News, Kunst und Unterhaltung
Posts mit dem Label Markenrecht werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Markenrecht werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

30. August 2019

Markenquiz:wem gehört was?


Schleck und Toblerone, Duschdas und Aspirin - viele Markenprodukte begleiten uns ein Leben lang. Entsprechend wertvoll sind sie für die großen Unternehmen der Welt. Konzerne wie Procter & Gamble Börsen-Chart zeigen, Unilever Börsen-Chart zeigen oder Mars haben ganze Markendschungel um sich versammelt. Wissen Sie zum Beispiel, welches dieser drei Unternehmen hinter Miracoli-Nudelsaucen steht? Wem Maggi gehört? Oder Ben&Jerry's Nein? Dann finden Sie es heraus! (Und falls ja: Dann dürfte das Quiz nicht allzu schwierig für Sie sein!

Auf geht's: Hier geht es zum Marken-Quiz!

26. Juli 2019

Suchmaschinenmarketing

Ein Grundsatzurteil des deutschen
Bundesgerichtshofs bindet die
Online-Händler beim Suchmaschinen-
marketing zurück. Der Outdoor-
Ausrüster Ortlieb hat erfolgreich
gegen Amazon geklagt.
Der Online-Versandhändler Amazon darf
Kunden in der Suchmaschine Google in
Deutschland nicht mit bekannten Markennamen auf Konkurrenzangebote locken. Der deutsche
Bundesgerichtshof gab dem Outdoor-
Ausrüster Ortlieb jetzt in einem Grundsatzurteil
recht und verurteilte den Internet-Riesen
endgültig auf Unterlassung.
Ortlieb wehrte sich dagegen, dass Kunden
bei einer Suchanfrage nach «Ortlieb Fahrrad-
taschen» bei Amazon landen, dort aber auch
Angebote von anderen Herstellern angezeigt
bekommen. Mit dieser Praxis werde das
Markenrecht
von Ortlieb verletzt
, urteilte der
Gerichtshof. Der Hersteller von Fahrradgepäcktaschen
und -rucksäcken bietet selbst keine Produkte
über Amazon
an.
Wer auf einer Internet-Suchmaschine
«Ortlieb Fahrradtasche», «Ortlieb Gepäcktasche»
oder «Ortlieb Outlet» eingibt, landet bei einer
Amazon-Anzeige für Ortlieb-Taschen. Nach deren
Anklicken erscheint dann jedoch eine Liste, die
auch viele Produkte anderer Hersteller enthält.
Bereits das Oberlandesgericht München hatte
darin eine Ausbeutung der Marke als «Lotse»
gesehen. Der Nutzer erwarte aufgrund der
Gestaltung der Anzeige, dass ihm nur dazu
passende Angebote angezeigt würden. Der
Bundesgerichtshof hat das nun bestätigt. /nzz