Sind Zehenabdrücke eines Menschen genauso unverwechselbar wie seine Fingerabdrücke?
William Gourlay gab sich große Mühe, seine Identität zu verschleiern: Der Dieb, der im Herbst 1952 den Safe im Büro einer schottischen Bäckerei ausraubte, zog seine Schuhe aus und streifte sich die Socken über die Hände, um keine Fingerabdrücke zu hinterlassen. Aber die Polizei fand auf dem Geldschrank mehlige Fußabbdrücke des Gangsters – und die einzigartigen Linienmuster seiner Zehen reichten den Geschworenen später als Beweis für seine Schuld aus.
Zugegeben, barfüßige Räuber sind die Ausnahme, deshalb erfasst die Polizei nicht zusätzlich zu den Fingerabdrücken auch noch die Zehenabdrücke von Straftätern.
Rubrik "Glauben und Lesen" in DIE ZEIT Nr. 34/2019, 15. August 2019
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