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31. Januar 2020

Blick in die Medien

Volkswagen kommuniziert künftig keine monatlichen Auslieferungszahlen mehr. Der Konzern wolle den Fokus "stärker denn je auf die Ertragsstärke" lenken, was "die Basis für Zukunftsinvestitionen" bilde. Das Vorgehen gilt für alle Marken und Märkte. (faz)

Was guckst du: Ein Briefträger mietet einen Raum an, um rund 5000 Briefe zu lagern. Er habe die Menge in der vorgeschriebenen Zeit nicht ausliefern können. Laut Bundesgesetz droht ihm jetzt eine Geldstrafe. - Zum Glück nur Post und kein Kunstraub. (lamperl)

Arbeitnehmer Tipp: In jedem Vertrag sollte eine Angstklausel niedergeschrieben sein, auf die sich der Arbeitnehmer beziehen kann, wenn er Arbeit nicht erledigen kann, weil er Angst hat. Das Gute für Kollegen dabei ist, der Angsthase muss sich nicht krank melden. Aktuelles Beispiel: Paketannahme aus China. (vs)

Schakselgemüse: dm bietet jetzt die kostenfreie Bargeldabhebung ab dem ersten Tiefkühl-Produkt an. Die Cashback-Offensive gilt in allen bundesweit mehr als 2000 Filialen. (LMZ)





15. Januar 2020

Bereits gewusst ?

Spartanische Verse reimen sich nicht
Wo kommen wir da hin? Fragt ein Passant am Wegesrand stehend. "Frag doch Navi." Navi antwortet nicht. Will nicht mehr mitfahren. Wo wollen Sie denn hin, ist Stimme von Vorbeiläufer zu hören. Zum Sonnenaufgang, antwortet Passant. Den gibts hier doch nicht, schmunzelt abgebremster Vorbeiläufer. Wie alt sind Sie denn, entrüstet sich Passant. Auf ganzen Welt gibt es Aufgänge. Vorbeiläufer verneint. Der Passant zahle auch 50 Euro, wenn ers verraten bekomme. Vorbeiläufer hat nichts zu verraten. Passant latzt mit kordischen Pfoten. Da, hier haben sie Geld. Machen sie was sie wollen damit. Es fängt an zu regnen. Bescheiden sammelt einer Scheine auf der Gasse liegend auf und murmelt, die steck ich ins lodernde Feuer
ENDE vom Weltkongress.

20. August 2019

Abgedrückt

Sind Zehenabdrücke eines Menschen genauso unverwechselbar wie seine Fingerabdrücke?

William Gourlay gab sich große Mühe, seine Identität zu verschleiern: Der Dieb, der im Herbst 1952 den Safe im Büro einer schottischen Bäckerei ausraubte, zog seine Schuhe aus und streifte sich die Socken über die Hände, um keine Finger­abdrücke zu hinterlassen. Aber die Polizei fand auf dem Geldschrank mehlige Fußabbdrücke des Gangsters – und die einzigartigen Linienmuster seiner Zehen reichten den Geschworenen später als Beweis für seine Schuld aus.

Zugegeben, barfüßige Räuber sind die Aus­nahme, deshalb erfasst die Polizei nicht zusätzlich zu den Fingerabdrücken auch noch die Zehenabdrücke von Straftätern.

Rubrik "Glauben und Lesen" in DIE ZEIT Nr. 34/2019, 15. August 2019