News, Kunst und Unterhaltung

20. August 2019

Abgedrückt

Sind Zehenabdrücke eines Menschen genauso unverwechselbar wie seine Fingerabdrücke?

William Gourlay gab sich große Mühe, seine Identität zu verschleiern: Der Dieb, der im Herbst 1952 den Safe im Büro einer schottischen Bäckerei ausraubte, zog seine Schuhe aus und streifte sich die Socken über die Hände, um keine Finger­abdrücke zu hinterlassen. Aber die Polizei fand auf dem Geldschrank mehlige Fußabbdrücke des Gangsters – und die einzigartigen Linienmuster seiner Zehen reichten den Geschworenen später als Beweis für seine Schuld aus.

Zugegeben, barfüßige Räuber sind die Aus­nahme, deshalb erfasst die Polizei nicht zusätzlich zu den Fingerabdrücken auch noch die Zehenabdrücke von Straftätern.

Rubrik "Glauben und Lesen" in DIE ZEIT Nr. 34/2019, 15. August 2019

Keine Kommentare: