28. Mai 2021

Ende des Lappentourismus

Es ist so weit. Nationale Fahrerlaubnisse erhalten ein europaweit einheitliches Gesicht. Heisst: Alle alten Kfz-Führerscheine – in Deutschland sind das die bekannten grünen oder rosa  "Lappen" – müssen bis zum Jahr 2033 in standardisierte EU-Führerscheine umgetauscht werden. Das sieht die EU-Richtlinie 2006/126/EG so vor. 

Der Umtausch soll in einem zweigeteilten Stufenplan geschehen. Dieser besagt, dass es bei allen Führerscheinen, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, auf das Geburtsdatum des Besitzers ankommt, wann diese spätestens umgetauscht werden müssen.

  • Vor 1953 geboren – Umtauschfrist: 19. Januar 2033
  • 1953 - 1958 geboren – Umtauschfrist: 19. Januar 2022
  • 1959 - 1964 geboren – Umtauschfrist: 19. Januar 2023
  • 1965 - 1970 geboren – Umtauschfrist: 19. Januar 2024
  • 1971 oder später geboren – Umtauschfrist: 19. Januar 2025

Anders verhält es sich, wenn Sie vor 1953 geboren sind. In diesem Fall sind Sie von der Umtauschpflicht ausgeschlossen.


Bei den Führerscheinen, die ab 1999 ausgestellt worden sind, richtet sich die Frist nach dem Ausstellungsjahr.

  • 1999 - 2001 ausgestellt – Umtauschfrist: 19. Januar 2026
  • 2002 - 2004 ausgestellt – Umtauschfrist: 19. Januar 2027
  • 2005 - 2007 ausgestellt – Umtauschfrist: 19. Januar 2028
  • 2008 ausgestellt – Umtauschfrist 19. Januar 2029
  • 2009 ausgestellt – Umtauschfrist 19. Januar 2030
  • 2010 ausgestellt – Umtauschfrist 19. Januar 2031
  • 2011 ausgestellt – Umtauschfrist 19. Januar 2032
  • 2012 - 18. Januar 2013 ausgestellt – Umtauschfrist 19. Januar 2033

Der Umtausch ist eine einfache Formsache. Melden Sie sich mit Ihrem ausgedienten Führerschein und einem aktuellen Personalausweis oder Reisepass bei Ihrer Führerscheinstelle und prüfen Sie, ob Ihre Daten aktuell sind. Für Ihren neuen Führerschein müssen Sie zudem ein aktuelles Passfoto mitbringen. Die Kosten sollen sich auf 25 Euro belaufen. 


Umtausch eines ausländischen Führerscheins in einen EU-Führerschein

Wenn Sie einen ausländischen Führerschein besitzen, können Sie diesen ohne zeitliche Begrenzung gegen einen EU-Führerschein eintauschen. Allerdings wird hier geprüft, ob Ihr Führerschein die Auflagen zur Überführung in einen deutschen Führerschein und somit eine EU-Fahrerlaubnis erfüllt.


Dazu müssen Sie bei Ihrer Führerscheinstelle einen Eintrag auf Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis stellen. Wird dieser Antrag bewilligt, wird der alte Führerschein einbehalten und auf dem neu ausgestellten EU-Führerschein vermerkt.


Wann bist du dran, Antwort gibts da.


alle Angaben ohne Gewehr



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Danke, wir haben Ihren Kommentar weitergeleitet.

Bitte beachten: Kommentare erscheinen nicht sofort, sondern werden von Redaktion freigeschaltet. Es dürfen keine externen Links, Adressen oder Telefonnummern veröffentlicht werden. Bitte vermeiden Sie aus Datenschutzgründen, Ihre E-Mail-Adresse anzugeben. Fragen zu den Inhalten des Blogs, zum Media-Archiv oder Wiederholungen richten Sie bitte direkt an unsere Blog-Redaktion. Vielen Dank!