EuGH-Urteil
12. März 2021
EuGH: Einbetten digitaler Medien
Allerdings schränkte das höchste EU-Gericht die Möglichkeit des so genannten Framings mit seinem Urteil vom Dienstag ein. Wenn der Rechteinhaber technische Schutzmaßnahmen gegen ein Einbetten getroffen habe, brauche es dafür seine Erlaubnis. Ansonsten nehme man demjenigen die Möglichkeit, eine angemessene Vergütung für die Nutzung seiner Werke zu verlangen (Rechtssache C-392/19). Beim Framing werden Teilbereiche einer Webseite - etwa Bilder oder Videos - als anklickbarer Link in einem Rahmen auf einer anderen Webseite angezeigt.
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