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30. Juli 2019

Nur noch Notbetrieb erlaubt

Der Europäische Gerichtshof entscheidet, dass die Genehmigung für zwei belgische Atomreaktoren nicht ohne Umweltverträglichkeitsprüfung hätte erteilt werden dürfen. Jetzt ist nur noch Notbetrieb erlaubt. Die deutsche Bundesumweltministerin Senja Schulze sieht Auswirkungen auf Verhandlungen mit Nachbarstaaten. 

Belgien hat mit der Laufzeitverlängerung der Atomreaktoren Doel 1 und Doel 2 gegen EU-Recht verstoßen. Die Behörden hätten die Genehmigung nicht ohne Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erteilen dürfen. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) entschieden. Die Reaktoren dürften vorübergehend aber weiter betrieben werden, falls dies notwendig sei, um die Stromversorgung aufrechtzuerhalten. Dafür müssen aber alle anderen Möglichkeiten, auch Stromimporte, ausgeschöpft sein. Diese Erlaubnis gelte auch nur so lange bis das Ergebnis der UVP vorliege, entschied der EuGH.

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Belgien hatte 2003 den schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie bis 2025 beschlossen. Die Reaktoren 1 und 2 im Kraftwerk Doel nördlich von Antwerpen an der niederländischen Grenze sollten 2015 abgeschaltet werden. 2015 beschloss die Regierung jedoch eine Laufzeitverlängerung um zehn Jahre. /Beitrag im Tagesspiegel zu Ende lesen 

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