition aber kein E-Roller beziehungsweise Elektro-Roller! Denn ein E-Roller ist in Deutschland ein Motorroller (also zum Beispiel eine Vespa) mit E-Antrieb!
      Ein E-Scooter ist nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) folgendermaßen definiert: Ein „elektrisch betriebenes Fahrzeug ohne Sitz und selbstbalancierendes Fahrzeug“. Elektrokleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge im Sinne des § 1 Absatz 2 StVG, da sie über einen elektrischen Antriebsmotor verfügen. Deshalb gelten für sie dieselben rechtlichen Rahmenbedingungen wie für andere Kraftfahrzeuge. E-Scooter dürfen höchstens 20 km/h schnell fahren.

16. Juni 2019

Thema VERKEHRWENDE

Bei einer Ladestation für Elektrofahrzeuge handelt es sich um eine speziell für Elektrofahrzeuge konzipierte Ladestation, die in ihrer Bauweise meist einer Zapfsäule für konventionelle Kraftstoffe nachempfunden ist. 
Umgangssprachlich wird sie daher auchStromtankstelleLadesäule sowie in behördlichen Dokumenten Ladepunkt genannt. Die Verbreitung von Ladestationen zur Förderung der Elektromobilität ist ein wichtiger Baustein der Verkehrswende. /wiki weiß alles