Das Bundoesverkehrsministerium unterstützt die Modernisierung von Binnenschiffen, um Schadstoff-, Lärm- und Treibhausgasemissionen zu verringern. Gefördert werden
lach nur
- im Vergleich zu herkömmlichen Dieselmotoren emissionsärmere Motoren, im Falle eines Gasmotors auch das zugehörige Gaslagerungs- und -versorgungssystem
- Vorhaben zur Schadstoffminderung
- Vorhaben zur Verbesserung der Energieeffizienz und
- Vorhaben zur Minderung von Lärmemissione
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt für
- emissionsärmere Motoren oder Gasmotoren sowie Vorhaben, die Schadstoffe und Lärmemissionen mindern; 40 Prozent der förderfähigen Kosten
- Vorhaben, die die Energieeffizienz verbessern; 30 Prozent der förderfähigen Kosten
- Bei kleinen Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU wird die Förderquote um 20 Prozentpunkte und bei mittleren Unternehmen um zehn Prozentpunkte erhöht.
- Unternehmen aus den regionalen Fördergebieten können einen um fünf Prozent (alte Bundesländer) beziehungsweise zehn Prozent (neue Bundesländer) erhöhten Fördersatz erhalten.
Förderanträge können noch bis zum 31. Dezember 2019 beim Projektträger Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt eingereicht werden. Antragsformulare und rechtliche Bestimmungen stehen auf der Programmseite des Elektronischen-Wasserstraßen-Informationsdienstes ELWIS.
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