Mit dem neuen Bundesprogramm U*act fördert die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien gemeinsam mit dem Deutschen Bühnenverein Kooperationen von Theatern in Deutschland und Künstler:innen, die wegen des Krieges in der Ukraine ihre Heimat verlassen mussten. Die Beschäftigung und Einbindung in Produktionen des Schauspiels, des Tanzes oder in Performances soll Ankommen und Aufenthalt in Deutschland erleichtern und unterstützen. Für viele Geflüchtete ist ungewiss, ob und wann sie in der Ukraine wieder künstlerisch tätig sein können. Das Förderprogramm soll helfen, diese Zeit zu überbrücken und Perspektiven zu schaffen.
Die Abwicklung der Förderung erfolgt über den Deutschen Bühnenverein unter Einbeziehung des Votums eines Fachbeirates. Der Förderantrag kann ab heute heruntergeladen werden. Die Antragsfrist läuft bis zum 31. August 2022.
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