BDZV und VDZ: Präzedenzfall für die Digitalwirtschaft - Gerichtshof der Europäischen Union verhandelt über Rekordbußgeld gegen Google
Heute wurde bekannt, dass sich 40 Tech-Unternehmen und Verbände aus dem Bereich der Internetreisevermittlung in einem Schreiben an die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager über den Suchmaschinenanbieter Google wegen unfairer Praktiken bei der Darstellung seines eigenen Dienstes Google Ferienwohnungen beschwert haben. Das geschieht just in der Woche, in der das Gericht der Europäischen Union (EUG) vom 12. bis zum 14. Februar in Luxemburg über die Klage von Google gegen eine Entscheidung der EU-Kommission verhandelt. Diese hatte am 27. Juni 2017 ein Rekordbußgeld von 2,42 Milliarden Euro gegen den US-amerikanischen Konzern verhängt. Die Begründung: Google habe mit einem Marktanteil von über 90 Prozent in Europa seit 2008 seinen eigenen Preisvergleichsdienst "Google Shopping" in den Suchergebnissen begünstigt.
Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) bewerten die Entscheidung als den "wichtigsten Präzedenzfall für die Digitalwirtschaft, da sie zum ersten Mal klarstellt, dass eine marktbeherrschende Plattform ihre Vermittlerrolle nicht dazu einsetzen darf, eigene Dienste auf vor- oder nachgelagerten Märkten zu begünstigen und den dortigen Wettbewerb zu verzerren".