Webseiten müssen klar über Datenabfluss
an Facebook informieren
- Webseiten müssen ihre Besucher klar darüber informieren, wenn sie über sogenannte Social-Plug-ins Daten an andere Unternehmen weiterleiten. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
- In dem konkreten Fall ging es um den "Like"-Button von Facebook, der auf vielen Webseiten im Internet eingebunden ist.
- Er leitet Daten von Besuchern an Facebook weiter, auch wenn die gar nicht bei dem sozialen Netzwerk eingeloggt sind oder gar kein Konto dort haben.
- Wie sich Webseiten nun konkret verändern werden, ist aber noch nicht klar.
Worum ging es in dem EUGH-Verfahren?
In dem Fall ging es um die Mode-Shopping-Seite "Fashion ID", die zu Peek & Cloppenburg gehört. Neben den angebotenen Kleidungsstücken war Facebooks Like-Button sichtbar, den Besucher anklicken konnten, um anderen auf Facebook anzuzeigen, dass sie das Produkt interessant oder gut fanden.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Danke, wir haben Ihren Kommentar weitergeleitet.
Bitte beachten: Kommentare erscheinen nicht sofort, sondern werden von Redaktion freigeschaltet. Es dürfen keine externen Links, Adressen oder Telefonnummern veröffentlicht werden. Bitte vermeiden Sie aus Datenschutzgründen, Ihre E-Mail-Adresse anzugeben. Fragen zu den Inhalten des Blogs, zum Media-Archiv oder Wiederholungen richten Sie bitte direkt an unsere Blog-Redaktion. Vielen Dank!