Schule in Schweden kassiert Strafe
Die schwedische Datenschutzbehörde hat erstmals eine Strafe auf
Grundlage der Datenschutzgrundverordnung verhängt. Die Strafe richtet
sich gegen eine Gemeinde, die die Anwesenheit von Gymnasiasten per
Gesichtserkennung überprüfte.
Es gibt einfache und erprobte Wege, die Anwesenheit von Schüler
zu überprüfen: Das gute alte Klassenbuch ist so eine Möglichkeit. Der
Lehrer schaut morgens in die Klasse und trägt die Menschen ins Buch ein,
die nicht anwesend sind. Andere Wege wollte eine Schule im
nordschwedischen Skellefteå gehen. In einem Pilotversuch kontrollierte
sie die Anwesenheit in einer Klasse von 22 Schüler über einen
Zeitraum von drei Wochen mittels Gesichtserkennung. Dafür kassierte die
Schule nun eine Strafe von der nationalen Datenschutzbehörde.