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19. März 2022

Gricht kippt Meldepflicht für Hass

Google und Meta legen beim Ober­verwaltungs­gericht Münster Beschwerde gegen eine Eil-Entscheidung des Verwaltungs­gerichts Köln ein. Anfang März hatte das Gericht den Konzernen im Streit über das neue NetzDG teilweise recht gegeben. 

Paragraph 3a des Gesetzes, der soziale Netzwerke verpflichtet, Hass-Beiträge ans BKA weiterzuleiten, verstoße zum Teil gegen EU-Richtlinien. Die Netzwerke sind nur in ihrem Herkunftsland verpflichtet, Informationen weiterzugeben. Google und Meta haben die Anträge bereits im Juni 2021 eingereicht, TikTok folgte im Januar mit einer Klage. (Becker)

5. September 2021

Hin und wieder muss man Nächte durchtanzen, Soldier

Die Gesichtserkennungssoftware von Facebook verwechselt schwarze Menschen mit Affen. Das Unternehmen spricht von einem "inakzeptablen Fehler".

Ein Algorithmus von Facebook hat schwarze Menschen mit Affen verwechselt. Eine Sprecherin des Unternehmens bestätigte das Problem, das bei einem Video des britischen Boulevard-Blatts Daily Mail aufgetreten war. Facebook-Nutzer, die sich das Video mit dem Titel "Weißer Mann ruft Polizei wegen schwarzen Männern am Hafen" angesehen hatten, wurden anschließend gefragt, ob sie "weiterhin Videos über Primaten sehen möchten", wie die New York Times berichtete.

Die Sprecherin sprach von einem "eindeutig inakzeptablen Fehler". Die verantwortliche Software sei sofort vom Netz genommen worden. "Wir entschuldigen uns bei jedem, der diese beleidigenden Empfehlungen gesehen hat."

Künstliche Intelligenz kommt bei Facebook auch bei der Moderation von Inhalten zum Einsatz, etwa um problematische Nachrichten und Bilder zu erkennen und zu blockieren. (sbs) 

Weiterführende Info

* Selbstporträt 
* Die Frau und der Affe

5. September 2019

Facebook scannt jetzt automatisch

Facebook startet automatische Gesichtserkennung. Bisher mussten Facebook-Nutzer Personen auf Fotos eigenhändig markieren. Facebook möchte nun Abhilfe schaffen und führt eine neue Software ein, die die Gesichter erkennt und die Personen automatisch markiert. 

Auswüchse dieses Erkennungs-Systems

29. Juli 2019

Der nackte Kunde von Datenhändlern

Webseiten müssen klar über Datenabfluss
an Facebook informieren

  • Webseiten müssen ihre Besucher klar darüber informieren, wenn sie über sogenannte Social-Plug-ins Daten an andere Unternehmen weiterleiten. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
  • In dem konkreten Fall ging es um den "Like"-Button von Facebook, der auf vielen Webseiten im Internet eingebunden ist.
  • Er leitet Daten von Besuchern an Facebook weiter, auch wenn die gar nicht bei dem sozialen Netzwerk eingeloggt sind oder gar kein Konto dort haben.
  • Wie sich Webseiten nun konkret verändern werden, ist aber noch nicht klar.





Worum ging es in dem EUGH-Verfahren?
In dem Fall ging es um die Mode-Shopping-Seite "Fashion ID", die zu Peek & Cloppenburg gehört. Neben den angebotenen Kleidungsstücken war Facebooks Like-Button sichtbar, den Besucher anklicken konnten, um anderen auf Facebook anzuzeigen, dass sie das Produkt interessant oder gut fanden.

Was folgt aus der Entscheidung?/mehr wissen mit SZ

26. Juli 2019

Video-Streaming

Amazons Video-Streamingdienst expandiert in virtuelle Welt

Der Video-Streamingmarkt ist hart umkämpft. Gleich mehrere ambitionierte Unternehmen tummeln sich in diesem Geschäft und wetteifern um Nutzer und Marktanteile. Der Konkurrenzkampf treibt Amazon nun in die virtuelle Welt: Der Onlinehändler, der mit Prime Video einen der größten Video-Streamingdienste betreibt, will seine Inhalte künftig auch für die Träger einer Datenbrille zur Verfügung stellen. 


Für dieses Unterfangen hat Amazon einen neuen Streamingdienst mit dem Namen Prime Video VR ins Leben gerufen. Dabei handelt es sich um ein neues, kostenloses App-Angebot für Besitzer einer Virtual-Reality-Brille. In dieser App sollen die Nutzer die Amazon-Filme und -Serien nun auch direkt in ihrer Datenbrille konsumieren können - und nicht mehr wie bisher auf den Smart-TV oder das Smartphone starren.

EXKURS 



Der neue Dienst startet zuerst nur im Heimatmarkt USA und in Großbritannien. Die VR-App steht außerdem zum Start nur für die Besitzer einer Oculus Quest oder Oculus Go sowie einer Gear VR von Samsung zum Download bereit. Ob und wann der Dienst auch für deutsche Prime-Mitglieder zur Verfügung gestellt wird ist derzeit nicht klar. Sollte er allerdings auf ein großes Nutzerinteresse stoßen, ist davon auszugehen, dass Amazon ihn global ausrollt.

Zu sehen bekommen die Nutzer in der virtuellen Welt die komplette Prime-Videobibliothek, die auf einer großen VR-Kinoleinwand betrachtet werden kann (siehe Bilder nächste Seite). Außerdem startet das Unternehmen den Dienst mit zehn ausgewählten 360-Grad-Filmen, darunter der Emmy-nominierte Streifen "Invasion!" und die Dokumentation "Greenland Melting". Weitere 360-Grad-Inhalte sollen folgen, kündigt Amazon an. Eine Sprachsteuerung soll zudem das nervige Tippen auf der VR-Tastatur ersparen.