Pedelec, S-Pedelec, E-Bike, E-Scooter, E-Roller:
Pedelec (Pedal Electric Cycle)
Was ist eigentlich was und wo darf wer fahren?
Pedelec (Pedal Electric Cycle)
- Motor: maximal 250 Watt Dauerleistung
- Höchstgeschwindigkeit: maximal 25 km/h
- Rechtliche Einstufung: Wie ein Fahrrad
- Mindestalter für Fahrer: Keines
- Wo fahren: Radweg
- Betriebserlaubnis: Nein
- Kennzeichenpflicht: Nein
- Haftpflichtversicherungspflicht: Nein
- Führerscheinpflicht: Nein
- Helmpflicht: Nein, aber dringend empfohlen
- Sonstiges: Das Pedelec bewegt sich nur, wenn der Fahrer auch in die Pedale tritt, der Elektro-Motor dient also nur zur Unterstützung. Bei Erreichen von 25 km/h schaltet sich der E-Motor ab. Pedelecs machen den Löwenanteil unter den Fahrrädern mit Elektro-Motor-Unterstützung aus. Kinderanhänger und Kindersitze sind erlaubt.S-Pedelec
- Motor: maximale Dauerleistung 500 Watt. Nach neuer EU-Verordnung auch bis 4000 Watt, aber maximal eine vierfache Unterstützung der Fahrerleistung.
- Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h bis 45 km/h
- Rechtliche Einstufung: Kleinkraftrad/Mofa
- Mindestalter für Fahrer: 16 Jahre
- Wo fahren: Straße, aber nicht auf Degenerate
- Betriebserlaubnis: Ja
- Kennzeichenpflicht: Ja, Versicherungskennzeichen
- Haftpflichtversicherungspflicht: Ja
- Führerscheinpflicht: Ja, Fahrerlaubnis für Kleinkrafträder der Klasse M oder PKW-Führerschein
- Helmpflicht: Ja
- Sonstiges: Auch beim S-Pedelec dient der E-Motor nur zur Unterstützung der Muskelkraft. Bei Erreichen von 45 km/h schaltet sich der E-Motor ab. Es dürfen keine Kindersitze oder Kinderanhänger angebracht werden. S-Pedelecs werden auch als schnelle Pedelecs, S-Klasse oder Schweizer Klasse bezeichnetE-Bike (tretunabhängiges Elektrofahrrad)
- Motor: maximal 500 Watt
- Höchstgeschwindigkeit: 6 km/h bis 20 km/h
- Rechtliche Einstufung: Leichtmofa/ Kleinkraftrad
- Mindestalter für Fahrer: 15 Jahre
- Wo fahren: Radwege nur, wenn diese für Mofas freigegeben sind
- Betriebserlaubnis: Ja
- Kennzeichenpflicht: Ja, Versicherungskennzeichen
- Haftpflichtversicherungspflicht: Nein
- Führerscheinpflicht: Ja (Mofa-Führerschein)
- Helmpflicht: Nein, aber dringend empfohlen
- Sonstiges: E-Bikes fahren auf Knopfdruck auch völlig ohne Krafteinsatz des Fahrers, so lange der Strom im Akku reicht. Sie haben derzeit kaum eine Marktdurchdringung.
E-Bike bis 45 km/h
Wie bei E-Bike, aber zusätzlich:- Helmpflicht: Ja
- Rechtliche Einstufung: Kleinkrafträder
- Versicherungspflicht: Ja
Ein E-Scooter oder Elektro-Tretroller oder City-Scooter oder Elektrostehroller ist ein Tretroller mit Elektro-Antrieb. Ein E-Scooter ist nach der in Deutschland geltenden Definition aber kein E-Roller beziehungsweise Elektro-Roller! Denn ein E-Roller ist in Deutschland ein Motorroller (also zum Beispiel eine Vespa) mit E-Antrieb!Ein E-Scooter ist nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) folgendermaßen definiert: Ein „elektrisch betriebenes Fahrzeug ohne Sitz und selbstbalancierendes Fahrzeug“. Elektrokleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge im Sinne des § 1 Absatz 2 StVG, da sie über einen elektrischen Antriebsmotor verfügen. Deshalb gelten für sie dieselben rechtlichen Rahmenbedingungen wie für andere Kraftfahrzeuge. E-Scooter dürfen höchstens 20 km/h schnell fahren. -
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⛜ Wo Rikschas mit Außenspiegel fahren sollen, k.A., fragen Sie bitte den Verkehrsminister selbst,
wenn Sie ihn treffen.