Digitalisierung von kommunalen Verkehrssystemen
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
unterstützt Vorhaben zur Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme, die dazu
beitragen, Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitungen zu reduzieren. Die Förderrichtlinie
wurde im Mai aktualisiert.
Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden, die von einer Grenzwertüberschreitung der Stickstoffdioxid-Werte betroffen sind, kommunale Unternehmen, Zweckverbände sowie sonstige Betriebe und Einrichtungen, die in Trägerschaft mindestens einer betroffenen Stadt oder Gemeinde stehen. Auch Landkreise, in deren Zuständigkeitsbereich mindestens eine betroffene Stadt oder Gemeinde liegt sowie an diese angrenzende Städte oder Gemeinden können Anträge einreichen. Neu: Im vierten Aufruf sind nunmehr auch Verkehrsverbünde sowie kommunale Unternehmen aus angrenzenden Gemeinden antragsberechtigt.
Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden, die von einer Grenzwertüberschreitung der Stickstoffdioxid-Werte betroffen sind, kommunale Unternehmen, Zweckverbände sowie sonstige Betriebe und Einrichtungen, die in Trägerschaft mindestens einer betroffenen Stadt oder Gemeinde stehen. Auch Landkreise, in deren Zuständigkeitsbereich mindestens eine betroffene Stadt oder Gemeinde liegt sowie an diese angrenzende Städte oder Gemeinden können Anträge einreichen. Neu: Im vierten Aufruf sind nunmehr auch Verkehrsverbünde sowie kommunale Unternehmen aus angrenzenden Gemeinden antragsberechtigt.