- EU plant kein Verbot von Kunstrasenplätzen
Die Europäische Kommission will Kunstrasenplätze - in der EU nicht verbieten. Die Verwendung von
- Mikrogranulat für Sportplätze müsse allerdings geprüft
- und gegebenenfalls durch anderes Füllmaterial ersetzt
- werden, erklärte sie vergangene Woche.
Verschiedene europäische Medien hatten zuvor
berichtet, dass Sportplätze aus Kunstrasen vom
geplanten Mikroplastikverbot der Europäischen
Chemikalienagentur (ECHA) betroffen seien und
die EU deshalb vorhabe, solche Plätze zu verbieten.
Kommission und ECHA sahen sich daraufhin genötigt,
klarzustellen, dass ein solches Kunstrasenverbot
zunächst nicht geplant ist. Das in Kunstrasenplätzen
verwendete Füllmaterial erfülle zwar die Bedingungen
für „absichtlich hinzugefügtes Mikroplastik“, für das
die ECHA Anfang des Jahres ein EU-weites Verbot
vorgeschlagen hat. Weder ECHA noch Kommission
fordern allerdings, die Plätze deshalb zu schließen,
heißt es in einer Presseerklärung der EU-Kommission
der deutschen Vertretung.
berichtet, dass Sportplätze aus Kunstrasen vom
geplanten Mikroplastikverbot der Europäischen
Chemikalienagentur (ECHA) betroffen seien und
die EU deshalb vorhabe, solche Plätze zu verbieten.
Kommission und ECHA sahen sich daraufhin genötigt,
klarzustellen, dass ein solches Kunstrasenverbot
zunächst nicht geplant ist. Das in Kunstrasenplätzen
verwendete Füllmaterial erfülle zwar die Bedingungen
für „absichtlich hinzugefügtes Mikroplastik“, für das
die ECHA Anfang des Jahres ein EU-weites Verbot
vorgeschlagen hat. Weder ECHA noch Kommission
fordern allerdings, die Plätze deshalb zu schließen,
heißt es in einer Presseerklärung der EU-Kommission
der deutschen Vertretung.
Da in der EU jedoch jährlich bis zu 72 Tausend Tonnen
Mikroplastik über Kunstrasenplätze in die Umwelt
gelangen, untersucht die ECHA derzeit mögliche
alternative Füllmaterialien und technische Lösungen,
die den Eintrag der Plastikpartikel in die Umwelt
verhindern. Bis Anfang 2020 wollen die Ausschüsse
der Chemikalienagentur die sozioökonomischen
Auswirkungen solcher Maßnahmen überprüfen und
dann ihre Empfehlungen zu einem möglichen
Verbot aussprechen.
Mikroplastik über Kunstrasenplätze in die Umwelt
gelangen, untersucht die ECHA derzeit mögliche
alternative Füllmaterialien und technische Lösungen,
die den Eintrag der Plastikpartikel in die Umwelt
verhindern. Bis Anfang 2020 wollen die Ausschüsse
der Chemikalienagentur die sozioökonomischen
Auswirkungen solcher Maßnahmen überprüfen und
dann ihre Empfehlungen zu einem möglichen
Verbot aussprechen.
In die Empfehlungen fließen auch die Kommentare
einer öffentlichen Konsultation zu den
Auswirkungen eines Mikroplastikverbotes ein.
Bis zum 20. September sammelt
die ECHA noch Beiträge.
einer öffentlichen Konsultation zu den
Auswirkungen eines Mikroplastikverbotes ein.
Bis zum 20. September sammelt
die ECHA noch Beiträge.
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