News, Kunst und Unterhaltung

18. Juli 2019

Online-Handel

EU-Kommission ermittelt gegen Amazon


Seit langem wird intensiv darüber spekuliert, wie viel Geld auf Amazon.de umgesetzt wird. In einer Marketing-Mail an Händler hatte das Unternehmen kürzlich einen Wert ausgeplaudert, dann aber dementiert. Konkrete Fakten liefert nun das Bundeskartellamt: 20 Milliarden Euro beträgt das Handelsvolumen auf dem deutschen Marktplatz, 55 bis 60 Prozent davon entfallen auf Dritthändler. 

Die Informationen sind dabei nur der Nebeneffekt eines Verfahrens, das vom Kartellamt gegen Amazon geführt worden war und gestern mit einer Einigung endete. Amazon muss nun verschiedene Dinge gegenüber den Dritthändlern ändern. Was alles dazu gehört und warum die EU-Kommission trotzdem schon die nächste Untersuchung gegen den Handelsriesen eingeleitet hat, erklärt Laurin Meyer von Tagesspiegel Background

~ Auch interessant "Datengebrauch" sorgt für rote Köpfe
Bundeskartellamt veröffentlicht Zahlen von Amazon


 👍Like it 鱺⢌

Der folgende Content ist zahlungspflichtig. Sind Sie Abonnent des Tagesspiegel Background? Nein, dann bitt hierentlang

Die EU-Wettbewerbshüter nehmen wegen möglicherweise illegaler Geschäftspraktiken den Umgang von Amazon mit Dritthändlern auf seiner Internetplattform ins Visier. Gegen den US-Konzern sei eine offizielle Untersuchung eingeleitet worden, teilte die EU-Kommission am Mittwoch mit. Der Verdacht: Amazon könnte seine Doppelrolle als Händler und Plattformanbieter ausnutzen. Denn der Einzelhändler verkauft nicht nur eigene Produkte auf seiner Internetseite. Er stellt auch Drittanbietern einen Online-Marktplatz zur Verfügung, über den diese ihre Waren direkt an Kunden vertreiben können – den sogenannten Marketplace.

Nun will die EU-Kommission prüfen, inwieweit Amazon die Kundendaten der Dritthändler wettbewerbswidrig nutzt, um das eigene Geschäft voranzutreiben.

n den Fokus will die EU-Kommission auch die sogenannte „Buy Box“ nehmen. Mit diesem Kaufbutton können Kunden Produkte von Drittanbietern direkt in ihren digitalen Einkaufswagen befördern. 

Sollte die EU-Kommission illegales Verhalten feststellen, kann sie Strafen in Milliardenhöhe verhängen. Amazon werde vollumfänglich mit der EU-Kommission kooperieren, erklärte ein Firmensprecher.

Und auch wegen unzulässiger Steuerdeals gelangte Amazon in der Vergangenheit ins Visier der Wettbewerbshüter. Vor zwei Jahren erklärte die EU-Kommission eine Regelung Luxemburgs für Amazon für nicht rechtens und forderte die Behörden des Landes auf, rund 250 Millionen Euro plus Zinsen zurückzufordern. Amazon wehrt sich beim Europäischen Gerichtshof gegen den Beschluss, der Fall könnte sich noch über Jahre hinziehen. 





Keine Kommentare: