Google und Meta legen beim Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde gegen eine Eil-Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln ein. Anfang März hatte das Gericht den Konzernen im Streit über das neue NetzDG teilweise recht gegeben.
Paragraph 3a des Gesetzes, der soziale Netzwerke verpflichtet, Hass-Beiträge ans BKA weiterzuleiten, verstoße zum Teil gegen EU-Richtlinien. Die Netzwerke sind nur in ihrem Herkunftsland verpflichtet, Informationen weiterzugeben. Google und Meta haben die Anträge bereits im Juni 2021 eingereicht, TikTok folgte im Januar mit einer Klage. (Becker)