25. Juli 2019

Fördergeld

Digitalisierung von kommunalen Verkehrssystemen

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unterstützt Vorhaben zur Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme, die dazu beitragen, Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitungen zu reduzieren. Die Förderrichtlinie wurde im Mai aktualisiert.

Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden, die von einer Grenzwertüberschreitung der Stickstoffdioxid-Werte betroffen sind, kommunale Unternehmen, Zweckverbände sowie sonstige Betriebe und Einrichtungen, die in Trägerschaft mindestens einer betroffenen Stadt oder Gemeinde stehen. Auch Landkreise, in deren Zuständigkeitsbereich mindestens eine betroffene Stadt oder Gemeinde liegt sowie an diese angrenzende Städte oder Gemeinden können Anträge einreichen. Neu: Im vierten Aufruf sind nunmehr auch Verkehrsverbünde sowie kommunale Unternehmen aus angrenzenden Gemeinden antragsberechtigt.



Gefördert werden Vorhaben, die vielfältige Dienste und komplexe Anwendungen entwickeln, um den Verkehr zu vernetzen, um die Effizienz zu erhöhen und um den Zugang zu den verschiedenen Verkehrsangeboten einfacher und komfortabler zu gestalten. Die Schwerpunkte der Förderung liegen in folgenden Bereichen:
  • Erhebung, Bereitstellung und Nutzung von Mobilitäts-, Umwelt- und Meteorologie-Daten
  • Verkehrsplanung/-management
  • Automation, Kooperation und Vernetzung
Der letzte Punkt wird im Förderaufruf ausführlich erläutert.

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