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18. November 2019

"KI" hat Recht(e) ?

Künstliche Erfinder*innen

Wer hat künftig das Recht an einer Idee? Bleibt das Privileg des Copyrights oder der Patentanmeldung allein dem Menschen vorbehalten, oder könnte nicht auch eine künstliche Intelligenz Gleiches für sich geltend machen? Das möchte das amerikanische Patent- und Markenamt USPTO (United States Patent and Trademark Office) nun genauer wissen. 

Die Kernfrage lautet: Kann eine KI Autorin sein, wenn kein Mensch an der kreativen Entstehung des Ergebnisses beteiligt ist? Diese Frage hat ein Kompendium zur Praxis der schützenswerten Autor*innenleistungen (.pdf ) eigentlich bereits mit "Nein" beantwortet. Aber wo künstliche Intelligenz die menschliche zunehmend ergänzt, ist die gelebte Praxis sogar in juristischen Fragen ein flüchtiges Tierchen.

Das USPTO will zeitgemäße Einschätzungen zur Frage der Autorenschaft von KI nun in der im Internet versammelten menschlichen Intelligenz crowdsourcen (.pdf ). Bis zum 16. Dezember kann jede*r Interessierte seine Meinung dazu kundtun, welche KI-Leistungen schützenswert sind und welche Rolle der Mensch dabei noch spielen muss. 

Und was sagt die KI selbst dazu? Auf die Frage nach Autorenrechten für künstliche Intelligenzen antwortet die von Open.AI entwickelte "GPT2": "I believe the way to do that is to actually encourage the creativity and the creation of the ideas by the artificial intelligence, by having the right protections in place so that it has the right to be an author, and it can decide whether it should be credited, whether it should have the rights of any kind of authorship or any kind of rights over the content." (ada)

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