Nordrhein-Westfalen fördert die digitale und inklusive Infrastruktur von Museen, Kunstvereinen und Kunsthallen über einen Investitionsfonds. Antragsberechtigt sind Museen, Kunstvereine und Kunsthallen aus NRW, die ihren Schwerpunkt im Bereich Bildende Kunst oder Medienkunst haben und ihre Projekte noch in diesem Jahr durchführen können.
Gefördert werden Erstausstattung, Erneuerung oder Erweiterung der digitalen Infrastruktur sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit. Insgesamt stehen dafür drei Millionen Euro zur Verfügung. Ausgeschlossen von einer Förderung sind Maßnahmen ohne investiven Charakter sowie Neu- und Erweiterungsbauten, größere Umbauten, Sanierungen und Bauunterhaltungsmaßnahmen.
Förderanträge können bis zum 6. September eingereicht werden. /PM
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