News, Kunst und Unterhaltung
Posts mit dem Label Medzin werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Medzin werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

22. August 2019

Hype-basierte Medizin

Das Thema Blockchain ist derzeit bei vielen Entscheidern in Politik und Wirtschaft in vollem Munde. Aber wird die Technologie tatsächlich für revolutionäre Veränderungen im Bereich E-Health sorgen? Lars Roemheld vom Health Innovation Hub glaubt nicht an öffentlichkeitswirksame Labels. Warum er die „Hype-basierte Medizin“ ablehnt, und was er sich stattdessen wünscht, schreibt er im heutigen Standpunkt. Weiterlesen

14. Juli 2019

Zettelwirtschaft

Gesetz für eine bessere Versorgung - dank Digitalisierung und Innovation

Apps auf Rezept, Online-Sprechstunden einfach nutzen und überall bei Behandlungen auf das sichere Datennetz im Gesundheitswesen zugreifen – das ermöglicht das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG). Das Bundeskabinett hat den Entwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am 10. Juli 2019 beschlossen.  


Viele Patienten nutzen schon jetzt Gesundheits-Apps, die sie zum Beispiel dabei unterstützen, ihre Arzneimittel regelmäßig einzunehmen oder ihre Sonstigen Daten zu dokumentieren. Künftig können sie solche Apps von ihrem Arzt verschreiben lassen. Die Kosten dafür zahlt die gesetzliche Krankenversicherung. Damit das möglichst unbürokratisch möglich ist, wird der Zugang für die Hersteller erleichtert: Nachdem die App vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Datensicherheit, Datenschutz und Funktionalität geprüft wurde, wird sie ein Jahr lang vorläufig von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. In dieser Zeit muss der Hersteller beim BfArM nachweisen, dass seine App die Versorgung der Patienten verbessert. Wie viel Geld der Hersteller erhält, verhandelt er dann selbst mit dem GKV-Spitzenverband.

Patienten sollen digitale Angebote wie die elektronische Patientenakte möglichst bald flächendeckend nutzen können. Darum verpflichten wir Apotheken (bis Ende September 2020) und Krankenhäuser (bis 1. Januar 2021), sich an die Telematik-Infrastruktur (TI) anschließen zu lassen. Hebammen und Physiotherapeuten sowie Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen können sich freiwillig an die TI anschließen lassen. Die Kosten für die freiwillige Anbindung werden erstattet. Ärzte, die sich weiterhin nicht anschließen wollen, müssen einen erhöhten Honorarabzug von 2,5% ab dem 1. März 2020 in Kauf nehmen. Bisher lag er bei ein Prozent.