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30. August 2019

Gesichtserkennung statt Klassenbuch

Schule in Schweden kassiert Strafe


Die schwedische Datenschutzbehörde hat erstmals eine Strafe auf Grundlage der Datenschutzgrundverordnung verhängt. Die Strafe richtet sich gegen eine Gemeinde, die die Anwesenheit von Gymnasiasten per Gesichtserkennung überprüfte.
Es gibt einfache und erprobte Wege, die Anwesenheit von Schüler zu überprüfen: Das gute alte Klassenbuch ist so eine Möglichkeit. Der Lehrer schaut morgens in die Klasse und trägt die Menschen ins Buch ein, die nicht anwesend sind. Andere Wege wollte eine Schule im nordschwedischen Skellefteå gehen. In einem Pilotversuch kontrollierte sie die Anwesenheit in einer Klasse von 22 Schüler über einen Zeitraum von drei Wochen mittels Gesichtserkennung. Dafür kassierte die Schule nun eine Strafe von der nationalen Datenschutzbehörde.

5. August 2019

Office hört mit

Alexa-Sprachbefehle wurden nicht nur von Amazon-Mitarbeitern, sondern auch von Zeitarbeitern in Polen analysiert, schreibt "Welt am Sonntag" (WamS). Die Mitarbeiter seien zwar in Danzig geschult worden, würden ihre Arbeit jedoch oft auch zu Hause oder unterwegs erledigen – wodurch sensible Daten, wie u.a. Name oder Standort, der Alexa Nutzer in die private Umgebung der Heimarbeiter gelangten. 



Amazon hat bislang behauptet, die Mitarbeiter würden die Mitschnitte "in besonders geschützten Büros unter strengen Zugriffsbeschränkungen" untersuchen. Ein polnischer Zeitarbeiter habe den Job gegenüber "WamS" jedoch als "ideale Hausfrauentätigkeit" beschrieben.
Amazon bestätigt die Vorwürfe auf Anfrage von "WamS". So sei es "einigen Mitarbeitern" erlaubt, "von anderen Orten aus zu arbeiten". Dabei würden allerdings "strenge Sicherheitsmaßnahmen und Richtlinien" gelten – vor allem sei die Arbeit an öffentlichen Orten untersagt.


Die Leiharbeitsfirma Randstad habe die Heimarbeiter mit Deutschkenntnissen auf Muttersprachniveau für Amazon rekrutiert. In Stellenanzeigen warb sie dafür u.a. mit "Telearbeit im ganzen Land". Nach einer Anfrage von "WamS" habe Randstad die entsprechenden Online-Stellenanzeigen gelöscht. Amazon wolle künftig auf Sprachaufzeichnungen verzichten. /mehr zum Thema hat die WamS publiziert

Lesen Sie auch zum Thema "Datenschutz"

HOERBAR in 28 Sekunden

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Nein das ist kein Ohr-Orgasmus. Falsch!

Richtig ist
Frau arbeitet sich ab. Fühlen Sie auch, wie sie ihrer Arbeit hinterherrennt, weil sie einfach nur noch im Stress ist.  Wie soll die Arme das nur alles allein schaffen? Sie kommt nicht - zur Ruhe - und kein Kollege oer Betriebsrat oder eine netter Kollege ist in Nähe, der HALT brüllt und sagt "kann ihr nicht mal eine nette - gern auch lesbische - Kollegin helfen". Fehlt nur noch das permanente Telefonklickeln. Das haben wir weggelassen, wir hatten schon so genug Mitleid mit ihr. Gestressten Beschäftigten raten wir, ihren Betriebsrat zu verklagen. Er macht seine Arbeit schlecht. Für wen arbeitet er eigentlich? Für sich selbst? Gehen Sie gegen Mobbing und Gruppen-Mobbing (=Mobbing bei dem Rest von Belegschaft sich wegduckt) unbedingt entschieden vor. Nehmen Sie nicht auf die leichte Schulter. Sonst werden Sie ein Fall für Betriebsarzt. Wir raten: Suchen Sie sich einen neuen Job, wenn nichts mehr HÄLT und keiner zurücksteckt. Ihr Laden ist scheisse. Ihre Arbeit wird nicht honoriert. 
Und bitte, sagen Sie Ihrem Chef ganz genau, warum Sie handeln wie Sie handeln. Er muss es wissen, damit in Zukunft alles anders und viel besser wird für die, die weitermachen müssen.

Und denken Sie beim nächstes Mal dran: Es gibt immer eine Schlange: die mithört.
Auch wenn sie sie nicht riechen können. Sie ist auch nur ein Mensch mit zuviel Gefühl - clevere Chefs wissen dies auch und bitten zum Gespräch.




Lesen Sie auch, um sich ins Thema zu vertiefen:

  • Genderrassiert (stellyseeblog)
  • Zukunft der Arbeit (stellyseeblog)
  • Arbeitnehmer ohne Meinung (Handelsblatt)
  • Immobilie geht vor (Immo-Zeitung)
  • "Hab ich nicht gewusst" (Herdentrieb)
  • "Rassismus - nicht mir mir" (Die schlauen Gutmenschen)
  • Stelle gehört mir (S-Zeitschrift)
  • Der neue Office-Sport: Mobbing (Die Belegschaft)
  • "Helfe gern, wenn ich darf " - Beitrag von Sigmar Gabriel (Die alter Naive SPD)
  • Gutes Leben für Hauptschüler: "Ich will hier raus. Ich hab mich hochgemobbt" - eine Beichte (Die Pastoren)
  • Servus und Gruezi - Aus dem Leben eines Nichts (Tier-Freunde)
  • Die Angeberin der Scheinheiligkeit (Becker-Blume)
  • "Wir haben noch viel vor" (Lesenswert: Aus Chef-Etagen-Club über Renditen)
  • "Ich bin dann mal wech" ,-() [Angler-Zeitung]
  • "Schön wars" - eine Rückblende (Alte Männer)
  • "Warum ich" -(Psüchology Gestern) - tragische Geschichte eines Mobbing-Ofpers
  • "Machs Fernster zu, ich muss mich übergeben gehen" (Kino-Zeitung von T.Schnauzer)
  • "Wir kam es eigentlich zum Holokaust?" (Source unbekannt)
  • Ein Bild ist ein Bild ist ein Bild (Feierabend Zeitung)


Und so verlasst ihr am besten das Büro - bitte lächeln 








29. Juli 2019

Der nackte Kunde von Datenhändlern

Webseiten müssen klar über Datenabfluss
an Facebook informieren

  • Webseiten müssen ihre Besucher klar darüber informieren, wenn sie über sogenannte Social-Plug-ins Daten an andere Unternehmen weiterleiten. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
  • In dem konkreten Fall ging es um den "Like"-Button von Facebook, der auf vielen Webseiten im Internet eingebunden ist.
  • Er leitet Daten von Besuchern an Facebook weiter, auch wenn die gar nicht bei dem sozialen Netzwerk eingeloggt sind oder gar kein Konto dort haben.
  • Wie sich Webseiten nun konkret verändern werden, ist aber noch nicht klar.





Worum ging es in dem EUGH-Verfahren?
In dem Fall ging es um die Mode-Shopping-Seite "Fashion ID", die zu Peek & Cloppenburg gehört. Neben den angebotenen Kleidungsstücken war Facebooks Like-Button sichtbar, den Besucher anklicken konnten, um anderen auf Facebook anzuzeigen, dass sie das Produkt interessant oder gut fanden.

Was folgt aus der Entscheidung?/mehr wissen mit SZ

14. Juli 2019

Zettelwirtschaft

Gesetz für eine bessere Versorgung - dank Digitalisierung und Innovation

Apps auf Rezept, Online-Sprechstunden einfach nutzen und überall bei Behandlungen auf das sichere Datennetz im Gesundheitswesen zugreifen – das ermöglicht das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG). Das Bundeskabinett hat den Entwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am 10. Juli 2019 beschlossen.  


Viele Patienten nutzen schon jetzt Gesundheits-Apps, die sie zum Beispiel dabei unterstützen, ihre Arzneimittel regelmäßig einzunehmen oder ihre Sonstigen Daten zu dokumentieren. Künftig können sie solche Apps von ihrem Arzt verschreiben lassen. Die Kosten dafür zahlt die gesetzliche Krankenversicherung. Damit das möglichst unbürokratisch möglich ist, wird der Zugang für die Hersteller erleichtert: Nachdem die App vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Datensicherheit, Datenschutz und Funktionalität geprüft wurde, wird sie ein Jahr lang vorläufig von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. In dieser Zeit muss der Hersteller beim BfArM nachweisen, dass seine App die Versorgung der Patienten verbessert. Wie viel Geld der Hersteller erhält, verhandelt er dann selbst mit dem GKV-Spitzenverband.

Patienten sollen digitale Angebote wie die elektronische Patientenakte möglichst bald flächendeckend nutzen können. Darum verpflichten wir Apotheken (bis Ende September 2020) und Krankenhäuser (bis 1. Januar 2021), sich an die Telematik-Infrastruktur (TI) anschließen zu lassen. Hebammen und Physiotherapeuten sowie Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen können sich freiwillig an die TI anschließen lassen. Die Kosten für die freiwillige Anbindung werden erstattet. Ärzte, die sich weiterhin nicht anschließen wollen, müssen einen erhöhten Honorarabzug von 2,5% ab dem 1. März 2020 in Kauf nehmen. Bisher lag er bei ein Prozent.