5. Mai 2021
Wo der Adel blau macht
30. April 2021
DHL mit neuem Standort
26. April 2021
Berauschte Amis
"Der Rausch" verdreht Amis den Kopf
Auch der europäische Film begeisterte die Amerikaner bei der gestrigen 93. Oscarverleihung so sehr, dass sie dem dänischen Drama „Der Rausch“ von Thomas Vinterberg einen Oscar als bester internationaler Film verleihen. Der Plot:: durch System und Alltag frustrierte Lehrer kommen auf die Idee, künftig ihre Schüler:innen nur noch mit einem bestimmten Alkoholpegel zu unterrichten. Das Experiment dieser speziellen Entspannungsübung scheint zu funktionieren. Nicht nur die Lehrer selbst haben wieder großen Spaß am Unterricht, auch die Schüler:innen sind begeistert. Endlich macht lernen wieder großen Spaß, eine Form von Leichtigkeit weht von nun an durch den Klassenraum. Erst als aus Spaß am Trinken Sucht werden könnte, dreht das Experiment. Das Ende. Vorhersehbar.12. April 2021
Gedanken sind frei
8. April 2021
Wolken über Einheimischen
Wolken ziehen über Hummelsta, einer schwedischen Stadt mit 1000 Einwohnern, die seit einem Jahrzehnt keine Geschäfte mehr hat
Bloss ein Solarium, in dem sich paar wenige sonenhungrige Einheimische bruzzeln lassen, und sich mit ihrem Fingerabdruck einloggen. Personal gibts auch hier schon lang nicht mehr. Dank intelligenter Technik. Nur eine Gardine ziert das Fenster des kleinen Lädchens.
Aber ein Dörfler hat schließlich auch Hunger. Nicht nur nach künstlichem Sonnenschein.
Seit Dezember bietet nun ein roter Holzcontainer von der Größe eines Mobilheims eine Rettungsleine. Es ist ein Mini-Supermarkt, auf den die Einheimischen rund um die Uhr zugreifen können.
"Wir hatten hier in der Zeit, in der wir hier waren, keine Geschäfte, und das jetzt zu bekommen ist perfekt", sagt Emma Lundqvist, die vor drei Jahren mit ihrem Freund nach Hummelsta gezogen ist. "Sie müssen nicht in die Stadt, um dieses kleine Zeug zu kaufen", fügt sie hinzu und zeigt auf das Päckchen Speck, nach dem sie gesucht hat.
Es gibt eine große Auswahl an Lebensmitteln, von frischem Obst und Gemüse bis zu schwedischen Grundnahrungsmitteln wie gefrorenen Fleischbällchen, knusprigem Brot und Waffelriegeln. Aber auf Personal oder Kassen wird verzichtet. Wer reinwill. Lockt sich über eine APP ein. Mit der wird auch gescannt und bezahlt. Kinderleicht.
6. April 2021
Er regt an
Sprayen statt spritzen
Gegen Grippe gibt es bereits Impfstoffe, die als Nasenspray verabreicht werden. Ließe sich auch ein Corona-Impfstoff als Nasenspray entwickeln?
Daran wird geforscht, und ich glaube, dass so etwas kommen wird. Ein Nasenspray hätte den Vorteil, dass man als Geimpfter mit hoher Wahrscheinlichkeit das Corona-Virus nicht mehr übertragen kann. Weil der Impfstoff genau dort hingelangt, wo sich das Virus vermehrt, nämlich im Nasen-Rachen-Raum, und dort eine lokale Immunantwort aufbaut. Aber die Entwicklung ist recht kompliziert, weil im Rachenbereich schwer zu messen ist, wie stark die Immunantwort ausfällt. Außerdem gelangt das Nasenspray nah ans Gehirn, und da möchte man keine Nerven zerstören. Der Influenza-Nasenspray-Impfstoff ist aber sehr sicher, er funktioniert schon heute sehr gut und wird vor allem bei Kindern verwendet, sehr häufig in den USA, aber durchaus auch in Deutschland.
3. April 2021
Er hat sich stets bemüht
2. April 2021
Falscher Captain an Board
30. März 2021
Finanzmarktstabilität in Coronazeiten
15. März 2021
Zugriffsrechte: Monetarisierung digitaler Kultur
Aufgrund ihrer beliebigen Reproduzierbarkeit tat sich der klassische Kunstmarkt lange schwer mit digitalen Kunstwerken. Dass Non-Fungible-Token - NFTs* - die Authentizität einer Datei beweisen können, kommt nun erstmals auch Sammlern digitaler Kunst und dem traditionellen Kunstmarkt zugute.
* Vereinfacht könnte man NFTs als digitale Echtheitszertifikate bezeichnen: Mithilfe der Blockchain-Technologie werden die Dateien über ein Netzwerk von Rechnern fälschungssicher verschlüsselt. NFTs sind nicht austauschbar („non-fungible“). So können sie die Echtheit einer Datei zertifizieren und den Käufer als Besitzer des Originals ausweisen. (DF)12. März 2021
EuGH: Einbetten digitaler Medien
EuGH-Urteil
Einbetten digitaler Medien als anklickbarer Link bleibt erlaubt
Allerdings schränkte das höchste EU-Gericht die Möglichkeit des so genannten Framings mit seinem Urteil vom Dienstag ein. Wenn der Rechteinhaber technische Schutzmaßnahmen gegen ein Einbetten getroffen habe, brauche es dafür seine Erlaubnis. Ansonsten nehme man demjenigen die Möglichkeit, eine angemessene Vergütung für die Nutzung seiner Werke zu verlangen (Rechtssache C-392/19). Beim Framing werden Teilbereiche einer Webseite - etwa Bilder oder Videos - als anklickbarer Link in einem Rahmen auf einer anderen Webseite angezeigt.
Hintergrund ist ein Lizenzstreit zwischen der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) und der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst. Die zur Stiftung Preußischer Kulturbesitz gehörende DDB zeigt auf ihrer Internetseite Vorschaubilder urheberrechtlich geschützter Werke, die auch auf anderen Webseiten eingebettet werden können. Die VG Bild-Kunst verlangt für den Abschluss eines Lizenzierungsvertrags, dass die DDB technische Schutzmaßnahmen gegen das sogenannte Framing der Vorschaubilder trifft. Diese hält den Aufwand jedoch für zu hoch.
Der Bundesgerichtshof rief in dem Rechtsstreit den EuGH an und wollte unter anderem wissen, ob das Framing eine öffentliche Wiedergabe nach EU-Recht ist. Nach dem Urteil vom Dienstag dürfte der BGH es nun für zulässig erklären, dass die VG Bild-Kunst technische Schutzmaßnahmen gegen das Framing verlangt.
Der EuGH argumentierte, der Rechteinhaber habe der Veröffentlichung seiner Werke durch Dritte nicht zugestimmt, wenn er derlei Maßnahmen gegen das Framing getroffen habe. Vielmehr wolle er das Publikum in diesem Fall auf die Nutzer einer bestimmten Webseite begrenzen. (pol)
9. März 2021
Tillack weiter unterwegs - Suche nach ....
Umbau beim Stern hinterlässt tiefe Spuren. Hans-Martin Tillack verlässt das G+J-Magazin nach 27 Jahren. Zuletzt war er im Berliner Büro des stern für investigative Recherche verantwortlich.
"Über 27 Jahre war ich beim stern, in Bonn, in Brüssel, in Berlin. Viele Jahre hat mir diese Redaktion sehr gute Recherchebedingungen geboten. Dafür bin ich dankbar. Jetzt freue ich mich darauf neue Wege zu gehen. Beruflich bin ich künftig hier zu erreichen: hmt(at)hmtillack.de"
2. März 2021
Erst mal wech
14. Februar 2021
Zukunft mit Ausblick
Create your own Valentine Text
7. Februar 2021
Aufgabe für die Gegenwart
- Wichtige Entscheidungen nicht hinauszögern. Langfristige Ziele nicht aus den Augen verlieren und gute Absichten in die Tat umsetzen – und zwar jetzt und nicht „nach Corona“.
- Sich selbst und das Team motivieren: In diesen Zeiten bedeutet das mehr denn je, dass sich die Mitarbeiter*innen gewertschätzt und verständen fühlen wollen. Wer einfach nur schnell von einem Tagesordnungspunkt zum anderen eilt, mit Zahlen und Tabellen um sich wirft und Meetings so schnell wie möglich beendet, wird dieses Gefühl kaum transportieren. Stattdessen lieber auch mal zuhören und Mitgefühl zeigen – ohne dass dabei alle in kollektives Selbstmitleid verfallen. Ziel ist es, sich gegenseitig zu stärken und sich allen Widrigkeiten zum Trotz auf gemeinsame Herausforderungen konzentrieren.
- Schluss mit Wohlfühlfloskeln. „Wir schaffen das schon“ oder „Wir müssen alle an einem Strang ziehen“ kann nach beinahe einem Jahr Ausnahmezustand nun wirklich niemand mehr hören. Besser ist es, möglichst konkret zu kommunizieren: Was genau müssen wir jetzt tun? Gelingen kann das zum Beispiel, indem man ein großes Projekt in mehrere kleine Sprints unterteilt. So können öfter auch kleinere Erfolgserlebnisse des Teams genossen werden.
- Teams sollten sich aber auch gegenseitige Pausen für eine gesunde Life-Work-Balance gönnen dürfen, ohne Angst vor Jobverlust zu haben oder um nicht zu denken, das Team zu vernachlässigen. Der sogenannte Autscheffekt sollte vorher klar im Team werden.
- Das aller wichtigste ist allerdings, dass Führungskraft von allen Beschäftigten des Teams akzeptiert wird. Ansonsten ist es besser, den Boss auszutauschen. Auch diese Maßnahme kann ein Team wieder motivieren.
5. Februar 2021
Un d - exotische Bios?
2. Februar 2021
Hallo Frau Nahles, wussten Sie eigentlich ...
Lindgren-Erben gewinnen im Streit um Pippi-Langstrumpf-Lied In einem kürzlich ergangenen Urteil des LG Hamburg (Az. 308 O 431/17) sprach das Gericht den Erben der Kinderbuchautorin Astrid Lindgren einen Auskunfts-, Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch gegenüber dem Musikverlag und Textdichter des Liedes „Hey, Pippi Langstrumpf“ zu. Das Lied „Hey, Pippi Langstrumpf“, welches 1969 unter dem Namen „Hei, Pippi Langstrumpf“ für die deutsche Filmversion der Kultfigur geschrieben wurde, verletze das Urheberrecht an der literarischen Figur, so das Gericht. (HL) Am 19. Januar 2021 tagte der Widerspruchsausschuss der KSK. Es wurde über 71 Fälle beraten, davon 50 Widersprüche von Versicherten und 21 von Unternehmen. In 3 Fällen von Versicherten konnte Abhilfe geleistet werden. (BBK) |