Lindgren-Erben gewinnen im Streit um Pippi-Langstrumpf-Lied In einem kürzlich ergangenen Urteil des LG Hamburg (Az. 308 O 431/17) sprach das Gericht den Erben der Kinderbuchautorin Astrid Lindgren einen Auskunfts-, Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch gegenüber dem Musikverlag und Textdichter des Liedes „Hey, Pippi Langstrumpf“ zu. Das Lied „Hey, Pippi Langstrumpf“, welches 1969 unter dem Namen „Hei, Pippi Langstrumpf“ für die deutsche Filmversion der Kultfigur geschrieben wurde, verletze das Urheberrecht an der literarischen Figur, so das Gericht. (HL) Am 19. Januar 2021 tagte der Widerspruchsausschuss der KSK. Es wurde über 71 Fälle beraten, davon 50 Widersprüche von Versicherten und 21 von Unternehmen. In 3 Fällen von Versicherten konnte Abhilfe geleistet werden. (BBK) |
2. Februar 2021
Hallo Frau Nahles, wussten Sie eigentlich ...
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