Das Thema Blockchain ist derzeit bei vielen Entscheidern in Politik und Wirtschaft in vollem Munde. Aber wird die Technologie tatsächlich für revolutionäre Veränderungen im Bereich E-Health sorgen? Lars Roemheld vom Health Innovation Hub glaubt nicht an öffentlichkeitswirksame Labels. Warum er die „Hype-basierte Medizin“ ablehnt, und was er sich stattdessen wünscht, schreibt er im heutigen Standpunkt. Weiterlesen
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22. August 2019
14. Juli 2019
Zettelwirtschaft
Gesetz für eine bessere Versorgung - dank Digitalisierung und Innovation
Apps auf Rezept, Online-Sprechstunden einfach nutzen
und überall bei Behandlungen auf das sichere Datennetz im
Gesundheitswesen zugreifen – das ermöglicht das „Gesetz für eine bessere
Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“
(Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG). Das Bundeskabinett hat den Entwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am 10. Juli 2019 beschlossen.
Viele Patienten nutzen schon jetzt Gesundheits-Apps, die sie zum
Beispiel dabei unterstützen, ihre Arzneimittel regelmäßig einzunehmen
oder ihre Sonstigen Daten zu dokumentieren. Künftig können sie solche
Apps von ihrem Arzt verschreiben lassen. Die Kosten dafür zahlt die
gesetzliche Krankenversicherung. Damit das möglichst unbürokratisch
möglich ist, wird der Zugang für die Hersteller erleichtert: Nachdem die
App vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
auf Datensicherheit, Datenschutz und Funktionalität geprüft wurde, wird
sie ein Jahr lang vorläufig von der gesetzlichen Krankenversicherung
erstattet. In dieser Zeit muss der Hersteller beim BfArM nachweisen,
dass seine App die Versorgung der Patienten verbessert. Wie viel Geld
der Hersteller erhält, verhandelt er dann selbst mit dem
GKV-Spitzenverband.
Patienten sollen digitale Angebote wie die
elektronische Patientenakte möglichst bald flächendeckend nutzen können.
Darum verpflichten wir Apotheken (bis Ende September 2020) und
Krankenhäuser (bis 1. Januar 2021), sich an die Telematik-Infrastruktur (TI)
anschließen zu lassen. Hebammen und Physiotherapeuten sowie Pflege- und
Rehabilitationseinrichtungen können sich freiwillig an die TI
anschließen lassen. Die Kosten für die freiwillige Anbindung werden
erstattet. Ärzte, die sich weiterhin nicht anschließen wollen, müssen
einen erhöhten Honorarabzug von 2,5% ab dem 1. März 2020 in Kauf nehmen. Bisher lag er bei ein Prozent.
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