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13. April 2023

Kultur

Kulturprojekte können künftig einfacher an Fördermittel des Landes kommen und sie vor allem ohne großen Aufwand abrechnen. Eine neue Richtlinie erleichtert generell die Antragstellung und Abrechnung, etwa müssen keine Einzelbelege mehr zur Abrechnung mitgeschickt werden. Eine wesentliche Neuerung hebt die bisherige Festbetragsgrenze von 5000 auf 10.000 Euro an. Diese Obergrenze hatte bislang dazu geführt, dass Einzelkünstler, Initiativen und Vereine eher kleine Vorhaben, die aber mehr als 5000 Euro an öffentlicher Förderung benötigten, aufwendig hatten abrechnen müssen. Nun gilt ein sogenannter vereinfachter Verwendungsnachweis.

Mit der Neuregelung, die rückwirkend vom 1. Januar dieses Jahres an gilt, werde eine Anregung aus dem „Masterplan Kultur“ aufgenommen, so das hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst. Sie stelle Sorgfalt im Umgang mit Steuergeld sicher, sorge aber auch für einen geringeren Aufwand.Seit geraumer Zeit war die bisherige Obergrenze kritisiert worden, da sie den meist mit wenig Infrastruktur ausgestatteten Projekten komplexe Abrechnungen und längere zeitliche Vorläufe abverlangt hatte. Mit der nun angehobenen Grenze für Festbetragsförderung geht einher, dass keine Rückzahlung bei Mehreinnahmen oder weniger Ausgaben nötig wird. Die Förderung wird zudem automatisch schon zwei Wochen nach der Bewilligung ausgezahlt. So soll auch die Abrechnung in der Verwaltung entlastet werden. Außerdem dürfen jetzt ehrenamtliche Tätigkeiten als Kosten berechnet werden – was erleichtern soll, den nötigen Eigenanteil an den Gesamtkosten in die Finanzierung einzubringen. Weitere Erleichterungen betreffen den vorgezogenen Beginn eines Projekts und Sachkosten. Die gesamte Neuregelung ist im Internet auf wissenschaft.hessen.de unter dem Stichwort „Kulturförderung“ nachzulesen.

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