News, Kunst und Unterhaltung

29. Juli 2019

Der nackte Kunde von Datenhändlern

Webseiten müssen klar über Datenabfluss
an Facebook informieren

  • Webseiten müssen ihre Besucher klar darüber informieren, wenn sie über sogenannte Social-Plug-ins Daten an andere Unternehmen weiterleiten. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
  • In dem konkreten Fall ging es um den "Like"-Button von Facebook, der auf vielen Webseiten im Internet eingebunden ist.
  • Er leitet Daten von Besuchern an Facebook weiter, auch wenn die gar nicht bei dem sozialen Netzwerk eingeloggt sind oder gar kein Konto dort haben.
  • Wie sich Webseiten nun konkret verändern werden, ist aber noch nicht klar.





Worum ging es in dem EUGH-Verfahren?
In dem Fall ging es um die Mode-Shopping-Seite "Fashion ID", die zu Peek & Cloppenburg gehört. Neben den angebotenen Kleidungsstücken war Facebooks Like-Button sichtbar, den Besucher anklicken konnten, um anderen auf Facebook anzuzeigen, dass sie das Produkt interessant oder gut fanden.

Was folgt aus der Entscheidung?/mehr wissen mit SZ

Keine Kommentare: