20. August 2019

Abgedrückt

Sind Zehenabdrücke eines Menschen genauso unverwechselbar wie seine Fingerabdrücke?

William Gourlay gab sich große Mühe, seine Identität zu verschleiern: Der Dieb, der im Herbst 1952 den Safe im Büro einer schottischen Bäckerei ausraubte, zog seine Schuhe aus und streifte sich die Socken über die Hände, um keine Finger­abdrücke zu hinterlassen. Aber die Polizei fand auf dem Geldschrank mehlige Fußabbdrücke des Gangsters – und die einzigartigen Linienmuster seiner Zehen reichten den Geschworenen später als Beweis für seine Schuld aus.

Zugegeben, barfüßige Räuber sind die Aus­nahme, deshalb erfasst die Polizei nicht zusätzlich zu den Fingerabdrücken auch noch die Zehenabdrücke von Straftätern.

Rubrik "Glauben und Lesen" in DIE ZEIT Nr. 34/2019, 15. August 2019

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Danke, wir haben Ihren Kommentar weitergeleitet.

Bitte beachten: Kommentare erscheinen nicht sofort, sondern werden von Redaktion freigeschaltet. Es dürfen keine externen Links, Adressen oder Telefonnummern veröffentlicht werden. Bitte vermeiden Sie aus Datenschutzgründen, Ihre E-Mail-Adresse anzugeben. Fragen zu den Inhalten des Blogs, zum Media-Archiv oder Wiederholungen richten Sie bitte direkt an unsere Blog-Redaktion. Vielen Dank!