- zum Thema Ladestation auf eigenem Firmenhof
Du: Ich interessiere mich für meinen Fuhrpark, der zum Teil bereits auf Elektro-Autos umgerüstet ist, für eine eigene Ladestation auf meinem Firmengelände. Was muss ich dabei beachten?
Elektriker: Sind Sie der Eigentümer des Geländes?
Du: Ja.
Elektriker: Ok, dann brauchen wir keine Genehmigung vom Eigentümer des Geländes. Allerdings müssen Sie sich mit der zuständigen Genehmigungsbehörde abstimmen. Eine rechtliche Klärung erfolgt hierbei über ein Baugenehmigungsverfahren. Grundsätzlich sollte der Aufstellort so gewählt werden, dass der fließende Verkehr durch die Nutzung der Ladestation nicht beeinträchtigt wird. Außerdem sollte die Installation auf einem festen Fundament erfolgen. Die Ladesäulen der bekannten Hersteller sind anschlussfertig verdrahtet und nach der Installation am lokalen Netzanschluss und die Inbetriebnahme durch einen Elektrofachmann sofort betriebsbereit. Allerdings sind spezielle Vorschriften zu beachten, die über die VDE Normen zum Errichten von Starkstromanlagen hinausgehen. Die Anforderungen sind detailliert in der DIN VDE 0100-722 beschrieben. Sie erläutern die Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art bei der Stromversorgung von Elektrofahrzeugen und treffen auf jeden Anschlusspunkt zu. Ein Anschlusspunkt kann sowohl eine Ladestation als auch eine übliche Haushaltssteckdose sein, die zum Laden eines Elektroautos verwendet wird. Daher meine Frage an Sie, welche Fahrzeuge sollen bei Ihnen künftig mit Strom betankt werden? Die Antwort ist deshalb wichtig, um zu wissen, ob ein intelligentes Lastmanagement für Ihre Tankinfrastruktur-Lösung für Sie in Frage kommt. Dabei können mehrere Fahrzeuge gleichzeitig betankt und die Ladevorgänge auch verschiedenen Kostenstellen zugewiesen und anschließend abgerechnet werden.
Du: Vor allem unsere Dienstwagen, aber auch private Mitarbeiterfahrzeuge halte ich für möglich.
Elektriker: Ok. Welche Ladeleistung möchten Sie für Ihre Ladesäule haben? Je höher die Leistung desto schneller ist die Batterie von Elektro-Fahrzeugen wieder aufgeladen. Die gängigen Ladeleistungen reichen von 3,7 bis 22 Kilowatt. Ich empfehle eine Ladeleistung von 22 kw in der Stromtanksäule. So kann ein Kleinwagen mit einer 22kwh Batterie an einer 22 kW Ladestation in rund einer Stunde geladen werden. Das setzt natürlich voraus, dass der Lader an Bord des Fahrzeugs das Laden mit 22 kw unterstützt. Es ist also sinnvoll, die Ladeleistung Ihrer Infrastruktur mit den entsprechenden Standzeiten der Fahrzeuge am Aufstellort abzugleichen. Wenn Sie sich für mehrere Ladepunkte entscheiden, steht Ihnen in der Infrastruktur ein Lastmanagement zur Verfügung, das regelnd eingreift, wenn mehrere Fahrzeuge gleichzeitig betankt werden.
Du: Wie betanke ich die Flotten?
Elektriker: Sie benötigen dazu ein Kabel mit einer Steckervorrichtung vom Typ 2 oder Typ 2 Combo. Ich empfehle Ihnen außerdem eine Bodenmontage für Ihre Ladestation. So haben Sie gleich zwei oder auch mehrere Ladepunkte zur Verfügung, an denen Ihre Fahrzeuge betankt werden können. Außerdem brauchen Sie eine Schutzabdeckung für die Ladestation, da sie ja im Außenbereich auf dem Gelände installiert werden soll. In der in der Ladestation integrierten Charge-App können persönliche Fahrzeugdaten eingeben werden. Auch Fremdladungen an anderen Stationen lassen sich ergänzen. Diese Verbrauchswerte können Sie zum Beispiel für die Dokumentation der Ladevorgänge Ihres Firmenwagens exportieren.
Du: Wo kommt der Strom zum Betanken her?
Elektriker: Der kommt ganz normal aus der Firmenstromnetz, über das Ihre Ladestation vernetzt wird. Diese Anbindung erfolgt über eine LAN-Verbindung, zum Beispiel über das firmeneigene Intranet. Dafür muss allerdings ein Kabel auf dem Firmenhof verlegt werden und Grabungsarbeiten vorgenommen werden. Gibt es bei Ihnen auch eine WLAN-Verbindung?
Du: Nein.
Elektriker: Dann können wir die Ladestation und die Ladepunkte nicht digital vernetzen, sondern müssen entsprechend Kabel verlegen. Bei der Installation schließe ich jeden Ladepunkt an eine separat abgesicherte Leitung an. Diese werde ich auf eine 22 kw Ladeleistung auslegen. Das entspricht
einer 5-adrigen Leitung. Das hat den entscheidenden Vorteil, dass die Ladeleistung zu einem späteren Zeitpunkt mit wenig Aufwand erhöht werden kann. Denn künftige Elektro-Autos werden höhere Ladeleistungen und Batteriekapazitäten haben.
Du: Ok, ich muss also aufgrund einer fehlenden mobilen Datenverbindung Kabel verlegen lassen und dafür Baugenehmigungen einholen. Auf was sollte ich beim Kauf und der Installation einer Ladestation noch beachten?
Elektriker: Ein in der Ladestation integrierter Leitungsschutzschalter dient der Sicherung der Leitung und muss entsprechend der Belastbarkeit des zu verlegenden Kabels und der Ladeleistung der Ladestation ausgewählt werden. Die meisten Hersteller haben einen solchen Schutzschalter in der Ladestation bereits integriert. Daher sollten Sie beim Kauf einer Stromtankstelle darauf achten, dass Ihre Ladestation-Infrastruktur einen integrierten Fehlerstromschutzschalter vom Typ B oder Typ A EV mit DC-Fehlerstromerkennung hat. Denn es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Elektro-Auto an der Ladestation betankt wird, bei dem glatte Gleichfehlerströme beim Laden auftreten können. Mit Hilfe eines FI-Schalters kann diese Problematik jedoch kostengünstig und unkompliziert gelöst werden.
Du: Wir haben uns den Firmenhof gemeinsam angeschaut. Wo sollte ich denn meine Ladestationen installieren? Kann ich die Installation selbst vornehmen?
Elektriker: Grundsätzlich sollten nur berechtigte Personen ihr Fahrzeug auf Ihrem Firmengelände betanken können. Also kommen auf Ihrem Gelände dafür nur bestimmte Stellplätze in Frage. Grundsätzlich sollten Sie für die Installation einen Elektroinstallateur beauftragen. Sie haben es bei diesem System mit elektrischer Spannung von 400 Volt zu tun. Starkstrom kann tödlich sein. Also Finger weg! Ein qualifizierter Elektroinstallateur, der die bestehenden Normen und Installationsvorschriften kennt, sollte die Montage Ihrer Ladesäule durchführen. Wir überprüfen vorab die Leitungen wie auch vorhandene Stromzähler. Wir stellen für Sie sicher, dass das Ladesystem mit einem geeigneten Fundament und entsprechender Verankerung ausgestattet ist. Beim Erstellen des Fundaments wird ausreichend Erde ausgehoben und ein auf die Ladesäule angestimmtes Befestigungsset verankert. Für die Verlegung einer Versorgungsleitung wird ein Kupferrohr verlegt. Die Zuleitung wird anschließend durch das Leerrohr geführt. Die Auslegung der Zuleitung ist abhängig von dem maximalen Ladestrom der Ladestation und der Länge der Zuleitung. Die Berechnung übernimmt ein Elektrofachmann für Sie.
Du: Welche Kosten kommen auf mich zu?
Elektriker: Das ist abhängig von verschiedenen Faktoren. Sie wollen eine vernetzte Ladeinfrastruktur-Lösung mit 22 kW Leistung. Darüber hinaus soll die Betankung über bestimmte Autorisierungsfunktionen verfügen. Um so mehr Leistungsmerkmale eine Ladestation hat, um so höher wird die Investition für Sie ausfallen. Aber bedenken Sie auch, Sie müssen den Strom nicht verschenken, sondern können ihn problemlos über einen eingebauten – digitalen - Energiezähler pro Ladevorgang abrechnen. Das besprechen Sie aber dann am besten mit Ihrem Energiedienstleister, der Sie auch über Fördermöglichkeiten des Bundes für eine Stromtankstelle beraten kann. Und
letztendlich kostet die fachgerechte Montage durch einen Elektroinstallateur auch eine Stange Geld.
Kurz für Sie zusammengefasst:
Diese fünf Schritte sollten Sie dabei beachten:
- Schritt: Baugenehmigung beantragen
- Schritt: Rat vom qualifizierten Elektrofachmann einholen
- Schritt: Passende Ladestation für Ihren Bedarf aussuchen
- Schritt: Verlegung von Kabeln prüfen
- Schritt: Kostenvoranschlag einholen und Fördermöglichkeiten des Bundes abfragen
Bundesratsanträge zur Elektro- und Wasserstoffmobilität
Baden-Württemberg und Bayern wollen die Errichtung privater Ladesäulen für Elektrofahrzeuge durch Änderungen am Miet- und Wohneigentumsrecht erleichtern. Dazu haben die Länder einen Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht, der am 20. September erstmals beraten werden soll. Mieter sollen gegenüber ihren Vermietern einen Anspruch erhalten, Ladesäulen installieren zu dürfen. Bislang scheitern Wohnungseigentümer oftmals daran, dass sie einen einstimmigen Beschluss ihrer Eigentümerversammlung brauchen, um Ladeinfrastruktur in gemeinschaftlich genutzten Räumen installieren zu dürfen. In Zukunft soll ein Mehrheitsbeschluss ausreichend sein.
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